
Am Sonntag 13.03.2016 findet die Landtagswahl statt, gleichzeitig ist Verbandsspieltag in folgenden Ligen / Klassen:
Die Terminplanung des Verbandsspielausschusses richtet sich hauptsächlich nach den Terminen der ersten und zweiten Bundesliga. Die Landtagswahl wurde bei der Terminplanung nicht berücksichtigt. Ein Spieler aus dem Bezirk Stuttgart wurde als ehrenamtlicher Wahlhelfer nach § 17, Abs. 1 LWG verpflichtet. Dieses Ehrenamt kann man nur mit einem sehr schwierigen Grund ablehnen. Das Präsidium hat darüber diskutiert, wie mit einem Antrag der Einzelperson auf Spielverlegung zu verfahren ist. Wir als Präsidium möchten folgende Empfehlung an die Bezirks- und Kreisspielleiter und die Staffelleiter jeder einzelnen Liga / Klasse aussprechen:
Wir empfehlen allen Bezirks- und Kreisspielleitern und allen Staffelleitern, der oben genannten Klassen einem Antrag nach WTO 11 (5) auf Spielverlegung einer Einzelperson, welche durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, dass sie als Wahlhelfer verpflichtet wurde, statt zu geben. Hintergrund: Der Absatz 11 (5) zielt darauf ab, Ehrenamtliche beim SVW und beim DSB zu stärken und ihnen das Schachspiel trotz der Ausübung Ihres Ehrenamts zu ermöglichen. Der ehrenamtliche Einsatz für das Land Baden-Württemberg rechtfertigt in den Augen des Präsidiums diese Empfehlung und muss unterstützt werden.
Sofern Spieler an einem übergeordneten Turnier oder einer offiziellen Veranstaltung des SVW oder DSB teilnehmen und der Termin mit der Verbandsspielrunde kollidiert, können Mannschaften oder die betreffenden Spieler vor- oder nachspielen. Hierunter fallen generell keine Mannschaftskämpfe anderer Klassen (abgesehen von Frauen-Mannschaftsmeisterschaften). Die zuständige Spielleitung hat auf rechtzeitigen Antrag des Vereins für eine rasche Regelung zu sorgen und den Termin für die Austragung des Spiels in Verbindung mit den Beteiligten festzusetzen.
Dazu müsste dann der Spieler einen Antrag nach WTO 11 (5) nach Form von WTO 11 (4) stellen: Das heißt er, muss 30 Tage vorher einen Antrag bei seinem zuständigen Staffelleiter stellen.
Das normale Wahlrecht wird durch den Spieltag nicht eingeschränkt, sodass in diesem Fall einem Antrag auf Verlegung nicht zugestimmt wird.
Carsten Karthaus im Auftrag des SVW Präsidiums.

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.
| Vereine 53. Offene Stadtmeisterschaft SV Backnang 2026 Fr. 13.02.2026 in Eduard-Breuninger-Str. 13, 71522 Backnang |
| Bezirk Oberschwaben, Vereine Offene Biberacher Stadtmeisterschaft 2025/2026 Fr. 13.02.2026 in TG Vereinsheim, Adenauerallee 11 in 88400 Biberach bei 12-15 TN 7 Runden bei 16 -20 TN 9 Runden |
| Vereine Schach-Blitz Bernhausen Fr. 13.02.2026 in Bruckenacker Schule Bernhausen Fröbelstraße 9 70794 Filderstadt-Bernhausen |
| Vereine 7. Offene Heidenheimer Stadtmeisterschaft Fr. 20.02.2026 in Am Jagdschlössle 10 89520 Heidenheim-Schnaitheim |
| Vereine Offener Monats-Blitz-Cup VfL Sindelfingen Mi. 25.02.2026 in Sindelfingen |