Einladung zur Bezirksjugendversammlung der Schachjugend Neckar-Fils



Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung

  2. Berichte der Bezirksjugendleitung

  3. Entlastung der Bezirksjugendleitung

  4. Wahlen

    1. Vorsitzender Schachjugend

    2. Bezirksjugendspielleiter

    3. Bezirksjugendsprecher (wird gemäß § 11.3 von den Jugendsprechern gewählt)

    4. Beauftragter für Lehr- und Breitenarbeit

    5. Trainingskoordinator

    6. Beauftragte für Mädchenschach

    7. bis zu drei Beisitzer

    8. Delegierte für die Jugendversammlung der WSJ

  5. Genehmigung des Haushaltsplans

  6. Genehmigung der von der Bezirksjugendleitung vorgenommen Änderungen der Spielordnung

  7. Behandlung vorliegender Anträge (Antragsfrist: 9.2.2019 bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

  8. sonstiges


Hinweis: Vereine, die keinen Vertreter zur Bezirksjugendversammlung entsenden, werden gemäß § 6.11 der Jugendordnung NF zu einer Zahlung von 50 EUR verpflichtet, sofern sie sich nicht mindestens drei Tage vorher durch einen Vereinsvertreter persönlich (E-Mail genügt) oder später aufgrund unvorhersehbarer Gründe bei dem/der Vorsitzenden der SJNF entschuldigen und triftige Gründe für das Fernbleiben vorbringen.


Mit freundlichen Grüßen


Achim Jooß

Vorsitzender Schachjugend NF

 

weitere Hinweise:

  • Die vorgenommenen Änderungen der Spielordnung (TOP 6) sind im Verkündungsorgan (Newsletter Schachverband Württemberg Novemberausgabe Seite 45 ff veröffentlicht) https://schachzeitung.svw.info/images/ausgaben/2018/2018-11.pdf

  • Jeder Verein hat einen normalen stimmberechtigten Vertreter sowie einen stimmberechtigen Jugendspieler. Vereine mit mehr als 20 gemeldeten Jugendspielern können einen weiteren stimmberechtigte Vertreter schicken.
  • Außerdem sind die Mitglieder der Bezirksjugendleitung stimmberechtigt
  • Der Haushaltsplan wird als Tischvorlage vorgelegt
  • weitere Anträge sind nicht innerhalb der Antragsfrist eingegangen. Dringlichkeitsanträge können  nur nach Zulassung der Versammlung beraten werden
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