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Reminder an den Stichtag 15. Mai 2023 ...

Reminder an den Stichtag 15. Mai 2023 für die Beantragung der WLSB-Kooperationen im Schuljahr 2023/24

Nur noch eine Woche lang sind die Beantragungsportale für WLSB-Kooperationen geöffnet. Das betrifft sowohl das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein im Schuljahr 2023/24 als auch das Förderprogramm Kindergarten-Verein im Schuljahr 2023/24. Stichtag ist jeweils der 15. Mai und nach dem Stichtag 15. Mai ist für das Schuljahr 2023/24 keine Beantragung beim WLSB mehr möglich. Für die Förderprogramme gilt natürlich der Vorbehalt, das sie mit den nötigen Mitteln aus dem Etat des Landes Baden-Württemberg unterlegt sein müssen. Ebenso gilt, daß die Auszahlung der bewilligten finanziellen Mittel erst nach dem Abschluß der Maßnahmen erfolgt. Dafür sind zum 31. Juli 2024 die notwendigen Unterlagen beim WLSB einzureichen. Deshalb der Reminder save the date - 15. Mai 2023 - Antragsschluß für die Förderprogramme des WLSB Schule-Verein und Kindergarten-Verein im Schuljahr 2023/24.

Dr. Konrad Müller
Referent für Breitenschach

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Zweimal Stichtag 15. Mai 2023

Stichtag 15. Mai 2023 für die Beantragung der WLSB-Kooperationen Schule-Verein und Kindergarten-Verein für das Schuljahr 2023/24

Am 15. März hat der WLSB den Startschuß für das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein im Schuljahr 2023/24 gegeben. Das Beantragungsportal ist geöffnet, und es bleibt auch in diesem Jahr bis zum 15. Mai offen. Das heißt, allen, die noch den 30. April im Hinterkopf haben, verbleiben zum alten Stichtag noch die ersten beiden Mai-Wochen, um das Antragsformular auszufüllen und die erforderlichen Unterschriften einzuholen. Nach dem Stichtag 15. Mai ist keine Beantragung beim WLSB mehr möglich, zumindest nicht für das Schuljahr 2023/24. Die Zuschusshöhe beträgt je nach Anzahl der Maßnahmen 250€ oder 500€, vorausgesetzt natürlich, dass das Programm mit den nötigen Mitteln aus dem Etat des Landes Baden-Württemberg unterlegt ist.

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Kooperation Schule-Verein: Stichtag ist der 15. Mai 2022

Der 15. Mai 2022 ist der Stichtag für die Beantragung der Kooperation Schule-Verein im Schuljahr 2022/23

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SVW-Zuschussabrechnung für 2019

ACHTUNG ! Die SVW-Zuschussanträge für 2019 müssen bis spätestens 10.12.2019 eingereicht werden.

Anträge und Abrechnungen für SVW für Breiten - und Freizeit - Maßnahmen 2019.
Verschenken sie kein Geld, stellen sie die entsprechenden Anträge.

- Zielgruppenschulungen in den Vereinen oder Schulen: Anträge das ganze Jahr über.
- Achtung, es können auch Schach - AG`s finanziell gefördert werden die beim WLSB beantragt und  NICHT  bezuschusst  werden !

- SCHACHTREFF – ZUSCHÜSSE:      a) als allgemeiner Zuschussantrag ohne Einnahmen/Ausgaben-Belege.

b) als Verlustzuschuss bei der die Ausgaben die Einnahmen übersteige. Vergessen Sie dabei nicht die notwendigen Einnahmen und Ausgabenbelege

- Anträge auf einen SONDERZUSCHUSS für hervorragende und beispielhafte Aktivitäten im Breitenschach-Bereich.

- HOBBYTURNIERE:          Anträge auf Bezuschussung oder für einen Schachpokal. Anträge das ganze Jahr über.

Die genauen Ausschreibungsrichtlinien für diese Zuschussmöglichkeiten finden Sie unter www.svw.info/referate/breitenschach/hilfen  auch zum download.    .

Zuschussanträge bei Vereinsjubiläum (25- / 50- /75- ……. Jahre)  Achtung: Die Zuschüsse wurden erhöht !!
Letzte Möglichkeit der Anträge für Jubiläum 2019  bis 10.12.2019.  Vereine, die 2020  Ihr Jubiläum feiern, sollten ebenfalls  bis zum 11.12.2019 diesen Zuschussantrag stellen, (falls noch nicht geschehen)  da dies für die SVW-Budgetplanung sehr hilfreich ist.

Die genaue Ausschreibung für diesen Jubiläumzuschuss finden Sie unter www.svw.info/referate/breitenschach.

Alle Zuschussanträge für  2019 müssen bis 10.12.2019  bei mir eingereicht werden !!

Liebe Schachfreunde,
ich bedanke mich bei Ihnen und den Vereinen für Ihren engagierten Einsatz im Jahr 2019 in allen Schachbereichen, wie Nachwuchsförderung im Verein und Schule, bei der Jugendarbeit und bei vielen anderen Aktivitäten im sportlichen und breitenschachlichen Bereich, Ich wünsche Ihnen allen frohe Festtage und ein erfolgreiches, gesundes Jahr 2020.

Walter Pungartnik, Breitenschachreferent und Vizepräsident des SVW.

SVW-Zuschussanträge 2018

ACHTUNG, SVW-Zuschussanträge müssen bis spätestens 10.12.2018 eingereicht werden.

Verschenken Sie kein Geld, stellen Sie Zuschussanträge für Breitenschachmaßnahmen 2018, hierzu gehören auch Zuschussanträge für Vereinsjubiläen 2018  (für 25-, 50-, 75- .......... Jahre)

Schach-AG Ausschreibung durch den WLSB

Nutzen Sie mit Ihrem Verein die Zuschussmöglichkeiten durch den WSLB (Stand 2019)

Für das laufende Schuljahr 2018/19 haben sich eine große Anzahl von Schachvereinen und Abteilungen bei der WLSB Kooperation „Schule – Verein“ zur Durchführung einer Schach-AG angemeldet. Wenn sie diese Aktion auch im kommenden Schuljahr 2018/19 weiterführen möchten oder eine neu Schach-AG mit Ihrer Schule vor Ort gründen wollen, müssen sie diese über die WLSB-Aktion „Schule-Verein“ bis spätestens 30 April 2019 beim WLSB über die Internetseite www.meinWLSB.de im Onlineverfahren anmelden.

SVW-Zuschuss für Schach-AG´s und Schachkurse im Verein

SVW - Zuschussmaßnahme 2019

Manche Schach- AGs werden vom WLSB zwar genehmigt aber wegen knapper Fördermittel nicht finanziell bezuschusst. Wenn solche AGs von den betroffenen Schachvereinen dennoch durchgeführt werden, kann über das Breitenschachressort des SVW, ein Zuschussantrag gestellt werden. Für eine ganzjährige Schach- AG gibt es einen maximalen SVW-Zuschuss von € 100.- Für das noch laufende Schuljahr – von Jan. bis Juli 2019 - können Sie noch einen Zuschuss von € 50.- beantragen.

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SVW Zuschuss im Breitenschach

Finanzielle Zuschussmöglichkeiten im SVW-Breitenschachbereich.

Stand 2017    Verlängerung des Antragsschlusses auf spätestens 15.12. des laufenden Jahres.

Erfolgreiche Schachvereine müssen aktiv werden und bleiben wenn sie im harten Wettbewerb zu anderen Sportarten bestehen wollen. Dies ist besonders wichtig im Kinder - und Jugendbereich, " es muss was los sein - Action ist gefragt " , und die Kids wollen jugend- und fachgerecht betreut werden. Der SVW unterstützt Sie dabei ! Nutzen Sie die finanziellen Anreize der nachfolgenden Ausschreibungen zum Wohl einer sinnvollen Freizeitgestaltung und zur positiven Darstellung Ihres Vereins bzw. des Schachsportes. Nur in einem lebendigen und aktiven Schachverein wird es eine Mitgliedersteigerung geben, bzw. können die Mitglieder ( besonders die Jugendlichen ) langfristig gehalten werden !

Konzept für eine Schachtreffaktion

Konzept zum Aufbau einer Seniorengruppe

Was versteht man unter Breitenschach?