
Liebe Schachfreunde!
Die Bezirksspielleitung des Schachbezirks (Bezirksspielleiter: Udo Ruprich und stellvertretender Bezirksspielleiter: Frank Reutter) stellen für den Bezirkstag folgenden Antrag:
Die Spielberichtskarten der Landes- und Bezirksliga verbleiben bis zum letzten Spieltag beim Mannschaftsf¸hrer des Heimvereins. Nach der letzten Runde sind die Karten gesammelt an den Bezirksspielleiter zu senden. Für Streitfälle und Proteste erfüllen die Spielberichtskarten weiterhin wie bisher die in der WTO verlangte Funktion. Die Bezirksspielleitung kann die Karten jederzeit vom verantwortlichen Mannschaftsf¸hrer anfordern.
Begründung: Durch die Einsendung der gesammelten Spielberichte am Saisonende entsteht den Vereinen weniger Portokosten und der Bezirksspielleitung bzw. den jeweiligen Staffelleitern weniger Verwaltungsaufwand. Außerdem ist durch die zeitnahe Onlineergebnismeldung jeweils am Spielsonntag für eine ausreichende Transparenz der Ergebnisse gesorgt.
Tübingen, den 4. März 2003
Antrag: Der Bezirkstag möge folgende Finanzordnung beschließen.
Begründung: Der Vorschlag zu dieser Finanzordnung basiert auf der gültigen Finanzordnung des SVW in der Fassung vom 23.06.2001, die sinngemäß auf alle Untergliederungen anzuwenden ist (siehe nächste Seite). Die Finanzordnung des Bezirkes regelt die Umsetzung dieser Finanzordnung für den Bezirk Neckar-Fils.
§ 1 Anwendungsbereich
Die Finanzordnung des Schachbezirks Neckar-Fils gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Bezirks. Sie ist sinngemäß auch auf die Haushaltsführung der Bezirksjugend und der Schachkreise anzuwenden. Es gelten die Regelungen der Finanzordnung des Schachverbands Württemberg e.V. soweit sich aus folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
§ 2 Haushaltsplan
Der Bezirkskassenwart bringt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan ein. Dieser wird vom Bezirksvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.
§ 3 Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes: siehe Finanzordnung des SVW
§ 4 Jahresabschluss: siehe Finanzordnung des SVW
§ 5 Verpflichtungsermächtigungen
1. siehe Finanzordnung des SVW
2. Zum Eingang von Verpflichtungen namens und für Rechnung des Bezirks sind ohne vorherigen Beschluss durch die Organe bevollmächtigt:
im Einzelfall. Über weitergehende Verpflichtungen sowie über Änderungen und Neuabschlüsse von Verträgen mit Dauerwirkung entscheidet der Vorstand.
§ 6 Sachliche und rechnerische Feststellung: siehe Finanzordnung des SVW
§ 7 Zahlungsverkehr: siehe Finanzordnung des SVW
§ 8 Anweisungsberechtigung: siehe Finanzordnung des SVW
§ 9 Kontenvollmacht: siehe Finanzordnung des SVW
§ 10 Inkrafttreten
Die Finanzordnung wird durch den Bezirkstag beschlossen und findet erstmalig für den Haushaltsplan 2004 Anwendung.
Finanzordnung des Schachverbands Württemberg e.V.
In der Fassung vom 23.06.2001
§ 1 Geltungsbereich
Die Finanzordnung des Schachverbands Württemberg e.V. gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Verbands. Sie ist sinngemäß auch für die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Württ. Schachjugend, der Schachbezirke und Schachkreise anzuwenden.
§ 2 Haushaltsplan
Das Präsidium bringt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan ein. Der Haushaltsplan wird vom Erweiterten Präsidium mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die einzelnen Positionen des Haushaltsplanes sind innerhalb eines Ressorts und unter Berücksichtigung ihrer Zweckbindung gegenseitig bis zu 20% deckungsfähig.
§ 3 Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes
§ 4 Jahresabschluß
Im Jahresabschluß sind die Einnahmen, Ausgaben und eine Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten des Haushaltsplanes nachzuweisen. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der Schatzmeister dem Präsidium über das Ergebnis Bericht. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Rahmen der Rechenschaftsberichte des Präsidiums auf dem Verbandstag.
§ 5 Verpflichtungsermächtigungen
im Einzelfall. Über weitergehende Verpflichtungen sowie über Änderungen und Neuabschlüsse von Verträgen mit Dauerwirkung entscheidet das Präsidium.
§ 6 Sachliche und rechnerische Feststellung
Die sachliche und rechnerische Feststellung einer Rechnung oder sonstigen Leistungsanforderung an den Verband obliegt dem jeweils nach der Geschäftsverteilung zuständigen Ressortverantwortlichen.
Die rechnerische Richtigkeit wird vom Schatzmeister überprüft.
§ 7 Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und über die Konten des Verbands abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muß ein Beleg vorhanden sein.
§ 8 Anweisungsberechtigung
Zu Anweisung von Auszahlungen aufgrund ordnungsgemäß eingegangener Verpflichtungen im Rahmen des Haushaltsplanes sind berechtigt:
Wer allein eine Verpflichtung für den Verband eingegangen ist (§ 5 Abs. 2), bedarf der Zustimmung eines anderen Anweisungsberechtigten.
§ 9 Kontenvollmacht
Verfügungsberechtigt über die Konten des Verbandes sind:
§ 10 Inkrafttreten
Die Finanzordnung wird durch das Erweiterte Präsidium beschlossen und im Verbandsorgan bekanntgemacht.
Interpretation von § 5 Abs. 1:
Soweit der Haushaltsplan Einzelpositionen für bestimmte Projekte aufweist, ist mit dem Haushaltsbeschluß gleichzeitig der Verwendungsbeschluß gefaßt.
An den
Vorsitzenden des Schachbezirks Neckar-Fils
Herrn Tobias Straub
Antrag an die Bezirksversammlung Zum Ausgleich des Haushaltsplans 2003/2004 der Bezirksjugend Neckar-Fils möchte ich hiermit einen jährlichen Zuschuß durch die Bezirkskasse in Höhe von 1000,- Euro.
Da dieser Antrag durch ein Versäumnis meinerseits nicht fristgerecht (14 Tage vor der Bezirksversammlung) einging, bitte ich die Versammlung im Sinne des § 4.7 der Bezirksordnung darüber zu entscheiden, ob der Antrag zugelassen wird.
Bernd Grill
BJL Neckar-Fils
Der Bezirksvorstand beantragt
die Aufstockung der Zuschüsse an die Kreise um etwa 30% mit gleichzeitiger Abschaffung sämtlicher Mannschaftsmeldegebühren auf Kreisebene:
ES/NT: 600,- EUR
RT/TÜ: 600,- EUR
Filstal: 400,- EUR
Begründungen erfolgen mündlich.
---Ursprüngliche Nachricht--- From: "Jenke, Thomas"To: , ... Subject: Spielbeginn der Sonntagsspiele Liebe Schachfreunde, ich möchte bei euch und euren Vereinen um Unterstützung für folgenden Antrag an den Bezirkstag werben: "Der Bezirkstag möge beschließen: Spielbeginn in der Landesliga und den Bezirksligen ist ab der Saison 2003/2004 10 Uhr." Ich möchte mich nun nicht in ein langwieriges Hin und Her, Pro und Contra stürzen. Jeder von euch spielt schon so lange Schach, dass er das Für und Wider selbst durchdenken kann. Ein wichtiges Argument neben der immer seltsameren Wetterlage im Winter ist, dass viele Spieler vermehrt lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, um überhaupt zu ihrem Verein zu gelangen. Ich würde mich freuen, wenn ihr euch mit diesem Thema mal im Verein beschäftigen würdet. Hinweis Udo Ruprich: Bitte als Antrag zum Bezirkstag weiterleiten und eventl. eine Umfrage im Internet starten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Jenke SF Pfullingen ------
Antrag für den Bezirkstag 2003
Liebe Schachfreunde!
Die SAbt. VfB Reichenbach stellt für den Bezirkstag folgende Anträge:
1. Die Termine für sämtliche auf Bezirksebene auszutragenden Turnier, wie in der "Geschäfts- und Spielordnung des Schachbezirks Neckar/Fils" § 10 benannt, sind bis zum 31. August der jeweiligen Saison festzulegen.
(Bei ungewisser Runden/Terminzahl sind Termine vorab festzulegen. Entsprechend der Resonanz im letzten Jahr. Mit der Möglichkeit Termine hinzuzufügen bzw. zu streichen.)
2. Die Kreisspielleiter aller Kreise im Bezirks Neckar/Fils und der Bezirksjugendleiter werden beauftragt, den in Punkt 1 genannten Antrag auf ihren Kreistagen/Versammlungen entsprechend ihrem Spielbetrieb sinngemäß zu stellen.
Begründung:
Durch die frühzeitige Festlegung aller Bezirksturnier, soll durch rechtzeitige Werbung bzw. Bekanntgabe der Termine die Teilnehmerzahl der Turnier gesteigert werden.
Terminüberschneidungen von Bezirksturnieren und von Vereinen veranstalteten Turnieren können somit ausgeschlossen werden. Somit ist es allen Spielern möglich allen angebotene Turniere die im Bezirk stattfinden zu Besuchen und durch ihre Teilnahme attraktiver zu gestalten.
Leider hatten wir in den letzten beiden Jahren das Pech mit Terminüberschneidungen. Einmal wurde die BBMM und einmal die Kreis KBMM auf den Termin des Walter Quist Gedächtnis Turnier gelegt. Wobei die Termine immer erst max 3 Wochen vor Durchführung bekannt gegeben wurden. (unser Termin Stand mehrere Monate in der Rochade und im Internet)
Was natürlich zu folge hat, daß BEIDE Turniere Teilnehmer verloren haben. Unserer Meinung nach sollte jedoch der Bezirk seine Vereine/Schachabteilungen unterstützen. Wenn diese selbst aktiv versuchen das Angebot schachspielen zu können zu bereichern und dadurch den Schachsport durch die Regionale Presse für den Schachsport wirbt.
Reichenbach den 27. März 2003
gez. U.Wörner

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.
| Vereine 7. Offene Heidenheimer Stadtmeisterschaft Fr. 20.03.2026 in Am Jagdschlössle 10 89520 Heidenheim-Schnaitheim |
| Vereine Offene Wimpfener Stadtmeisterschaft 2026 Fr. 20.03.2026 in Konventhaus, Langgasse 2, 74206 Bad Wimpfen Das Startgeld von 20 / 15 € wird vollständig als Preisgeld ausgeschüttet, Mindestpreisfonds 350 €, keine Reuegeld |
| Vereine Offener Monats-Blitz-Cup VfL Sindelfingen Mi. 25.03.2026 in Sindelfingen |
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| Vereine Rapid-Schach Meisterschaft 2025/26 SV Backnang Fr. 27.03.2026 in Eduard-Breuninger-Str. 13, 71522 Backnang kombinierte Blitz- und Schnellschachmeisterschaft |