Bezirkstag 2016 - Antrag Stopper

Veröffentlicht am: 03.04.2016 von Christof Beuter in: Bezirk Alb/Schwarzwald » Offizielles Drucken

Sehr geehrter Herr Beuter,
liebe Schachfreunde,

der Schachverein Heinstetten wurde mit Schreiben vom 06.04.2016 vom ARD/ZDF/Deutschlandradio zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags aufgefordert, rückwirkend bis zum 1.1.2013. *Das Vorhandensein eines beitragspflichtigen Fernseh- bzw. Rundfunkgeräts im Schachraum entscheidet nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr über die Beitragspflicht.*

Lediglich eine Beitragsermäßigung für gemeinnützige Vereine bis zum Mindestsatz von rund 72.- € / Jahr wird im Antwortbogen in Aussicht gestellt. Dreh- und Angelpunkt für eine Beitragspflicht scheint der Begriff "Betriebsstätte" zu sein. In welcher Weise ein Schachraum diese Bedingungen erfüllt, dazu bieten die Erläuterungen des Antwortbogens keine Hilfestellung. Andere Sportverbände (Schützen) bieten ihren Vereinen zu diesem Thema Hilfestellung an. Hier ist das Thema erledigt, d.h. Schützenvereine zahlen keinen Rundfunkbeitrag http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/5369-Keine-Rundfunkbeitraege-fuer-Schuetzenvereine/

Antrag an die Versammlung des Schachbezirks Alb - Schwarzwald: Könnte sich der Württ. Schachverband sich des Themas juristisch annehmen mit dem Ziel, den Vereinen ein Formschreiben an die Hand zu geben, das eine Ablehnung des Rundfunkbeitrags begründet.

Mit freundlichem Gruß

Schachverein Heinstetten
1. Vorstand: Heinrich Stopper