
Bezirk Neckar-Fils
Bezirkstag Neckar-Fils 2003 Anträge
Übersicht über die Anträge an den Bezirkstag
- Udo Ruprich, Frank Reutter, Bezirksspielleitung
Spielberichtskarten - Tobias Straub, Bezirksleiter
Finanzordnung - Bernd Grill, Bezirksjugendleiter
Zuschuss Bezirksjugend - Tobias Straub, Bezirksleiter
Diverses - Thomas Jenke, SF Pfullingen
Spielbeginn 10 Uhr - Uwe Wörner, Reichenbach
Terminplanung - der Bezirksleiter bis zu 500,- Euro
- sein Stellvertreter bis zu 300,- Euro
- der Kassenwart bis zu 300,- Euro
- Der Haushaltsplan wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Haushaltsführung aufgestellt. Die Haushaltsmittel sind sparsam und wirtschaftlich und unter Berücksichtigung ihrer Zweckbindung zu verwenden.
- Der Verbandstag wählt einen für das Finanzwesen zuständigen Schatzmeister. Er ist zusammen mit dem Präsidium für die ordnungsgemäße Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes verantwortlich.
- Der Schatzmeister soll jeweils bis zum 31.08. jedes Kalenderjahres eine zeitnahe Übersicht über die Abwicklung des Haushaltsplanes vorlegen.
- Überschreitungen von einzelnen Haushaltstiteln bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums, in dringenden Fällen der von Präsident und Schatzmeister.
- Das Präsidium ist im Rahmen seiner Zuständigkeit ermächtigt, auf der Grundlage des Haushaltsplanes Verwendungs- und Verpflichtungsbeschlüsse zu fassen.
- Zum Eingang von Verpflichtungen namens und für Rechnung des Verband sind ohne vorherigen Beschluß durch die Organe bevollmächtigt:
- der Präsident bis zu 2.500,- Euro
- jeder Vizepräsident bis zu 1.000,- Euro
- der Schatzmeister bis zu 1.000,- Euro
- der Präsident
- die Vizepräsidenten
- der Schatzmeister.
- der Schatzmeister
- der Präsident.
die Aufstockung der Zuschüsse an die Kreise um etwa 30% mit gleichzeitiger Abschaffung sämtlicher Mannschaftsmeldegebühren auf Kreisebene:
ES/NT: 600,- EUR
RT/TÜ: 600,- EUR
Filstal: 400,- EUR
- das Spielmaterial des Bezirks auf den neuesten Stand zu bringen und beschädigtes Material, vor allem Uhren, auszutauschen.
- den Schachfreunden der Bezirksleitung, welche das Amt Bezirksleiter, Kassierer, Spielleiter oder Jugendleiter ausfüllen, zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben ein Abonnement der Zeitschrift "Rochade Europa" zur Verfügung zu stellen.
- klarzustellen, dass Kosten für den Einsatz neutraler Schiedsrichter, die auf Antrag eines Vereins tätig werden, von diesem Verein alleine zu tragen sind.
im Einzelfall. Über weitergehende Verpflichtungen sowie über Änderungen und Neuabschlüsse von Verträgen mit Dauerwirkung entscheidet das Präsidium.
§ 6 Sachliche und rechnerische Feststellung
Die sachliche und rechnerische Feststellung einer Rechnung oder sonstigen Leistungsanforderung an den Verband obliegt dem jeweils nach der Geschäftsverteilung zuständigen Ressortverantwortlichen.
Die rechnerische Richtigkeit wird vom Schatzmeister überprüft.
§ 7 Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und über die Konten des Verbands abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muß ein Beleg vorhanden sein.
§ 8 Anweisungsberechtigung
Zu Anweisung von Auszahlungen aufgrund ordnungsgemäß eingegangener Verpflichtungen im Rahmen des Haushaltsplanes sind berechtigt:
Wer allein eine Verpflichtung für den Verband eingegangen ist (§ 5 Abs. 2), bedarf der Zustimmung eines anderen Anweisungsberechtigten.
§ 9 Kontenvollmacht
Verfügungsberechtigt über die Konten des Verbandes sind:
§ 10 Inkrafttreten
Die Finanzordnung wird durch das Erweiterte Präsidium beschlossen und im Verbandsorgan bekanntgemacht.
Interpretation von § 5 Abs. 1:
Soweit der Haushaltsplan Einzelpositionen für bestimmte Projekte aufweist, ist mit dem Haushaltsbeschluß gleichzeitig der Verwendungsbeschluß gefaßt.
Bernd Grill
Bezirksjugendleiter Neckar-Fils
Hebelstr. 30
73061 Ebersbach
Ebersbach, den 26. März 2003
An den
Vorsitzenden des Schachbezirks Neckar-Fils
Herrn Tobias StraubAntrag an die Bezirksversammlung Zum Ausgleich des Haushaltsplans 2003/2004 der Bezirksjugend Neckar-Fils möchte ich hiermit einen jährlichen Zuschuß durch die Bezirkskasse in Höhe von 1000,- Euro.
Da dieser Antrag durch ein Versäumnis meinerseits nicht fristgerecht (14 Tage vor der Bezirksversammlung) einging, bitte ich die Versammlung im Sinne des § 4.7 der Bezirksordnung darüber zu entscheiden, ob der Antrag zugelassen wird.
Bernd Grill
BJL Neckar-FilsTobias Straub, Bezirksleiter
Der Bezirksvorstand beantragt
Begründungen erfolgen mündlich.
Thomas Jenke, SF Pfullingen
---Ursprüngliche Nachricht--- From: "Jenke, Thomas"
To: , ... Subject: Spielbeginn der Sonntagsspiele Liebe Schachfreunde, ich möchte bei euch und euren Vereinen um Unterstützung für folgenden Antrag an den Bezirkstag werben: "Der Bezirkstag möge beschließen: Spielbeginn in der Landesliga und den Bezirksligen ist ab der Saison 2003/2004 10 Uhr." Ich möchte mich nun nicht in ein langwieriges Hin und Her, Pro und Contra stürzen. Jeder von euch spielt schon so lange Schach, dass er das Für und Wider selbst durchdenken kann. Ein wichtiges Argument neben der immer seltsameren Wetterlage im Winter ist, dass viele Spieler vermehrt lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, um überhaupt zu ihrem Verein zu gelangen. Ich würde mich freuen, wenn ihr euch mit diesem Thema mal im Verein beschäftigen würdet. Hinweis Udo Ruprich: Bitte als Antrag zum Bezirkstag weiterleiten und eventl. eine Umfrage im Internet starten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Jenke SF Pfullingen ------ Uwe Wörner, Reichenbach
Antrag für den Bezirkstag 2003
Liebe Schachfreunde!
Die SAbt. VfB Reichenbach stellt für den Bezirkstag folgende Anträge:
1. Die Termine für sämtliche auf Bezirksebene auszutragenden Turnier, wie in der "Geschäfts- und Spielordnung des Schachbezirks Neckar/Fils" § 10 benannt, sind bis zum 31. August der jeweiligen Saison festzulegen.
(Bei ungewisser Runden/Terminzahl sind Termine vorab festzulegen. Entsprechend der Resonanz im letzten Jahr. Mit der Möglichkeit Termine hinzuzufügen bzw. zu streichen.)
2. Die Kreisspielleiter aller Kreise im Bezirks Neckar/Fils und der Bezirksjugendleiter werden beauftragt, den in Punkt 1 genannten Antrag auf ihren Kreistagen/Versammlungen entsprechend ihrem Spielbetrieb sinngemäß zu stellen.
Begründung:
Durch die frühzeitige Festlegung aller Bezirksturnier, soll durch rechtzeitige Werbung bzw. Bekanntgabe der Termine die Teilnehmerzahl der Turnier gesteigert werden.
Terminüberschneidungen von Bezirksturnieren und von Vereinen veranstalteten Turnieren können somit ausgeschlossen werden. Somit ist es allen Spielern möglich allen angebotene Turniere die im Bezirk stattfinden zu Besuchen und durch ihre Teilnahme attraktiver zu gestalten.
Leider hatten wir in den letzten beiden Jahren das Pech mit Terminüberschneidungen. Einmal wurde die BBMM und einmal die Kreis KBMM auf den Termin des Walter Quist Gedächtnis Turnier gelegt. Wobei die Termine immer erst max 3 Wochen vor Durchführung bekannt gegeben wurden. (unser Termin Stand mehrere Monate in der Rochade und im Internet)
Was natürlich zu folge hat, daß BEIDE Turniere Teilnehmer verloren haben. Unserer Meinung nach sollte jedoch der Bezirk seine Vereine/Schachabteilungen unterstützen. Wenn diese selbst aktiv versuchen das Angebot schachspielen zu können zu bereichern und dadurch den Schachsport durch die Regionale Presse für den Schachsport wirbt.
Reichenbach den 27. März 2003
gez. U.Wörner
Antrag für den Bezirkstag 2003
Liebe Schachfreunde!
Die Bezirksspielleitung des Schachbezirks (Bezirksspielleiter: Udo Ruprich und stellvertretender Bezirksspielleiter: Frank Reutter) stellen für den Bezirkstag folgenden Antrag:
Die Spielberichtskarten der Landes- und Bezirksliga verbleiben bis zum letzten Spieltag beim Mannschaftsf¸hrer des Heimvereins. Nach der letzten Runde sind die Karten gesammelt an den Bezirksspielleiter zu senden. Für Streitfälle und Proteste erfüllen die Spielberichtskarten weiterhin wie bisher die in der WTO verlangte Funktion. Die Bezirksspielleitung kann die Karten jederzeit vom verantwortlichen Mannschaftsf¸hrer anfordern.
Begründung: Durch die Einsendung der gesammelten Spielberichte am Saisonende entsteht den Vereinen weniger Portokosten und der Bezirksspielleitung bzw. den jeweiligen Staffelleitern weniger Verwaltungsaufwand. Außerdem ist durch die zeitnahe Onlineergebnismeldung jeweils am Spielsonntag für eine ausreichende Transparenz der Ergebnisse gesorgt.
Tübingen, den 4. März 2003
Tobias Straub, Bezirksleiter
Antrag: Der Bezirkstag möge folgende Finanzordnung beschließen.
Begründung: Der Vorschlag zu dieser Finanzordnung basiert auf der gültigen Finanzordnung des SVW in der Fassung vom 23.06.2001, die sinngemäß auf alle Untergliederungen anzuwenden ist (siehe nächste Seite). Die Finanzordnung des Bezirkes regelt die Umsetzung dieser Finanzordnung für den Bezirk Neckar-Fils.
Finanzordnung des Schachbezirks Neckar-Fils
§ 1 Anwendungsbereich
Die Finanzordnung des Schachbezirks Neckar-Fils gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Bezirks. Sie ist sinngemäß auch auf die Haushaltsführung der Bezirksjugend und der Schachkreise anzuwenden. Es gelten die Regelungen der Finanzordnung des Schachverbands Württemberg e.V. soweit sich aus folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
§ 2 Haushaltsplan
Der Bezirkskassenwart bringt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan ein. Dieser wird vom Bezirksvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.
§ 3 Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes: siehe Finanzordnung des SVW
§ 4 Jahresabschluss: siehe Finanzordnung des SVW
§ 5 Verpflichtungsermächtigungen
1. siehe Finanzordnung des SVW
2. Zum Eingang von Verpflichtungen namens und für Rechnung des Bezirks sind ohne vorherigen Beschluss durch die Organe bevollmächtigt:
im Einzelfall. Über weitergehende Verpflichtungen sowie über Änderungen und Neuabschlüsse von Verträgen mit Dauerwirkung entscheidet der Vorstand.
§ 6 Sachliche und rechnerische Feststellung: siehe Finanzordnung des SVW
§ 7 Zahlungsverkehr: siehe Finanzordnung des SVW
§ 8 Anweisungsberechtigung: siehe Finanzordnung des SVW
§ 9 Kontenvollmacht: siehe Finanzordnung des SVW
§ 10 Inkrafttreten
Die Finanzordnung wird durch den Bezirkstag beschlossen und findet erstmalig für den Haushaltsplan 2004 Anwendung.
Finanzordnung des Schachverbands Württemberg e.V.
In der Fassung vom 23.06.2001
§ 1 Geltungsbereich
Die Finanzordnung des Schachverbands Württemberg e.V. gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Verbands. Sie ist sinngemäß auch für die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Württ. Schachjugend, der Schachbezirke und Schachkreise anzuwenden.
§ 2 Haushaltsplan
Das Präsidium bringt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan ein. Der Haushaltsplan wird vom Erweiterten Präsidium mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die einzelnen Positionen des Haushaltsplanes sind innerhalb eines Ressorts und unter Berücksichtigung ihrer Zweckbindung gegenseitig bis zu 20% deckungsfähig.
§ 3 Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes
§ 4 Jahresabschluß
Im Jahresabschluß sind die Einnahmen, Ausgaben und eine Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten des Haushaltsplanes nachzuweisen. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der Schatzmeister dem Präsidium über das Ergebnis Bericht. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Rahmen der Rechenschaftsberichte des Präsidiums auf dem Verbandstag.
§ 5 Verpflichtungsermächtigungen