Geschäfts- und Spielordnung (GSO) der Schachbezirksjugend Ostalb (SBJO)

 
§ 1 Name und Wesen
§ 1.1 Die SBJO ist eine Unterorganisation des Schachbezirks Ostalb (SBO) und der Württembergischen Schachjugend (WSJ) im Schachverband Württemberg e.V. (WSV).
§ 1.2 Die SBJO anerkennt die Satzungen und Ordnungen der oben genannten Organe.
§ 1.3 Soweit das sachliche Arbeitsgebiet der SBJO dadurch nicht beschrieben ist, gilt diese GSO.
 
§ 2 Mitgliedschaft (alle Personenangaben sind geschlechtsneutral zu verstehen)
§ 2.1 Die SBJO besteht aus Kindern und Jugendlichen, die
- einem Schachverein bzw. einer Schachabteilung (SABT) eines Vereins angehören, der Mitglied beim SVW und dem Geschäftsbereich des SBO zugeordnet ist.
- beim Beginn des Kalenderjahrs nach den Vorgaben der WSJ (Jugendspielordnung § 3 - Mitgliedschaft) als Jugendliche zählen.
§ 2.2 Zur SBJO zählen desweiteren
- Jugendleiter, Jugendsprecher, Jugendtrainer und Jugendbetreuer der unter § 2.1 genannten Vereine/SABTen.
- kraft Amtes die Kreisjugendleiter (KJL) des SBO.
 
§ 3 Zweck und Aufgaben
§ 3.1 Die SBJO ist Bindeglied zwischen der Jugend der Schachkreise des SBO und der WSJ.
§ 3.2 Die SBJO fördert den Schachsport im Jugendbereich des SBO.
 
§ 4 Organe
§ 4.1 Die Organe der SBJO sind
- die Bezirksjugendversammlung (BJV)
- die Bezirksjugendleitung (BJLtg)
§ 4.2 Die BJV besteht aus
- einem Vertreter der unter § 2.1 genannten Vereinen/SABTen
- den Mitgliedern der BJLtg
§4.2.1 Eine ordentliche BJV muss mindestens alle zwei Jahre stattfinden.
§ 4.2.1.1  Eine außerordentliche BJV ist einzuberufen, wenn dies mindestens
- zehn Vereine/SABTen gemäß § 2.1 oder
- drei Mitglieder der BJLtg verlangen und begründen.
§ 4.2.1.2 Zur BJV beruft der Bezirksjugendleiter (BJL) mit einer Frist von mindestens sechs Wochen schriftlich ein. Die Tagesordnung (TO) ist mit der Einberufung bekanntzugeben.
§ 4.2.2 Die BJV ist durch die Zahl der unter § 4.2 genannten Anwesenden beschlussfähig.
§ 4.2.3 Zu den Aufgaben der BJV gehören
- die Entgegennahme der Berichte der BJLtg.
- die Entlastung und Neuwahl der Mitglieder der BJLtg (falls anstehend) mit Ausnahme der KJL.
- die Beratung und Beschlussfassung über Anträge.
§ 4.2.4 Anträge an die BJV müssen mit Begründung mindestens vier Wochen vor der Versammlung beim BJL schriftlich eingebracht werden. Sie sind den unter § 2.1 genannten Vereinen/SABTen und den Mitgliedern der BJLtg mindestens zwei Wochen vor der Versammlung zur Kenntnis zu bringen.
Anträge, die nicht § 4.2.4 entsprechen, können als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Ob Dringlichkeit vorliegt, entscheidet die BJV. Dringlichkeitsanträge, welche die GSO betreffen, dürfen nicht zugelassen werden.
§ 4.2.5 Bei Abstimmungen und Wahlen gilt die einfache Mehrheit der Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Bei Gleichheit der Ja- und Neinstimmen gilt der Antrag als abgelehnt.
Eine Änderung der GSO bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
§ 4.2.6 Über jede BJV ist ein Protokoll anzufertigen. Es muss enthalten
- die Liste der Erschienenen
- Benennung der Anträge
- Abstimmungs- und Wahlergebnisse
- Unterschriften des Versammlungsleiters und des Protokollführers.
Das Protokoll ist binnen drei Wochen
- den unter § 2.1 genannten Vereinen/SABTen
- den Mitgliedern der BJLtg
- dem Leiter des SBO zuzuschicken.
§ 4.3 Die BJLtg besteht aus
- dem Bezirksjugendleiter (BJL)
- dem Bezirksjugendsprecher (BJSp)
- den Kreisjugendleitern (KJL) des SBO kraft Amtes.
§ 4.3.1 Die Mitglieder der BJLtg werden mit Ausnahme der KJL von der BJV gewählt.
Aktives und passives Wahlrecht für die Wahl des BJS haben nur Mitglieder gemäß § 2.1.
§ 4.3.2 Neuwahlen der BJLtg finden alle zwei Jahre bei der ordentlichen BJV statt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.
§ 4.3.3 Zu den gemeinsamen Aufgaben der BJLtg gehören
- die Vorbereitung, Ausschreibung und Durchführung von Turnieren
- die Durchführung der Beschlüsse der BJV
- die Berichterstattung an die BJV.
§ 4.3.4 Eine ordentliche Sitzung der BJLtg muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.
§ 4.3.5 Eine außerordentliche Sitzung der BJLtg ist einzuberufen, wenn
- der BJL dies als notwendig erachtet
- mindestens drei Mitglieder der BJLtg dies verlangen und begründen.
§ 4.3.6 Zur Sitzung der BJLtg beruft der BJL mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich ein. Die TO ist mit der Einberufung bekanntzugeben.
§ 4.3.7 Die BJLtg ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder erschienen sind.
§ 4.3.8 Über jede Sitzung der BJLtg ist ein Protokoll anzufertigen und binnen drei Wochen an die Mitglieder der BJLtg und den Leiter des SBO zu schicken.
 
§ 5 Turniere
§ 5.1 Es werden zumindest die Turniere angeboten, welche die Qualifikation für die entsprechenden Turniere der WSJ erbringen. Die Aufstiegsregelungen bestimmt die WSJ.
§ 5.1.1 Die Turniere müssen in Abstimmung mit den Vorgaben der WSJ terminiert werden.
§ 5.1.2 Die Teilnahmeberechtigung zu den Turnieren ergibt sich aus § 2.1 dieser GSO und dem Vorliegen einer Spielberechtigung des SVW.
§ 5.2 Bezirksjugendeinzelmeisterschaft (BJEM)
§ 5.2.1 Teilnahmeberechtigt für die jeweiligen Jahrgangsgruppen sind die
- Teilnehmer der letzten Deutschen-Jugend-Einzelmeisterschaft (DJEM) soweit sie zum Bereich des SBO gehören und die vorgegebenen Altersgrenzen zwischenzeitlich nicht überschritten wurden.
- Teilnehmer der letzten Württembergischen-Jugend-Einzelmeisterschaft (WJEM) soweit sie zum Bereich des SBO gehören und die vorgegebenen Altersgrenzen zwischenzeitlich nicht überschritten wurden.
- Inhaber eines Freiplatzes für die kommende DJEM bzw. WJEM soweit sie zum Bereich des SBO gehören.
- die jeweils ersten vier der Kreis-Jugend-Einzelmeisterschaft (KJEM).
- Inhaber eines Freiplatzes, welche der Bezirksjugendleiter auf Antrag vergeben kann. Mit der Vergabe von Freiplätzen soll sorgsam umgegangen werden.
§ 5.2.2 Weitere Bedingungen gibt der zuständige Turnierleiter mit der Ausschreibung bzw. Einladung bekannt. Soweit sie nicht übergeordnet vorgegeben sind, legt er sie nach eigenem Ermessen fest.
§ 5.3 Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM)
§ 5.3.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendmannschaften der unter § 2.1 genannten Vereine/SABTen. Spielgemeinschaften sind nicht zulässig.
§ 5.3.2 Die Mannschaften werden nach den Vorgaben der WSJ (Jugendspielordnung § 4 - Jugendverbandsliga) aufgestellt.
 
§ 6 Schlussbestimmungen
§ 6.1 Diese GSO wurde von der BJV am 26. Januar 1995 beschlossen und ist damit in Kraft getreten.
§ 6.2 Die GSO wurde von der BJV am 23. Juni 2002 in Leinzell abgeändert.
Hans Wendel - Bezirksjugendleiter
 
Unterland Ostalb Stuttgart Neckar-Fils Albschwarzwald Oberschwaben Schachverband Baden
Karte

Unterstütze den SVW!

Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.

Nachhaltigkeit im SVW

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit

SafeSport und Kinderschutz im SVW

SD Motiv

Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:

Safe-Sport und Kinderschutz im Schachverband Württemberg

Material ausleihen beim SVW

Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.

SVW Materialverleih

Materialverleih Bezirk Unterland

Schachzeitung Württemberg

http://schachzeitung.svw.info

Aktuelle Termine & Veranstaltungen

Vereine
29. Schach in den Mai
Do. 01.05.2025
in Stgt.-Mönchfeld, Mönchfeldstr.12, 70378 Stuttgart („Altes Bezirksrathaus“ Mühlhausen)
Schachverband Württemberg
SVW-online-Breitenschach-Training U14 - U18
Mo. 05.05.2025
in Online
Vereine
Leinfeldener Monatsblitz 5+3
Di. 06.05.2025
in 70771 Leinfelden-Echterdingen, Treff Impuls, Neuer Markt 1/1
Schachverband Württemberg
SVW-online-Breitenschach-Training U08 - U12
Do. 08.05.2025
in Online
Vereine
Offene Wimpfener Stadtmeisterschaft 2025
Fr. 09.05.2025
in 74206 Bad Wimpfen, Langgasse 2, 1.OG
Link zur Ausschreibung: https://www.svw.info/images/stories/Terminkalender/2025_07/2025-Ausschreibung-Stadtmeisterschaft.pdf

Alle Termine anzeigen


Jugend Kalender


Termine einreichen

Neues vom WLSB