
Bezirk Ostalb » Ordnungen
Gebührenordnung
Gebührenordnung Ostalb
Die Startgebühren für die Mannschaftswettbewerbe sind bis spätestens 15. Oktober eines jeden Jahres auf das Konto der Bezirkskasse zu überweisen. Andere Start- und Reuegelder sind bis zu Beginn des jeweiligen Turnieres zu entrichten.
Die Nichteinhaltung führt gemäß § 12.3 der Geschäfts- und Spielordnung des Schachbezirks Ostalb zur Sperre der betroffenen Mannschaft bzw. des Einzelspielers.
Startgebühr für Mannschaftswettbewerbe
Startgebühr für
- Landesliga + Bezirksliga + Bezirksklasse West + Ost je 10.- Euro
- Kreisklasse + A-Klasse je 9.- Euro
- B-, C- und D-Klasse je 8.- Euro
pro gemeldete Mannschaft
plus einer Grundgebühr von 10.- Euro pro Verein
Startgebühr für Bezirksturniere
Startgebühr für Mannschaftswettbewerbe
Vierer-Pokal und Mannschafts-Blitz je 5.- Euro pro gemeldete Mannschaft
Einzelwettbewerbe
- Einzelmeisterschaft 3.- Euro, Reuegeld 15.- Euro
- Dähne-Pokal 3.- Euro, Reuegeld 15.- Euro
- Blitz-Einzel 3.- Euro
pro gemeldetem Spieler
Das Reuegeld erhält jeder Teilnehmer, Einzelspieler oder Mannschaft nach ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers zurück.
Gebühr für Nichtteilnahme an Kreis- und Bezirkstagen
- Kreistage € 50,-
- Bezirkstage € 100,-
Die Bezirksleitung behält sich Härtefallregelungen auf Antrag vor. Die Anträge sind unmittelbar nach erfolgtem Nichterscheinen zu stellen.
Gebühr für Nichtantreten von Mannschaften
Für das entschuldigte Nichtantreten werden € 50,-, für das unentschuldigte Nichtantreten werden € 100,- in Rechnung gestellt. Die entschuldigte Spielabsage muss spätestens bis Freitag, 12:00 Uhr vor dem angesetzten Spieltag telefonisch beim Gegner und Spielleiter erfolgt sein.
Die Spielleitung behält sich Härtefallregelungen auf Antrag vor. Die Anträge sind unmittelbar nach erfolgtem Nichtantreten zu stellen.
!- Debitsch: Gestrichen am 22.April 2009
Bezirkskonto
Kreissparkasse Ostalb
Konto-Nummer: 100 0762244
BLZ: 614 500 50
IBAN: DE34 6145 0050 1000 7622 44
Alexander Adler - Bezirkskassier