
Schachkreisjugend Esslingen/Nürtingen
Jugendordnung (Anträge Jahr 2021)
§1 Name, Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder des Schachkreises Esslingen/Nürtingen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Schachkreisjugend tätigen MitarbeiterInnen bilden die „Jugend im Schachkreis Esslingen/Nürtingen“, nachfolgend „Schachjugend“ genannt. Antrag 1: Umschreiben in diese klarere Formulierung:
§2 Aufgaben und Ziele Antrag 2, zusätzlich einfügen: Die Schachjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften den Schachsport zu betreiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt und koordiniert, sowie zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.
§3 Jugendversammlung Anträge: 3.1. Beim Jugendleiter die Vertretungsberechtigung für die Schachjugend gegenüber Schachkreis und Bezirksjugend einfügen. Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Schachjugend. Sie tritt mindestens einmal in zwei Jahren zusammen und wählt den Jugendausschuß. Dieser besteht aus: - der oder dem Jugendleiter/in - der oder dem Jugendsprecher/in - weiteren MitarbeiterInnen Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf zwei Jahre gewählt, wobei die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Die oder der Jugendsprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. weitere Anträge, einfügen dieses Textes:
§4 Jugendausschuss Die oder der Jugendleiter/in ist stimmberechtigtes Mitglied im Kreisvorstand und vertritt die Jugend nach innen und außen. Sie oder er leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.
§5 Jugendkasse Anträge 5.1.: Esslingen/Nürtingen ersatzlos streichen und Prüfung der Kasse analog zur Kreiskasse. (1) Die Schachjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugend- pflegerische Maßnahmen. Der Schachkreis Esslingen/Nürtingen stellt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Mittel für die Jugendarbeit der Jugendkasse zur Verfügung. (2) Die Jugendkasse wird vom Kreiskassier nach den Anweisungen des Jugendausschusses verwaltet. Die Buchführung erfolgt getrennt von der Kreiskasse. (3) Die Jugendkasse wird mindestens einmal jährlich von den Kassenprüfern des Schachkreises geprüft. Anträge 5.2., Ersatz für den ganzen Paragrafen, falls der Schachkreis im Anschluss an diese Sitzung die Abschaffung der Kreiskasse beschließt:
§6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung Die Jugendordnung muss von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Kreisvorstand bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung sowie Änderungen treten mit der Bestätigung durch den Kreisvorstand in Kraft. Antrag 6, gekürzte Neufassung mit Kreistag statt Kreisvorstand: §7 Sonstige Bestimmungen Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Geschäfts- und Spielordnung des Schachkreises Esslingen/Nürtingen.
Ort, Datum der Beschlussfassung |