
Anmerkung: Die männliche Form in dieser Geschäftsordnung schließt die weibliche mit ein.
Der Schachkreis Reutlingen/Tübingen ist eine Untergliederung des Schachbezirks Neckar/Fils im Schachverband Württemberg. Sein Geschäftsbereich wird ihm vom Schachbezirk zugewiesen. Die Vereine des Schachkreises müssen Mitglied des Württembergischen Landessportbundes sein. Schachabteilungen von Vereinen gelten im Sinne dieser Geschäfts- und Spielordnung als Schachvereine. Aufgabe des Kreises ist die Durchführung der Kreisturniere (näheres regelt die Spielordnung) und die Förderung des Schachspiels in seinem Geschäftsbereich.
Organe des Schachkreises sind der Kreistag und der Vorstand. Über die Sitzungen der Organe wird ein Protokoll geführt, das vom Protokollführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben und den Vereinen bekannt zu geben bzw. zu veröffentlichen ist.
3.1. Der Kreistag ist das oberste Organ des Schachkreises. Er besteht aus den Vertretern der Vereine und den Mitgliedern des Vorstandes. Jeder Verein hat eine Stimme, ebenso jedes Vorstandsmitglied. Auf jedes Mitglied des Kreistages darf dabei nicht mehr als eine Stimme entfallen.
3.2. Der Kreistag tritt jedes Jahr möglichst vor dem Bezirkstag zusammen, wobei die Tagesordnungspunkte 4.8 „Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer“ sowie 4.9 „Bestätigung des Jugendleiters“ nur alle 2 Jahre abgehandelt werden.
3.3. Ein außerordentlicher Kreistag findet statt:
3.4. Der Termin des Kreistages und die Tagesordnung sollen vier Wochen vorher im offiziellen Verkündungsorgan des Schachverbandes oder durch Rundschreiben allen Berechtigten (Vereinen und dem Vorstand) bekannt gegeben werden.
3.5. Der Kreistag ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig. Ausscheidende Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt.
3.6. Bei Wahlen kann geheime Abstimmung verlangt werden. Über Anträge wird immer offen abgestimmt. Namentliche Abstimmung kann auf einen von der Mehrheit der Stimmberechtigen unterstützten Antrag beschlossen werden.
3.7. Anträge, über die der Kreistag beraten soll, müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreistages dem Vorsitzenden schriftlich vorliegen. Verspätet eingegangene Anträge können nur mit Unterstützung der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen werden.
4.1. Bestellen eines Protokollführers, eines Versammlungsleiters und eines Wahlleiters.
4.2. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer.
4.3. Aussprache über die Berichte des Vorstandes.
4.4. Entlastung des Kassierers.
4.5. Genehmigung des Haushaltes.
4.6. Festsetzung der finanziellen Verpflichtungen der Vereine.
4.7. Beschlussfassung über Anträge.
4.8. Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer.
4.9. Bestätigung des Jugendleiters.
5.1. Mitglieder des Vorstandes sind:
5.2. Der Vorstand führt die Beschlüsse des Kreistages durch.
5.3. Hier besteht folgende, nicht abschließende Aufgabenverteilung:
5.4. Alle Vorstandsmitglieder werden auf dem Kreistag für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
6.1 Die Kreiskasse ist jährlich von zwei Kassenprüfern zu prüfen. Über die Prüfung ist dem Kreistag zu berichten.
6.2 Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
7.1. Die Finanzierung der Aufgaben des Schachkreises erfolgt gemäß den Bestimmungen des Schachbezirks und des Schachverbandes. Der Schachkreis verwaltet seine Finanzmittel selbständig.
7.2. Der Schachkreis kann in seinem Geschäftsbereich Beiträge, Startgelder, Meldegebühren und Bußgelder erheben.
7.3. Werden finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kreis nicht fristgerecht erfüllt, so hat der Verein einen Säumniszuschlag zu entrichten. Zahlt der Verein nach weiterer Mahnung mit Fristsetzung und Androhung einer Sperre nicht oder nicht vollständig, kann der Vorsitzende eine Geldbuße verhängen und die Mannschaften und Einzelspieler dieses Vereins für alle offiziellen Veranstaltungen sperren. Die Sperre erlischt mit Ablauf des Tages, an dem die Ausstände nachweislich vollständig bei der Kreiskasse eingegangen sind.
7.4. Die Organe des Kreises sind verpflichtet, Zuschüsse des Württembergischen Landessportbundes und andere Förderungen zu nutzen.
7.5. Alle Gebühren, Zuschläge, Bußgelder und Strafen werden gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung des Schachkreises erhoben. Die Gebührenordnung wird vom Vorstand vorgeschlagen und vom Kreistag beschlossen.
7.6. Der Kreis(tag) unterstützt u.a. folgendes finanziell:
(Liste nicht abschließend)
7.7. Eine Unterstützung soll nur auf einen vorherigen, genehmigten Antrag erfolgen. Der Antrag ist beim Kassierer zu stellen
7.8. Im Ausnahmefall kann der Kreistag auch einem nicht im Vorhinein genehmigten Antrag stattgeben
8.1. Jeder Verein des Schachkreises ist verpflichtet, mindestens ein Exemplar des offiziellen Verkündungsorganes des Schachverbandes zu beziehen. Dort ausgedruckte Veröffentlichungen gelten als ordnungsgemäß bekannt gegeben.
9.1. Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung durch den Kreistag in Kraft.
9.2. Änderungen der Geschäftsordung können vom Kreistag nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten vorgenommen werden.
9.3. Änderungen der Spielordnung können
Diese Geschäftsordnung wurde am 24.04.2021 auf dem ordentlichen Kreistag des Schachkreises beschlossen bzw. geändert und tritt nach Bekanntmachung im Verkündigungsorgan des Schachverbands in Kraft.
gezeichnet: Christian Beck, Kreisvorsitzender

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.
| Vereine Monats-Blitzturnierserie des SK Bebenhausen Fr. 06.02.2026 in Begegnungsstätte Hirsch in der Hirschgasse 9 in 72070 Tübingen-Altstadt Blitzelo-Auswertung bedeutet: mitspielen kann nur, wer eine FIDE-ID hat. Wer noch keine FIDE-ID hat, beantragt diese unbedingt im Vorfeld bei Andreas Klein ( |
| Vereine Rapid-Schach Meisterschaft 2025/26 SV Backnang Fr. 06.02.2026 in Eduard-Breuninger-Str. 13, 71522 Backnang kombinierte Blitz- und Schnellschachmeisterschaft |
| Vereine 53. Offene Stadtmeisterschaft SV Backnang 2026 Fr. 13.02.2026 in Eduard-Breuninger-Str. 13, 71522 Backnang |
| Bezirk Oberschwaben, Vereine Offene Biberacher Stadtmeisterschaft 2025/2026 Fr. 13.02.2026 in TG Vereinsheim, Adenauerallee 11 in 88400 Biberach bei 12-15 TN 7 Runden bei 16 -20 TN 9 Runden |
| Vereine Schach-Blitz Bernhausen Fr. 13.02.2026 in Bruckenacker Schule Bernhausen Fröbelstraße 9 70794 Filderstadt-Bernhausen |