
In Sachen
wegen: Bereitstellung eines geeigneten Spiellokals
hat das Verbandsschiedsgericht des Schachverbands Württemberg am 09.02.2019 durch den Vorsitzenden Alexander Häcker, den stellvertretenden Vorsitzenden Alfred Debus und den Beisitzer Dietrich Noffke entschieden:
Am 08.12.2018 empfing um 14 Uhr der Protestgegner den Protestführer zur 3. Runde der Jugendbundesliga Süd (zuvor: BW-Jugendliga), das erspielte Ergebnis lautete 4,5:1,5. Der Protestgegner hatte tags zuvor per E-Mail mitgeteilt, dass die Begegnung im Ausweichspiellokal „Salzstadel“ in Tübingen stattfindet, wo im 2. Stock gespielt wurde. Im 1. Stock (= Erdgeschoss) des 3-stöckigen Salzstadels fand bereits ab 10 Uhr eine Begegnung der Württembergischen Seniorenmannschaftsmeisterschaft zwischen dem SV Tübingen und den Stuttgarter SF 2 statt. Der Protest stützt sich auf Lärmbelastungen durch einen Tanzverein, der regelmäßig an Wochenenden im 3. Stock des Salzstadels übt. Die Parteien schildern den Ablauf folgendermaßen:
Nach Darstellung des Protestführers setzten wenige Minuten nach Spielbeginn extrem laute Musik und Tanzgeräusche im 3. Stock ein. Auf die Beschwerde eines Spielers des Protestführers habe die Mannschaftsführerin des Protestgegners mit der Leiterin der Tanzgruppe gesprochen. Danach habe sich die Lautstärke nur vorübergehend normalisiert. Weitere Gespräche führten wohl dazu, dass der Bass ausgeschaltet worden sei. Die Störungen hätten aber nach kurzer Pause bis zum Ende des Mannschaftskampfs angehalten und in der Zeitnotphase ab etwa 17 Uhr sogar noch zugenommen. Auf die zwischenzeitliche Nachfrage der Mannschaftsführerin, ob die Lautstärke nun in Ordnung sei, habe der Spieler des Protestführers geantwortet: „Ja eigentlich nicht, aber es muss wohl!“ Einen Wechsel des Spielorts habe der Protestgegner zu keiner Zeit vorgeschlagen. Durch diese unzumutbare Belastung seien sämtliche Spieler in ihrer Konzentration gestört worden. Der Protest sei eine Stunde vor Ende des Mannschaftskampfes angekündigt worden und wurde am Ende auf dem Spielbericht vermerkt. Da der Protestgegner angesichts der Lärmbelastungen kein geeignetes Spiellokal zur Verfügung gestellt habe, sei die Begegnung mit 0:6 (kampflos) zugunsten des Protestführers zu werten./p>
Der Protestgegner berichtete, dass die Musik um 14:20 Uhr für etwa 15 Minuten zu hören gewesen sei und um 15:15 Uhr nochmals für 15 Minuten. Die Musik habe aber nicht besonders gestört. Der Mannschaftskampf im 1. Stock sei gegen 14:30 Uhr beendet gewesen. Die Mannschaftsführerin des Protestgegners habe daher um 15:20 Uhr von sich aus dem gegnerischen Spieler angeboten, den Mannschaftskampf in den 1. Stock zu verlegen. Darauf habe dieser erwidert: „Es geht schon.“ Spieler des Protestführers hätten sich zu keiner Zeit über die Lautstärke beschwert, sondern nur deren Betreuer, welcher selbst durch laute Unterhaltungen aufgefallen sei. Im Übrigen sei der Verlauf unauffällig gewesen.
Die Spielleiterin der Jugendbundesliga Süd lehnte den Einspruch des Protestführers mit E-Mail vom 12.01.2019 ab. Zwar habe kurz nach Spielbeginn Musik eingesetzt, die Mannschaftsführerin des Protestgegners habe sich aber um eine Lösung bemüht, indem sie mit der Leiterin der Tanzgruppe gesprochen und eine Verlegung des Mannschaftskampfs in den 1. Stock angeboten habe. Die Spielleiterin teilte mit, dass gegen ihre Entscheidung bis zum 25.01.2019 Protest beim Verbandsschiedsgericht eingelegt werden könne.
Mit seinem Protest per E-Mail vom 23.01.2019 vertiefte der Protestführer seinen Vortrag. Das Bemühen der Mannschaftsführerin habe nicht ausgereicht. Der Protestgegner hätte weiteren Lärm sofort unterbinden müssen. Dass die Tanzgruppe regelmäßig samstags und sonntags im Salzstadel übe, sei dem Protestgegner bekannt gewesen. In der E-Mail vom 07.12.2018 sei aber kein Hinweis darauf erfolgt.
Mit E-Mail vom 27.01.2019 gab das Verbandsschiedsgericht den Parteien Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme und wies darauf hin, dass es nach erster Einschätzung unter anderem darauf ankomme, ob die Anwesenheit der Tanzgruppe im Voraus bekannt war, ob die Möglichkeit eines Umzugs in den 1. Stock beiden Mannschaften bekannt war und welche Personen (namentlich) wann ungefähr und auf wessen Initiative welche Lösungsmöglichkeiten diskutierten.
Der Protestgegner erwiderte daraufhin, ihm sei die Anwesenheit der Tanzgruppe nicht bekannt gewesen, da das Salzstadel nur das Ausweichspiellokal sei. Sämtliche anwesende Spieler und Betreuer hätten vom dem Senioren-Mannschaftskampf im 1. Stock gewusst, da man beim Betreten des Salzstadels aufgrund der komplett aus Fenstern bestehenden Fassade unweigerlich hineinschauen würde. Im Übrigen vertiefte der Protestgegner seinen Vortrag, unter anderem habe die Tanzgruppe gar keinen Bass.
Der Protestführer legte – trotz nochmaligem Hinweis des Verbandsschiedsgerichts auf die E-Mail vom 27.01.2019 – lediglich eine ergänzende Stellungnahme seines anwesenden Betreuers vor, die sich im Wesentlichen mit dessen Verhalten befasste.
Das Verbandsschiedsgericht bat zusätzlich die beiden Mannschaftsführer der Seniorenmannschaften des SV Tübingen und der Stuttgarter SF 2 um Auskunft, ob sie im 1. Stock oder im Treppenhaus Musik gehört hatten. Beide antworteten, dass sie am 08.12.2018 zu keiner Zeit im Salzstadel Musik gehört hatten und gegen 14 Uhr das Spiellokal verließen. Der Tübinger Mannschaftsführer teilte außerdem mit, dass der SV Tübingen das Salzstadel seit 1977 als Spiellokal nutze. Eine wesentliche Störung oder Beschwerden habe es nie gegeben. Ihm selbst sei im Voraus nicht bekannt gewesen, dass an diesem Samstag eine Tanzgruppe anwesend sein würde.
Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.
Der Protest ist zulässig, aber nicht begründet.

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.
| Vereine Offene Wimpfener Stadtmeisterschaft 2026 Fr. 06.03.2026 - Fr. 10.07.2026 in Konventhaus, Langgasse 2, 74206 Bad Wimpfen Das Startgeld von 20 / 15 € wird vollständig als Preisgeld ausgeschüttet, Mindestpreisfonds 350 €, keine Reuegeld |
| Vereine 7. Offene Heidenheimer Stadtmeisterschaft Fr. 20.03.2026 in Am Jagdschlössle 10 89520 Heidenheim-Schnaitheim |
| Vereine Offene Wimpfener Stadtmeisterschaft 2026 Fr. 20.03.2026 - Fr. 24.07.2026 in Konventhaus, Langgasse 2, 74206 Bad Wimpfen Das Startgeld von 20 / 15 € wird vollständig als Preisgeld ausgeschüttet, Mindestpreisfonds 350 €, keine Reuegeld |
| Vereine Offener Monats-Blitz-Cup VfL Sindelfingen Mi. 25.03.2026 in Sindelfingen |
| Vereine Rapid-Schach Meisterschaft 2025/26 SV Backnang Fr. 27.03.2026 in Eduard-Breuninger-Str. 13, 71522 Backnang kombinierte Blitz- und Schnellschachmeisterschaft |