Vorschlag Geschäftsordnung des Schachbezirks Neckar/Fils (Antrag 1)

Vorwort: Aufgrund der besseren Lesbarkeit sind Personenangaben geschlechtsneutral zu verstehen.

Inhalt

§ 1 Wesen und Geschäftsbereich
§ 2 Gliederung des Bezirks in Spielkreise
§ 3 Organe
§ 4 Bezirkstag
§ 5 Aufgaben des Bezirkstages
§ 6 Bezirksleitung
§ 7 Aufgaben der Bezirksleitung
§ 8 Bezirksspielausschuss
§ 9 Kassenprüfer
§ 10 Bezirksschiedsgericht
§ 11 Schachbezirksjugend
§ 12 Finanzierung
§ 13 Schlussbestimmung

§ 1 Wesen und Geschäftsbereich

  1. Der Schachbezirk Neckar/Fils (Bezirk NF) ist eine Gliederung des Schachverbandes Württemberg e.V. (SVW) und erfasst alle Schachvereine und -abteilungen (Vereine), soweit sie dem SVW angehören. Sie müssen gleichzeitig Mitglied des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) sein.
  2. Geschäftsbereich des Bezirks NF ist das vom SVW zugewiesene geographische bzw. organisatorische Gebiet.
  3. Veränderungen des Geschäftsbereichs sind nur durch Verbandsbeschluss möglich.

§ 2 Gliederung des Bezirks in Spielkreise

  1. Der Bezirk NF gliedert sich in die Schachspielkreise (Spielkreise):
    1. Esslingen/Göppingen (Spielkreis ES/GP)
    2. Reutlingen/Tübingen (Spielkreis RT/TÜ)
  2. Die Zuordnung der einzelnen Vereine zu den Spielkreisen orientiert sich in der Regel an den entsprechenden Landkreisen, Zweifelsfälle werden durch die Bezirksleitung zugeordnet.
  3. Die Spielkreise mit ihrem Spielbetrieb werden organisatorisch vom Bezirksspielleiter, seinem Stellvertreter und seinen Spielleitern betreut.

§ 3 Organe

  1. Die Organe des Bezirks sind:
    1. Bezirkstag
    2. Bezirksleitung
    3. Bezirksspielausschuss
    4. Bezirksschiedsgericht
  2. Über die Sitzungen der Organe ist ein Protokoll zu führen. Protokolle werden vom Protokollführer erstellt. Sofern kein Protokollführer bestellt ist, obliegt die Protokollführung beim einladenden Leiter des Organs. Die Veröffentlichung ist zu veranlassen, soweit dies im Hinblick auf die Bedeutung der Beschlüsse als geboten erscheint. Ansonsten ist das Protokoll intern, mit beschränktem Zugang, zu veröffentlichen. Protokolle des Bezirkstags sind grundsätzlich auf der entsprechenden Website zu veröffentlichen und vom Bezirksleiter zu unterzeichnen.

§ 4 Bezirkstag

  1. Der Bezirkstag, als oberstes Organ des Bezirks NF besteht aus den Vertretern aller Vereine des Bezirks und den Mitgliedern der Bezirksleitung. Jeder vorgenannte Teilnehmer des Bezirkstages hat grundsätzlich nur eine Stimme, auch für den Fall der Ausübung mehrere Funktionen im Bezirk. Vereine mit 40 und mehr Mitgliedern sind berechtigt, zwei stimmberechtigte Vertreter zu entsenden.
  2. Der ordentliche Bezirkstag tritt alle zwei Jahre zusammen. Dies geschieht immer in Jahren, in denen ein Verbandstag stattfindet. Er findet mindestens fünf Wochen vor dem Verbandstag statt.
  3. Ein außerordentlicher Bezirkstag findet statt im Falle der
    1. Einberufung durch die Bezirksleitung,
    2. Forderung durch  ein Drittel aller Vereine des Bezirks NF
  4. Der Termin zum Bezirkstag und die Tagesordnung sind vier Wochen vorher im Verkündungsorgan des SVW und durch Rundschreiben per E-Mail an alle Mitglieder  bekanntzugeben. Offizielle Veröffentlichungen auf der Website gelten als ordnungsgemäß zugestellt.
  5. Der Bezirkstag ist eine Pflichtveranstaltung für alle Vereine, die dem Bezirk NF zugehörig sind. Entsendet ein Verein gemäß der Verbandssatzung keinen Vereinsvertreter zum Bezirkstag, so sind 40 €, bei Vereinen mit 40 und mehr Mitgliedern 80 € auf das Verbandskonto des Bezirks NF zu entrichten.
  6. Der Bezirkstag ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig. Ausscheidende Bezirksfunktionäre sind nicht mehr stimmberechtigt, es sei denn sie vertreten ihren Verein.
  7. Bei Wahlen mit konkurrierenden Kandidaten werden die Wahlen geheim durchgeführt. Bei sonstigen Abstimmungen wird auf Antrag mindestens eines Mitglieds geheim abgestimmt. Bei Abstimmungen über Personen, Vereine und Entlastungen ruht das Stimmrecht der Betroffenen.
  8. Änderungen der Geschäfts- und Spielordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit, alle übrigen Abstimmungen verlangen eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Enthaltungen beeinflussen das Stimmergebnis nicht.
  9. Anträge, über die der Bezirkstag beraten soll, müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Bezirksleiter schriftlich vorliegen. Verspätet eingegangene Anträge können mit Unterstützung der Mehrheit des Bezirkstages zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen werden. Anträge können von den Vereinen und Abteilungen sowie von den Mitgliedern der Bezirksleitung gestellt werden.

§ 5 Aufgaben des Bezirkstages

  1. Bestellen eines Protokollführers. Kann kein Protokollführer gefunden werden, entscheidet das Los unter den anwesenden Vereinsvertretern.
  2. Entgegennahme der Berichte aller Mitglieder der Bezirksleitung und Kassenprüfer.
  3. Entlastung der Bezirksleitung.
  4. Neuwahlen: der Bezirksleitung, des Bezirksschiedsgerichtes und Kassenprüfer.
  5. Änderung der Geschäfts- und Spielordnung.
  6. Festsetzen von Gebühren, Beiträgen, Start-, Reue- und Bußgeldern,. Genehmigung des Haushaltes und des Rahmens für die Finanzierung der Aufgaben des Bezirks NF, falls erforderlich.
  7. Bestätigung des Bezirksjugendleiters.
  8. Erledigung der Anträge auf Bezirksebene.
  9. Beschlussfassung über Anträge an den Verbandstag.
  10. Wahl der Delegierten zum Verbandstag.

§ 6 Bezirksleitung

  1. Die Mitglieder der Bezirksleitung (Bezirksfunktionäre) sind
    1. Bezirksleiter (eine Person),
    2. stellvertretende/r Bezirksleiter (eine oder mehrere Personen),
    3. Bezirksspielleiter (eine Person),
    4. stellvertretende Bezirksspielleiter (mindestens drei Personen),
    5. Schatzmeister (eine Person),
    6. Bezirksjugendleiter (eine Person),
    7. Frauenreferent/in (eine Person),
    8. Wertungsreferent/en (eine oder mehrere Personen),
    9. Ausbildungsreferent (eine Person),
    10. Breiten- und Freizeitschachreferent (eine Person).
  2. Die Sitzungen dieses Gremiums werden vom Bezirksleiter bei Bedarf einberufen. In Jahren, in denen kein ordentlicher Bezirkstag abgehalten wird, soll mindestens eine Sitzung der Bezirksleitung stattfinden.
  3. Die Bezirksleitung führt die Beschlüsse des Bezirkstages durch.

§ 7 Aufgaben der Bezirksleitung

  1. Die Aufgabenverteilung ist wie folgt:
    1. Bezirksleiter
      • Einberufung des Bezirkstages und der Sitzungen der Bezirksleitung.
      • Leitung des Bezirkstages und der Sitzungen der Bezirksleitung.
      • Vertretung des Bezirks gegenüber dem SVW und der Öffentlichkeit.
      • Durchführung der Maßnahmen, die im Rahmen dieser Geschäfts- und Spielordnung erforderlich sind.
    2. stellvertretender Bezirksleiter
      • Vertretung des Bezirksleiters bei dessen Verhinderung.
      • Unterstützung der Aufgaben des Bezirksleiters nach Absprache.
    3. Bezirksspielleiter
      • Durchführung der Mannschaftskämpfe und Turniere gemäß  der Bezirksspielordnung.
      • Koordination aller Termine im Bezirksspielausschuss.
      • Festlegung der Termine des Bezirks.
      • Bestimmung von weiteren Staffelleitern, Turnierleitern, sowie von Verantwortlichen für die Durchführung der Bezirkseinzelturniere.
      • Veröffentlichung von Turnierveranstaltungen auf der SVW-Website.
    4. stellvertretender Bezirksspielleiter
      • Durchführung der Mannschaftskämpfe und Turniere gemäß der Bezirksspielordnung.
      • Vertretung des Bezirksspielleiters bei dessen Verhinderung.
    5. stellvertretender Bezirksspielleiter Spielkreis ES-GP und stellvertretender Bezirksspielleiter Spielkreis RT-TÜ
      • Durchführung der Mannschaftskämpfe und ggf. der Turniere in einem Spielkreis gemäß der Bezirksspielordnung.
      • Kann Staffelleiter auf Spielkreisebene bestimmen/ernennen.
    6. Schatzmeister
      • Führung eines Verbandsgirokontos für den Bezirk NF.
      • Meldung säumiger Zahler an den Bezirksleiter
      • Erstellung des Kassenberichts und Meldung an den Verband gemäß der Satzung des SVW.
      • Erstellung eines Haushaltsplanes, falls erforderlich. Vorschlagsrecht zur Anpassung/Verbesserung der Einnahmensituation.
    7. Bezirksjugendleiter
      • Leitung und Vertretung der Jugend im Bezirk NF.
      • Durchführung von Jugendturnieren im Rahmen der Ordnung der Württembergischen Schachjugend (WSJ) und sonstiger Jugendveranstaltungen.
      • Veröffentlichung von Jugend-Turnierveranstaltungen auf der SVW-Website.
    8. Frauenreferent/in
      • Vertretung der Belange des Frauenschachs.
      • Durchführung der Frauenschachmeisterschaften auf Bezirksebene.
      • Veröffentlichung von Frauen-Turnierveranstaltungen auf der SVW-Website.
    9. Wertungsreferent (Die Aufgaben werden auf 3 Wertungsreferenten verteilt, zu erstens Aufgaben im Bezirk und jeweils den Aufgaben in den beiden Schachspielkreisen.)
      • Auswertung der Turniere des Bezirks bzw. der Spielkreise.
      • Auswertung angemeldeter Turniere der Vereine.
      • Veröffentlichung der Tabellen und Wertungszahllisten.
    10. Ausbildungsreferent
      • Vertretung der diesbezüglichen Belange des Bezirks NF beim SVW.
      • Organisation von Schulungen für Mannschaftsführer, Turnierleiter und Schiedsrichter.
      • Benachrichtigung der Vereine des Bezirks NF über Ausbildungsangebote.
    11. Breiten- und Freizeitschachreferent
      • Zusammenarbeit mit Vertretern des SVW, mit dem Ziel, viele Menschen für den Schachsport zu gewinnen und die Schachspieler in die Sportbewegung einzubinden.
      • Veröffentlichung von diesbezüglichen Turnierveranstaltungen auf der SVW-Website und der lokalen Presse.
  2. Die Bezirksleitung ist berechtigt, vakant werdende Funktionspositionen bis zum nächsten Bezirkstag kommissarisch zu besetzen.
  3. Alle Mitglieder der Bezirksleitung werden auf dem ordentlichen Bezirkstag für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  4. Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Bezirksleiters und seines Stellvertreters muss der Bezirkstag abgesagt, neu terminiert und eingeladen werden.

§ 8 Bezirksspielausschuss

  1. Die Mitglieder des Bezirksspielausschusses sind,
    1. Bezirksspielleiter,
    2. alle stellvertretende Bezirksspielleiter,
    3. Staffelleiter der Spielkreise, sofern bestimmt,
    4. Bezirksjugendspielleiter, bei dessen Verhinderung der Bezirksjugendleiter oder der stellv. Bezirksjugendspielleiter.
  2. Die Sitzungen des Bezirksspielausschusses werden vom Bezirksspielleiter einberufen und finden mindestens jährlich statt.
  3. Der Bezirksspielausschuss plant die Termine im Bezirk und den Spielkreisen gemeinschaftlich.
  4. Die Aufgabenverteilung für die Durchführung der Wettkämpfe unterliegt dem Bezirksspielausschuss.

§ 9 Kassenprüfer

  1. Die Bezirkskasse ist von mindestens einem Kassenprüfer vor dem ordentlichen Bezirkstag zu prüfen. Über die Prüfung ist dem Bezirkstag zu berichten.
  2. Die Kassenprüfer dürfen nicht der Bezirksleitung angehören.
  3. Die Kassenprüfer werden auf dem ordentlichen Bezirkstag für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

§ 10 Bezirksschiedsgericht

  1. Die Mitglieder des Bezirksschiedsgerichtes sind,
    1. Vorsitzender Bezirksschiedsgericht,
    2. stellvertretender Vorsitzender Bezirksschiedsgericht,
    3. maximal 6 Beisitzer Bezirksschiedsgericht.
  2. Die Schiedsverfahren werden nach den Bestimmungen der Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) und der Schiedsordnung (SO) des SVW abgewickelt.

§ 11 Schachbezirksjugend

  1. Die Jugend des Bezirks NF regelt ihre Angelegenheiten im Rahmen der Satzung des SVW, der Jugendspielordnung der Württembergischen Schachjugend (WSJ), sowie dieser Geschäfts- und Spielordnung selbständig in eigener Zuständigkeit.
  2. Die Schachjugend im Bezirk Neckar/Fils gibt sich eine eigene Geschäfts- und Spielordnung.
  3. Vertreter gegenüber dem Bezirk NF ist der Bezirksjugendleiter.

§ 12 Finanzierung

  1. Der Bezirk NF führt ein Verbandsgirokonto (Konto des SVW). Die Führung weiterer Konten oder Barkassen sind nicht gestattet.
  2. Der Bezirk NF kann eine Mannschaftsmeldegebühr gemäß der  WTO von jeder Mannschaft, die auf  Bezirks- oder Spielkreisebene gemeldet wird erheben. Die Höhe der Meldegebühr legt der Bezirkstag für zwei Jahre fest. Die Fälligkeit ist jeweils der 31.08., also vor Saisonstart.
  3. Start- und Reuegelder für Einzelturniere werden mit der (An-)Meldung fällig.
  4. Meldegebühren der Mannschaftswettbewerbe werden gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) des SVW eingezogen.
  5. Werden Gebühren, Start- oder Reuegelder nicht fristgerecht bezahlt,so gilt die BGO des SVW. Darüber hinaus gelten in diesem Sinne die Regelungen der Satzung des SVW.
  6. Die Meldegebühren sowie sonstige Mahn-, Verwaltungs- und Strafgebühren (Einnahmen) sind von der Bezirksleitung nur für die notwendige Durchführung des Mannschafts- und Einzelturnierbetriebs im Sinne der Spielordnung und für die Veranstaltungen seiner Organe auszugeben. Eine anderweitige Verwendung der Finanzmittel ist unzulässig.

§ 13 Schlussbestimmung

  1. Der Bezirksleiter ist ermächtigt und verpflichtet, alle gebotenen Maßnahmen im Sinne dieser Geschäfts- und Spielordnung durchzuführen.
  2. Diese Geschäftsordnung tritt mit seiner Verabschiedung durch den Bezirkstag bzw. über Teiländerung durch die beschlossenen Anträge ab dem Folgetag in Kraft. Alle bisherigen Geschäftsordnungen werden dadurch vollständig ersetzt.

 

Verabschiedete Neufassung durch den Bezirkstag vom 10.05.2025

Gez. Guntram Doleschal (Bezirksleiter)

 

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