
Bezirk Neckar-Fils
Einladung zur Jugendversammlung des Schachbezirks Neckar-Fils
Liebe Schachfreunde,
ich möchte hiermit herzlich zur Bezirksjugendversammlung am
Samstag, den 29.3.2025 um 14:00 Uhr einladen.
Ort: Klosterhof Metzingen
Am Klosterhof 13
72555 Metzingen
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht der Bezirksjugendleitung
3. Entlastung
4. Wahlen
a.) Wahlleiter
b.) Vorsitzender Schachjugend NF
c. Bezirksjugendspielleiter
d.) Bezirksjugendsprecher (Wahl durch die anwesenden Jugendsprecher der Schachvereine)
e.) Beauftragter für Lehr- und Breitenarbeit
f.) Trainingskoordinator
g.) Beauftragter für Mädchenschach
h.) bis zu drei Beisitzer
i.) Delegierte für die Jugendversammlung der Württembergischen Schachjugend
5. Änderung der Jugendordnung (§7.1 Streichung Nr. 7 §7.2 S.1 Streichung der Worte "der Kreisjugendleiter" Streichung Satz 3, ggf Änderung 9.7 Fünf statt drei Beisitzer)
6. Bestätigung und Änderung der Jugendspielordnung
7. Haushalt
8. Anträge
a.) Zuschussantrag an den Bezirkstag
b. ) weitere Anträge
9. Sonstiges
Vereine die keinen Vertreter zur Bezirksjugendversammlung entsenden müssen 50 EUR an die Bezirkskasse zahlen, wenn der Verein sich nicht mindestens drei Tage vorher durch einen Vereinsvertreter persönlich (E-Mail genügt) oder später aufgrund unvorhersehbarer Gründe bei dem/der Vorsitzenden der SJNF entschuldigt und triftige Gründe für das Fernbleiben vorgebracht hat.
Es wird versucht wieder eine hybride Teilnahme der Vereine zu ermöglichen.
Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 14 Tage vor der Jugendversammlung beim Vorsitzenden der SJNF (
Mit freundlichen Grüßen
Achim Jooß
Vorsitzender Schachjugend Neckar-Fils
Bisher vorliegende Anträge:
Änderung Spielordnung:
1. Antragssteller Bezirksjugendleitung (Bestätigung Beschluss vom 1.10.2024)
"3.5.2 An den ersten beiden Brettern müssen zwei der drei DWZ-stärksten (Es gilt die DWZ der DSB-Datenbank am Tag des Anmeldeschlusses) Jugendlichen gemeldet werden."
wird der Satz hinzugefügt:
"In begründeten Härtefällen kann der Spielleiter eine davon abweichende Aufstellung genehmigen."
Änderung Jugendordnung:
2. Antragssteller Vorsitzender Schachjugend-Neckar-Fils
§7.1 Streichung Nr. 7
§7.2
S.1 Streichung der Worte "der Kreisjugendleiter"
Streichung Satz 3,
ggf Änderung 9.7 Fünf statt drei Beisitzer
§7 Bezirksjugendleitung
7.1 Die Bezirksjugendleitung wird gebildet durch:
1. den Vorsitzenden der SJNF
2. den Bezirksjugendspielleiter und stellvertretenden Vorsitzenden
3. den Bezirksjugendsprecher
4. den Beauftragten für Lehr- und Breitenarbeit
5. den Trainingskoordinator
6. den Beauftragten für Mädchenschach
7. die Kreisjugendleiter der Schachkreise des Schachbezirks Neckar/Fils
8. die Beisitzer
7.2 Die Jugendversammlung wählt die Bezirksjugendleitung mit Ausnahme des Jugendsprechers und der Kreisjugendleiter für zwei Jahre. Der Jugendsprecher wird nach 11.3 gewählt. Die Kreisjugendleiter werden durch die Kreisjugendversammlung gewählt.
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9.7 Drei Fünf Beisitzer: Unterstützung des Bezirksjugendspielleiters und der Kreisjugendleiter bei der Organisation der Jugendturniere.