Einladung Bezirkstag Neckar-Fils 2025

Antrag 1 zur Geschäftsordnung: Neufassung der Geschäftsordnung (bitte dem Verweis für die vorgeschlagene GSO folgen) ohne Unterordnungen (Auflösung der Kreise).

Die Bezirksleitung stellt nachfolgenden Antrag zur Abstimmung: Die Geschäftsordnung wurde überarbeitet, um die Untergliederungen des Bezirks (die beiden verbleibenden Kreise) aufzulösen und die Aufgaben für den Spielbetrieb in den Kreisen an die Bezirksleitung zu übergeben.  Die Aufgaben übernehmen auf dem Bezirkstag gewählte stellv. Bezirksspielleiter. Noch nicht aufgelöste Kassenbestände aus den Kreisen werden auf den Bezirk übertragen und die alten Konten gelöscht. Mit der Abstimmung verbunden ist die Empfehlung an den Verbandstag die ehemaligen Kreise (ggf. Es-Nü, ansonsten Es-Gp, Rt-Tü) aus der Satzung zu streichen. Die Bezirksleitung wird dazu einen Antrag an den Verbandstag stellen.

Antrag 2 zur Geschäftsordnung: Erhebung von Mannschaftsmeldegebühren.

Die Bezirksleitung stellt nachfolgenden Antrag zur Abstimmung: Unter der Voraussetzung, dass die neue Geschäftsordnung durch den Bezirkstag genehmigt wurde, soll gemäß §12 Absatz 2, für die nächsten beiden Saison keine Mannschaftsmeldegebühr erhoben werden.

Antrag 3 zur Geschäftsordnung: Beitragsrückfluß vom SVW.

Die Bezirksleitung stellt nachfolgenden Antrag zur Abstimmung: Für die beiden Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 sollen jeweils auf den Beitragsrückfluß vom Verband (zugunsten der Bezirkskasse), mit dem Ziel den Kassenstand abzubauen, verzichtet werden.

Antrag 4 zur Beitrags- und Gebührenordnung des SVW. Die Bezirksleitung stellt nachfolgenden Antrag zur Abstimmung. Dieser soll auf dem Verbandstag eingebracht werden: 

§ 5 Umlagen - jetzige Form
(1) Der Verband ist zur Erhebung von Umlagen berechtigt,
sofern diese zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Verbands notwendig ist.
Die Umlage darf höchstens 50 % des Beitrages betragen und wird vom Verbandstag beschlossen.

Änderung: Streichung "zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder"

§ 5 Umlagen - neu
(1) Der Verband ist zur Erhebung von Umlagen berechtigt,
sofern diese zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Verbands notwendig ist.
Die Umlage darf höchstens 50 % des Beitrages betragen und wird vom Verbandstag beschlossen.

Begründung:
Zur Finanzierung der Verbandsarbeit erhebt der Schachverband Mitgliedsbeiträge, die über die Vereine eingezogen werden.
Die Höhe der Beiträge werden vom Verbandstag festgelegt.
Der Schachverband ist gehalten mit seinen finanziellen Mitteln im Rahmen des Haushaltsplan sorgsam umzugehen.
Eine weitergehende Umlage ist nur bei finanziellen Schwierigkeiten zu rechtfertigen, wie drohende Zahlungsunfähigkeit.

Antrag 5 zum Normenturnier

Antragssteller: Stefan Auch

Der Bezirkstag möge beschließen, dass der Bezirk Neckar/Fils zum Verbandstag am 28.06.2025 folgenden Antrag stellt:

WTO § 18 Württembergische Einzelmeisterschaft – Masters (WEM-M)
Der § 18 WTO wird gestrichen.

Begründung: Den Antrag gab es schon beim letzten Verbandstag 2023 und er wurde angenommen.
Das Turnier erhielt einen neuen Namen, aber es wurde wieder ein Normenturnier eingeführt.
Hier die Begründung von 2023 an der sich nichts geändert hat:
Das Normenturnier ist mit Sicherheit ein schönes Turnier, aber tatsächlich für einen Ver-
band unserer Größe nicht unbedingt notwendig. Für starke Spieler gibt es eine Vielzahl
von Turnieren, in den Normen erspielt werden können. Auch rechtfertigt der Werbeeffekt
die Kosten für das Turnier nicht. Die meisten Vereine im Schachverband Württemberg haben nichts von dieser Veranstaltung.

Anstelle des Turniers kann wieder ein „Meisterturnier“ eingeführt werden (wie in der WTO vom 06.02.2016)
Zukünftig soll die WEM ohne Antrittsgelder auskommen.

Antrag 6 zum Nachhaltigkeit

Antragssteller: Stefan Auch

Der Bezirkstag möge beschließen, dass der Bezirk Neckar/Fils zum Verbandstag am 28.06.2025
folgenden Antrag stellt:

Antrag zur Änderung der Tagesordnung
Der TOP 5 Nachhaltigkeit wird gestrichen.
Begründung: Der SVW will beim Thema Nachhaltigkeit Vorbild für seine Vereine sein und richtet den
Verbandstag in Bayern aus. Das sagt doch schon alles. Die Sache ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass
es dem aktuellem Präsidium und v.a. dem Präsidenten nur um Schlagworte geht und nicht um
Inhalte.
Natürlich ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema, aber es ist kein Thema für einen Verbandstag.
Schach gehört auch nicht zu den für die Umwelt problematischen Sportarten. Der Verband kann
gerne zum Thema Nachhaltigkeit eine extra Veranstaltung durchführen. Das Präsidium hat ja bei dem
Thema offensichtlich erheblichen Nachholbedarf.

Antrag 7 Beiträge

Antrag zum Bezirkstag Neckar/Fils am 10.05.2025
Antragssteller: Stefan Auch
Der Bezirkstag möge beschließen, dass der Bezirk Neckar/Fils zum Verbandstag am 28.06.2025
folgenden Antrag stellt:
Änderung Beitragsordnung § 4 Beiträge
Bisherige Fassung:
§ 4 Beiträge
(1) Die Vereine als ordentliche Mitglieder gem. § 9 Abs. 1 lit. a der Satzung sind zur Entrichtung von
Beiträgen verpflichtet. Sie bemessen sich an der Zahl ihrer Vereinsmitglieder wie folgt:
Ab 01.01.2025
Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe p.a.
1 Erwachsene über 18 Jahre, aktiv (mit Spielberechtigung) 19,00 EUR
2 Erwachsene über 18 Jahre, passiv (ohne Spielberechtigung) 9,50 EUR
3 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, aktiv (mit Spielberechtigung) 9,50 EUR
4 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, passiv (ohne Spielberechtigung) 4,75 EUR
Neue Fassung gültig ab 01.01.2026
§ 4 Beiträge
(1) Die Vereine als ordentliche Mitglieder gem. § 9 Abs. 1 lit. a der Satzung sind zur Entrichtung von
Beiträgen verpflichtet. Sie bemessen sich an der Zahl ihrer Vereinsmitglieder wie folgt:
Ab 01.01.2026
Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe p.a.
1 Erwachsene über 18 Jahre, aktiv (mit Spielberechtigung) 15,00 EUR
2 Erwachsene über 18 Jahre, passiv (ohne Spielberechtigung) 7,50 EUR
3 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, aktiv (mit Spielberechtigung) 7,50 EUR
4 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, passiv (ohne Spielberechtigung) 4,75 EUR
Begründung:
Beim letzten Verbandstag 2023 wurde eine deutliche Erhöhung der Beiträge beschlossen. Grundlage
für diese Erhöhung war der Haushaltsplan 2023. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, war dies ein
mehr als fragwürdiger Haushaltsplan.
Haushaltsplan 2023 Spalte 1+2 Spalte 3 die tatsächlichen Zahlen für 2023
Gesamteinnahmen 234.400,00 € 234.400,00 250.323,95 €
Gesamtausgaben 332.790,00 € 315.590,00 € 292.550,68 €
Gewinn/Verlust -98.390,00 € -81-190,00 € -42.226,73 €
Haushaltsüberschuss
(Endbetrag) 37.779,66 € 54.979,66 € 93.942,93 €

1. Spalte: Zahlen die dem Verbandstag vorgelegt wurden (Quelle Broschüre zum Verbandstag)
2. Spalte: Zahlen die der Verband bei der EP-Sitzung vorgelegt hat
3. Spalte: Die tatsächlichen Zahlen für 2023.
Das tatsächliche Ergebnis ist um ca. 56 000 € besser als geplant. Bei realistischen Zahlen im
Haushaltsplan 2023 wäre die vom Verband gewünschte Beitragserhöhung sehr wahrscheinlich nicht
angenommen worden.

Antrag 8 Umfrage zum Thema Fusion

Antragssteller: Stefan Auch

Der Bezirkstag möge beschließen, dass der Bezirk Neckar/Fils zum Verbandstag am 28.06.2025
folgenden Antrag stellt:

Antrag zur Durchführung einer Mitgliederbefragung zum Thema Fusion SVW und BSV Der Verband wird aufgefordert zum Thema Fusion SVW und BSV eine Online-Umfrage  durchzuführen.

Begründung: Eine Fusion hätte massive Auswirkungen v.a. auf den Spielbetrieb, daher wäre die Meinung der Mitglieder zu dem Thema schon interessant.

Antrag 9 Fusion und Konzeptpapier Spielbetrieb

Antragssteller: Stefan Auch

Der Bezirkstag möge beschließen, dass der Bezirk Neckar/Fils zum Verbandstag am 28.06.2025 folgenden Antrag stellt:
Antrag zum Thema geplante Fusion SVW und BSV - Die Fusionsverhandlungen mit dem Badischen Schachverband (BSV) werden sofort eingestellt

Begründung:
Das von der Kommission einer möglichen Fusion vorgelegte Konzeptpapier zeigt deutlich, dass eine Fusion für das Schach in Württemberg v.a. beim Thema Spielbetrieb massive negative Auswirkungen hätte, daher machen weitere Verhandlungen keinen Sinn.
Alle Mannschaften an einem Spieltag bedeutet v.a. für große Vereine, dass sie weniger
Mannschaften melden können.
Auch die Aufrückpflicht und die Anwesenheitspflicht aller Spieler beim Start sind nur schwer vermittelbar.
Im Prinzip sollen wir Württemberger in allen wichtigen Punkten den Spielbetrieb von Baden übernehmen und warum? Nur damit der aktuelle SVW-Präsident mehr sportpolitischen Einfluss bekommt.

Eine ausführlichere Begründung zu dem Antrag wird am Bezirkstag vorgetragen.

 

Antrag 10 Bezieksjugend

Die Bezirksjugend beantragt einen jährlichen Zuschuss des Bezirks an die Schachjugend in Höhe von 2700 Euro (auch übertragbar vom Haushaltsjahr 2025 nach 2026).

Antrag 11 Bezirksjugend

Die Bezirksjugend beantragt, die von der Bezirksjugendversammlung beschlosseen Änderung der Jugendordnung. (§7.1 Streichung Nr. 7 §7.2 S.1  Streichung der Worte "der Kreisjugendleiter" Streichung Satz 3, Änderung 9.7 Fünf statt drei Beisitzer) zu bestätigen.

 

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Nachhaltigkeit im SVW

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit

SafeSport und Kinderschutz im SVW

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