Jugendbezirksspielordnung der Bezirksjugend OS (Stand 16.3.2022)

Veröffentlicht am: 20.03.2022 von Dieter Knödler in: Schachbezirk Oberschwaben » Ordnungen Drucken

Jugendbezirksspielordnung der Bezirksjugend Oberschwaben

Stand 16.3.2022, in der Fassung nach der Bezirksjugendversammlung am 12.02.2022

(Jugendbezirksspielordnung als pdf-Version)


§ 1 Vorsitzende der Bezirksjugend

1.1 Bezirksjugendleiter

1.2 Zwei stellvertretende Bezirksjugendleiter

1.3 Zwei Bezirksjugendvertreter

§ 2 Aufgaben der Vorsitzenden der Bezirksjugend

2.1 Aufgaben des Bezirksjugendleiters

Der Bezirksjugendleiter ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Jugendturniere auf Bezirksebene. 
Darunter fallen insbesondere die Bezirksjugendeinzelmeisterschaft und die Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft. Turniere auf Kreisebene können ebenfalls vom Bezirksjugendleiter organisiert und durchgeführt werden.

Der Bezirksjugendleiter vertritt den Bezirk Oberschwaben gegenüber der Württembergischen Schachjugend bei Vorstandssitzungen und Jugendverbandstagen.

Der Bezirksjugendleiter erstellt jährlich einen Haushaltsplan, welcher vom Bezirksvorstand Oberschwaben genehmigt wird. Er ist dafür verantwortlich, dass die Kosten gemäß Haushaltsplan verwendet werden. Bei Mehrkosten von 100 € über dem Planungssoll entscheidet der Bezirksvorstand.

Der Bezirksjugendleiter ist gegenüber dem Bezirksvorstand Oberschwaben weisungsgebunden.

2.2 Aufgaben der stellvertretenden Bezirksjugendleiter

Die stellvertretenden Bezirksjugendleiter unterstehen dem Bezirksjugendleiter. Sie sind zuständig für die Organisation und Durchführung von Turnieren auf Kreisebene, insbesondere der Kreisjugendeinzelmeisterschaften.

2.3 Aufgaben der Bezirksjugendvertreter

Die Bezirksjugendvertreter sind bei Entscheidungen der Vorsitzenden der Bezirksjugend einzubeziehen.

§ 3 Entscheidungen der Vorsitzenden der Bezirksjugend

Bei Entscheidungen der Vorsitzenden der Bezirksjugend haben alle Vorsitzenden gemäß § 1 die gleichen Stimmrechte. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Bezirksjugendleiter.

§ 4 Wahlen der Vorsitzenden der Bezirksjugend

Der Bezirksjugendleiter und die stellvertretenden Bezirksjugendleiter werden am ordentlichen Bezirkstag des Bezirks Oberschwaben von den Mitgliedern des Schachbezirks gewählt. Die Bezirksjugendvertreter werden bei der Bezirksjugendversammlung gewählt. Die Wahlen in der Bezirksjugendversammlung finden alle zwei Jahre statt.
Es können bis zu zwei Bezirksjugendvertreter den Vorsitzenden der Bezirksjugend angehören. Der Bezirksjugendvertreter muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und darf bei der Wahl nicht älter als 20 Jahre sein.

§ 5 Bezirksjugendversammlung

5.1 Einberufung und Turnus
Die Bezirksjugendversammlung findet alle zwei Jahre statt. Die Einladungen sind vom Bezirksjugendleiter mindestens vier Wochen vorher zu veröffentlichen, beziehungsweise an die bekannten Adressen zu versenden. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Homepage des SVW und durch Zusendung einer E-Mail an die bekannten Adressen. Die Durchführung von regionalen Versammlungen für Oberschwaben Nord und Süd ist grundsätzlich möglich.

5.2 Teilnehmer und Stimmrechte
Teilnahmeberechtigt sind die Vorsitzenden der Bezirksjugend, die Mitglieder des Bezirksvorstandes Oberschwaben, alle Vorsitzenden und Jugendvertreter der Vereine, Jugendliche ab 14 Jahren und Eltern. Alle Teilnehmer haben das Recht bei Diskussionen das Wort zu ergreifen.
Die Vorsitzenden der Bezirksjugend gemäß § 1 und die Mitglieder des Bezirksvorstands Oberschwaben haben je ein Stimmrecht.
Jeder Verein bestimmt einen Vertreter. Dieser erhält ein Stimmrecht. Ab 15 gemeldeten U20 Jugendspielern pro Verein, erhält ein weiterer Vereinsvertreter ein Stimmrecht. Der Vereinsvertreter muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ein Doppelstimmrecht ist nicht möglich.

5.3 Ablauf der Bezirksjugendversammlung
5.3.1 Berichte der Vorsitzenden der Bezirksjugend
5.3.2 Entlastung der Bezirksjugendvertreter
5.3.3 Wahl der Bezirksjugendvertreter
5.3.4 Beschlüsse über Änderungen an der Jugendbezirksspielordnung
5.3.5 Beschlüsse über Anträge

5.4 Beschlüsse
Beschlüsse, sofern nicht anders geregelt, sind mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen.
Bei Stimmengleichheit gilt der Beschlussvorschlag als abgelehnt.

5.5 Wahlen
Die Kandidatur für das Amt eines Bezirksjugendvertreters ist mindestens eine Woche vor Beginn der Bezirksjugendversammlung beim Bezirksjugendleiter einzureichen. Die Wahl der Bezirksjugendvertreter erfolgt in geheimer Abstimmung. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

5.6 Anträge
Beschlussfähige Anträge müssen mindestens eine Woche vor Beginn der Bezirksjugendversammlung beim Bezirksjugendleiter schriftlich eingereicht werden. Kurzfristige Anträge können von den Vorsitzenden der Bezirksjugend nicht zur Abstimmung zugelassen werden.

5.7 Änderungen der Jugendbezirksspielordnung
Die Jugendbezirksspielordnung wird von der Bezirksjugendversammlung beschlossen. Änderungen werden mit einer 2/3-Mehrheit angenommen. Der Bezirksvorstand Oberschwaben muss der Jugendbezirksspielordnung und den Änderungen zustimmen. Anträge auf Änderungen der Jugendbezirksspielordnung sind gemäß 5.6 zu stellen.

§ 6 Turniere

6.1 Kreisjugendeinzelmeisterschaften (KJEM)
Die Kreisjugendeinzelmeisterschaften finden getrennt für Nord- und Südoberschwaben statt. Die Turniere finden jährlich am ersten Samstag im Oktober statt. Zugelassen sind Spieler bis zur Altersklasse U18.
Die Gruppen sind nach Altersklassen einzuteilen. Pro Altersklasse qualifizieren sich die besten 5 Spieler, unabhängig vom Geschlecht, für die Bezirksjugendeinzelmeisterschaft.
Die Turnierleitung erfolgt durch die stellvertretenden Bezirksjugendleiter. Altersklassen können bei Teilnehmermangel aus organisatorischen Gründen zusammengelegt werden. Die Bedenkzeit-Regelung und der Modus werden vom Turnierleiter bestimmt. Einladungen sind vier Wochen vorher bekannt zu geben.

6.2 Bezirksjugendeinzelmeisterschaft (BJEM)
Die Bezirksjugendeinzelmeisterschaft findet jährlich zwischen Weihnachten und Silvester in einer Jugendherberge statt.
Der Veranstaltungsort wird von den Vorsitzenden der Bezirksjugend festgelegt.
Zugelassen sind Spieler mit Spielberechtigung für einen Verein des Schachbezirks Oberschwaben bis zur Altersklasse U18.
Teilnahmeberechtigt sind:
6.2.1 Die qualifizierten Spieler der Kreisjugendeinzelmeisterschaften.
6.2.2 Die Bezirksmeister des Vorjahres, unabhängig von der Altersklasse.
6.2.3 Die Bezirksvizemeister des Vorjahres, wenn sie in der selben Altersklasse spielberechtigt sind.
Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 16 Spielern pro Altersklasse.
Das Auffüllen bis maximal 16 Teilnehmer pro Altersklasse bei der BJEM wird über Freiplatzanträge geregelt, wobei die Zahlen der Platzvergabe bei der vorhergehenden WJEM zu berücksichtigen sind.
Über die Freiplätze entscheiden die Vorsitzenden der Bezirksjugend.
Maximal 2 Freiplätze pro Altersklasse werden auf Antrag für Härtefälle vergeben.
Maximal 4 Freiplätze pro Altersklasse werden auf Antrag für Teilnehmer des Talentstützpunktes Oberschwaben vergeben.
Werden Kontingentplätze der Kreise nicht besetzt, das heißt, die Anzahl der qualifizierten und teilnehmenden Spieler aus den KJEM ist geringer als 5, so können die Vorsitzenden der Bezirksjugend auch weitere Freiplätze in den entsprechenden Altersklassen vergeben.
Die Turnierleitung erfolgt durch den Bezirksjugendleiter oder einen der stellvertretenden Bezirksjugendleiter.
Die Bedenkzeit-Regelung und der Modus werden vom Turnierleiter bestimmt. Das Turnier ist nach DWZ auszuwerten.
Die besten drei Spieler aller Altersklassen erhalten Pokale. Die Kosten für Preise und Organisation werden vom Schachbezirk Oberschwaben getragen. Aufwendungen für Kost und Logis der Teilnehmer sind von diesen selbst zu tragen. Der Schachbezirk behält sich eine Bezuschussung vor. Diese wird vom Bezirksvorstand beschlossen.

6.3 Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM)
Zugelassen sind Spieler mit Spielberechtigung für einen Verein des Schachbezirks Oberschwaben bis zur Altersklasse U20.
Es wird mit 4 Stammspielern und maximal 12 Ersatzspielern gespielt. Bei bis zu sechs Mannschaften wird in einer Gruppe gespielt. (vollrundig oder doppelrundig). Der Sieger dieser Gruppe ist Sieger der Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft.
Bei sieben oder mehr Mannschaften werden diese geographisch in zwei gleich große Gruppen eingeteilt. Die geographische Einteilung wird so gestaltet, dass sich möglichst geringe und möglichst gleichmäßige Fahrstrecken ergeben.
Der Sieger der einen Gruppe spielt einen Entscheidungskampf gegen den Sieger der anderen Gruppe um den Sieg der Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft. Der Sieger der Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft ist qualifiziert für den Stichkampf gegen den Bezirk Neckar-Fils, der dann aber an 6 Brettern stattfindet, um die Teilnahme in der Verbandsjugendliga, die dann auch an 6 Brettern spielt. Spielgemeinschaften sind zugelassen, können aber nicht am Stichkampf gegen Neckar-Fils teilnehmen und deshalb auch nicht aufsteigen.
Die Turniermodalitäten werden vor Beginn des Turniers vom Bezirksjugendleiter bekannt gegeben.
In der folgenden Saison wird nach den neuen Gegebenheiten wieder komplett neu eingeteilt.

§ 7 Höhere Gewalt

Für den Fall, dass durch den Einfluss höherer Gewalt eine Durchführung der KJEM und / oder der BJEM und / oder der BJMM in der oben genannten Form nicht möglich ist, kann durch die Vorsitzenden der Bezirksjugend der Modus und / oder der Termin und / oder der Austragungsort an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Ziel in diesem Falle sollte es sein, dass die KJEM und die BJEM und die BJMM, in welcher Form auch immer, durchgeführt werden können. Sollte auch dies nicht möglich sein, so können die Turniere auch durch die Vorsitzenden der Bezirksjugend abgesagt werden.

§ 8 Anwendung WJTO und WTO

Werden bei den Turnieren gemäß § 6 einzelne Punkte nicht gesondert geregelt, tritt automatisch die WJTO und danach die WTO in Kraft.

§ 9 Historie

9.1 Am Bezirkstag am 09.05.2014 aufgestellt und genehmigt
gezeichnet: Werner Dangelmayer (Bezirksleiter) Marc Kreuzahler (Bezirksjugendleiter)

9.2 An der Bezirksjugendversammlung am 16.02.2019 geändert und genehmigt
gezeichnet: Thomas Hartmann (Bezirksleiter) Elmar Braig (Bezirksjugendleiter)

9.3 An der außerordentlichen Bezirksjugendversammlung am 12.02.2022 geändert und genehmigt
gezeichnet von den Vorsitzenden der Bezirksjugend:
12.02.2022 Nadja Jussupow (Bezirksjugendleiterin)
12.02.2022 Martin Zebandt (stellvertretender Bezirksjugendleiter)
12.02.2022 Eliah Weichsberger (Bezirksjugendvertreter)

gezeichnet vom Bezirksvorstand:
16.03.2022 Thomas Hartmann (Bezirksleiter)
13.03.2022 Marius Dohon (stellvertretender Bezirksleiter)
15.03.2022 Matthias Frank (Bezirkskassier)
14.03.2022 Holger Namyslo (Bezirksspielleiter)
14.03.2022 Nadja Jussupow (Bezirksjugendreferentin)
13.03.2022 Xaver Fichtl (Schriftführer)