Jugendordnung neu ab 23.04.2021

Veröffentlicht am: 21.03.2021 von Alexander Hande in: Schachkreisjugend Esslingen-Göppingen » Offizielles Drucken
Jugendordnung


§ 1 Name, Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder des Schachkreises bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, der Jugendausschuss sowie die Jugendleiter der Vereine im Schachkreis bilden die „Jugend im Schachkreis“, nachfolgend „Schachjugend“ genannt.


§ 2 Aufgaben und Ziele

(1) Die Schachjugend organisiert den Jugend-Spielbetrieb im Schachkreis. Insbesondere Qualifikationsturniere für die nächsthöhere Ebene, darüber hinaus ggf. weitere Turniere und Meisterschaften.

(2) Die Schachjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften den Schachsport zu betreiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt und koordiniert sowie zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.


§3 Jugendversammlung

(1) Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Schachjugend. Sie besteht aus den teilnehmenden Mitgliedern nach §1, wobei sich Jugendleiter vertreten lassen können. Eine Stimmenhäufung ist unzulässig und es sind nur Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stimmberechtigt. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal alle zwei Jahre vor dem Kreistag zusammen und wählt den Jugendausschuss. Dieser besteht aus:
- der oder dem JugendleiterIn (vertretungsberechtigt gegenüber Schachkreis und Bezirksjugend)
- der oder dem JugendsprecherIn
- weiteren MitarbeiterInnen
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf zwei Jahre gewählt, wobei die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Die oder der Jugendsprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, auf Verlangen eines Stimmberechtigten jedoch geheim. Abstimmungen, bei denen mehrere Personen konkurrierend für ein Amt zur Wahl stehen, erfolgen stets geheim. Bei einer Abstimmung über Personen oder Vereine und bei Entlastungen ruht das Stimmrecht der unmittelbar Betroffenen (gilt nicht bei der Wahl zum Jugendsprecher). Wiederwahl ist zulässig.

(2) Ist die Zusammenkunft einer Jugendversammlung unmöglich, so kann die Jugendversammlung auch über eine audiovisuelle Online-Konferenz abgehalten werden. Die Teilnehmer einer audiovisuellen Online-Konferenz müssen vorab durch die Vereine registriert werden.
Bei einer audiovisuellen Online-Konferenz erfolgen die Entlastung und offene Wahlen per elektronischem Handzeichen. Wahlen per erforderlicher Briefwahl (konkurrierend / geheim) an einen unabhängigen Wahlleiter. Bis zur Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl, leitet der ehemalige Jugendleiter kommissarisch die Schachjugend. Die Wahlen sind am achten Tag (abends) nach der audiovisuellen Online-Konferenz auszuzählen, d.h. die Wahlunterlagen müssen bis dahin beim Wahlleiter eingetroffen sein.

(3) Der Termin der Jugendversammlung und die Tagesordnung sind mindestens vier Wochen vorher auf den Internetseiten des Schachkreises und durch Rundschreiben per E-Mail allen Vereinen im Kreis bekannt zu gegeben. Die Jugendversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig.

(4) Protokolle sind grundsätzlich auf den Internetseiten des Schachkreises zu veröffentlichen.


§4 Jugendausschuss

Die oder der JugendleiterIn ist stimmberechtigtes Mitglied im Kreisvorstand und vertritt die Jugend nach innen und außen. Sie oder er leitet die Jugendausschuss-Sitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.


§5 Jugendkasse

Die Einnahmen und Ausgaben der Schachjugend werden direkt über die Bezirkskasse abgewickelt (und dort den Ausgaben des Schachkreises zugeordnet).


§6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung und Änderungen daran müssen von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nach §3 beschlossen und vom Kreistag bestätigt werden.


§7 Sonstige Bestimmungen

(1) Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Geschäfts- und Spielordnung des Schachkreises Esslingen/Nürtingen.

(2) Enthaltungen beeinflussen das Stimmenergebnis grundsätzlich nicht.


Beschlossen am 23. April 2021

gez. Alexander Hande

Kreisjugendleiter