
Bezirksjugend Neckar-Fils
Einladung zur Bezirksjugendversammlung der Schachjugend Neckar-Fils
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
- Berichte der Bezirksjugendleitung
- Entlastung der Bezirksjugendleitung
- Wahlen
- Vorsitzender Schachjugend
- Bezirksjugendspielleiter
- Bezirksjugendsprecher (wird gemäß § 11.3 von den Jugendsprechern gewählt)
- Beauftragter für Lehr- und Breitenarbeit
- Trainingskoordinator
- Beauftragte für Mädchenschach
- bis zu drei Beisitzer
- Delegierte für die Jugendversammlung der WSJ
- Vorsitzender Schachjugend
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Genehmigung der von der Bezirksjugendleitung vorgenommen Änderungen der Spielordnung
- Behandlung vorliegender Anträge (Antragsfrist: 9.2.2019 bei
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Hinweis: Vereine, die keinen Vertreter zur Bezirksjugendversammlung entsenden, werden gemäß § 6.11 der Jugendordnung NF zu einer Zahlung von 50 EUR verpflichtet, sofern sie sich nicht mindestens drei Tage vorher durch einen Vereinsvertreter persönlich (E-Mail genügt) oder später aufgrund unvorhersehbarer Gründe bei dem/der Vorsitzenden der SJNF entschuldigen und triftige Gründe für das Fernbleiben vorbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Jooß
Vorsitzender Schachjugend NF
weitere Hinweise:
- Die vorgenommenen Änderungen der Spielordnung (TOP 6) sind im Verkündungsorgan (Newsletter Schachverband Württemberg Novemberausgabe Seite 45 ff veröffentlicht) https://schachzeitung.svw.info/images/ausgaben/2018/2018-11.pdf
- Jeder Verein hat einen normalen stimmberechtigten Vertreter sowie einen stimmberechtigen Jugendspieler. Vereine mit mehr als 20 gemeldeten Jugendspielern können einen weiteren stimmberechtigte Vertreter schicken.
- Außerdem sind die Mitglieder der Bezirksjugendleitung stimmberechtigt
- Der Haushaltsplan wird als Tischvorlage vorgelegt
- weitere Anträge sind nicht innerhalb der Antragsfrist eingegangen. Dringlichkeitsanträge können nur nach Zulassung der Versammlung beraten werden