
Veranstalter: Schachverband Württemberg e.V.
Ausrichter: SV Jedesheim 1921 e. V. – Abteilung Schach
Termin: Samstag, 30. August 2025 Beginn: 18.00 Uhr
Spielort: Restaurant Altes Posthalterhaus , Memminger Str. 14, 89257 Illertissen
Modus: 11 Runden CH-System, Bedenkzeit: 3 Min + 2 sec
Teilnahme: Spieler/ -innen der WEM sowie des BSV und SVW
Startgeld: 12 € – zu zahlen bei der Anmeldung
Voranmeldung bis 29.08.2025 erwünscht und empfehlenswert
Preise:
1. Platz 200 € + Posthalter-Pokal
2. Platz 150 €
3. Platz 100 €
4. Platz 50 €
Sonderpreise: bester Jugendlicher (2007 und jünger), Senior (1965 und älter), beste Frau, jeweils 50 €. Keine Doppelpreise!
Unter allen Teilnehmern wird ein Restaurant-Gutschein verlost.
Turnierleitung: Nadja Jussupow
Schiedsrichter: Amaru Juscamayta und Fritz Gatzke
Info und Anmeldung: Bernhard Jehle, Tel. 07309-7999, mail:
Link zur Ausschreibung

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.
| Bezirk Neckar-Fils, Vereine KO-WAM Altbach Sa. 18.04.2026 in Bürgerzentrum, 73776 Altbach |
| Bezirk Stuttgart Bezirkstag 2026 Stuttgart Sa. 18.04.2026 in Dürrlewangstr. 65b, 70565 Stuttgart |
| Vereine 1. Offene Marbacher Schachmeisterschaft 2026 Fr. 24.04.2026 in Bürgertreff Marbach, Hauffstraße 7 Das Teilnehmerfeld ist auf 16 Spieler begrenzt. Anmeldeschluss ist der 25.02.26 |
| Vereine Offene Wimpfener Stadtmeisterschaft 2026 Fr. 24.04.2026 in Konventhaus, Langgasse 2, 74206 Bad Wimpfen Das Startgeld von 20 / 15 € wird vollständig als Preisgeld ausgeschüttet, Mindestpreisfonds 350 €, keine Reuegeld |
| WTS Bezirk Unterland WAM / WJPT Sa. 25.04.2026 in 74379 Ingersheim, Ortsteil Großingersheim, SKV-Halle, Schillerstr. 15 |