Präsidium
Präsidium verabschiedet neue Richtlinien und fördert Inklusion
Carsten Karthaus
Präsidium
Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 mehrere neue Richtlinien verabschiedet, wozu es vom EP im Juli ermächtigt wurde.
Im Einzelnen sind dies
- eine neue Gebührenrichtlinie (SVW - Gebührenrichtlinie),
- eine neue Honorarrichtlinie (SVW - Honorarrichtlinie) und
- die überarbeitete Richtlinie zur Erstattung von Auslagen (SVW - Richtlinie zur Erstattung von Auslagen),
diesen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bei der Gebührenrichtlinie wurde die Ausleihgebühr für Spielmaterial nun transparent klargestellt und für jeden nachlesbar. Zudem möchten wir korrekte DWZ-Auswertungen in digitaler Form fördern. Daher kann der Wertungsreferent nun eine Gebühr erheben sollte die Auswertung in Papierform oder mit erheblichem Korrekturaufwand eingereicht werden.
Mit der Honroarrichtlinie wird nun auch transparent gemacht, welche Maximalsätze im SVW gelten. Zudem erfolgt auch eine Vereinheitlichung über mehrere Bereiche (Ausbildung, Schiedsrichter, Bezirke, ...) hinweg. Es werden die Prozesse auch für die Zukunft dokumentiert und nachvollziehbar.
Mit der neuen Richtlinie zur Erstattung von Auslagen wollen wir Inklusion stärker fördern. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 dürfen nun auch Kosten für ÖPNV-Fahrten in der ersten Klasse abrechnen. Zudem wurden einige notwendige Anpassungen wegen der Überarbeitung der Reisekostenordnung, die im Juli erfolgte nachgezogen.