Wettkampf- und Turnierordnung

Veröffentlicht am: 01.07.2012 von Importfilter in: Bezirk Alb/Schwarzwald » Ordnungen Drucken

Turnierordnung des Schachbezirks Alb-Schwarzwald
In der Fassung vom 28.05.2005

(geändert am 13.05.2017)

 

Vorwort

1 Diese Turnierordnung (nachfolgend "BTO" genannt) dient gemäß Artikel 7.1 der Bezirksgeschäftsordnung des Schachbezirks Alb-Schwarzwald der einwandfreien Abwicklung des Bezirksspielbetriebs im Schachbezirk Alb-Schwarzwald. 2 Sie wurde am 28.05.2005 in Pfalzgrafenweiler vom Bezirkstag genehmigt. 3 Alle anderen Beschlüsse vor diesem Termin sind hinfällig. 4 Änderungen dieser Turnierordnung sind nur auf Antrag bei einem Bezirkstag mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Abstimmungsberechtigten möglich.

§ 1 Turnierordnungen

1 Die Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbands Württemberg, die FIDE-Schach-regeln, die Schiedsordnung des Schachverbands Württemberg sowie die Passordnung des Schachverbands Württemberg sind, in ihrer jeweils im Schachverband Württemberg gültigen Fassung, Bestandteil dieser Turnierordnung. 2 Veranstalter aller Turniere ist der Schachverband Württemberg e.V., vertreten durch den Schachbezirk Alb-Schwarzwald, bzw. dessen Kreise. 3 Zuständig für alle Turniere ist der Bezirksspielleiter, er ist auch verantwortlich für die Beschaffung aller Pokale und Urkunden. 4 Der Bezirksspielleiter kann diese Aufgaben delegieren.

§ 2 Spielbetrieb und Teilnahmeberechtigung

1 Im Schachbezirk Alb-Schwarzwald (nachfolgend "Bezirk" genannt) werden folgende Turniere regelmäßig jährlich ausgetragen:

2a) Verbandsrunde:

Landesliga (siehe § 3a)
Bezirksliga (siehe § 3b)
Kreisklasse (siehe § 3c)
A-Klasse (siehe § 3d)
B-Klasse (siehe § 3e)
C-Klasse (siehe §3f)

2b) Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften

Bezirkseinzelmeisterschaft (siehe § 4)
Seniorenmeisterschaft (siehe § 5)
Damenmeisterschaft (siehe § 6)
Pokal-Mannschaftsmeisterschaft, Vierer-Pokal (siehe § 7)
Pokal-Einzel Meisterschaft, Dähnepokal (siehe § 8)
Pokal-Einzelmeisterschaft der dem Bezirk zugeordneten Kreise (siehe § 9)
Blitzmannschaftsmeisterschaft (siehe § 10)
Blitzeinzelmeisterschaft (siehe § 11)
Blitzeinzelmeisterschaft der dem Bezirk zugeordneten Kreise (siehe § 12)

2c) Mannschaftsmeldegebühren

1 Die Mannschaftsmeldegebühren können solange ausgesetzt werden bis das Guthaben des Bezirks unter 3000.- € sinkt. 2 Tritt dies in der Finanzplanung des Bezirkes ein wird der Kassenführer die Gebühren wieder in Normalhöhe oder halber Höhe abbuchen. 3 Der Bezirkskassier regelt dies eigenständig und berichtet dem Vorstand und Bezirkstag. 4 Ziel ist es den Kassenbestand um den oben genannten Betrag herum einzupendeln.

2d) Mannschaftsmeldung

1 Die Mannschaftsmeldung wird in der WTO des Schachverbands Württemberg § 9 geregelt. 2 Davon abweichend besteht eine Mannschaft in der C-Klasse aus sechs Spielern und bis zu zehn Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge.

2e) Nachmeldungen auf Bezirksebene

1 Damit ein nachgemeldeter Spieler spielberechtigt ist, benötigt er eine Spielgenehmigung für den Verein. 2 Diese ist vom Verein über das Portal des SVW (auf svw.info mit Vereinsdaten einloggen, „Neuer Spieler") zu beantragen. 3 Bis zur Entscheidung über die Spielgenehmigung lautet der Status des Spielers „VSG beantragt" und ist vorläufig spielberechtigt.
4 Die Nachmeldung eines spielberechtigten Spielers in einer Mannschaft erfolgt ebenfalls über das Portal. 5 Dort muss der neue Spieler in die Mannschaftsaufstellung eingefügt und eventuell ein anderer bisher noch nicht eingesetzter Spieler dafür gelöscht werden. (ACHTUNG: Funktioniert nur, wenn der neue Spieler eine gültige VSG oder Pass - Nr. hat!). 6 Darüber hinaus muss der Staffelleiter informiert werden  und die Nachmeldung im Portal bestätigen. 7 Sollte es dabei technische Probleme geben, kann dies auch durch den BSL erfolgen.
8 Wird ein Spieler eingesetzt, bevor der Staffelleiter die Nachmeldung endgültig genehmigt hat, geschieht dies auf volles Risiko des Vereins. 9 Dies kann im schlimmsten Fall zu einem 0:8 bzw. 0:6 führen!
10 Wenn die drittletzte Runde gespielt ist, sind Nachmeldungen nicht mehr möglich!!

WICHTIG:
11 Gemäß § 9 Absatz 1 WTO darf ein Spieler nur Stammspieler in einer Mannschaft sein. 12 Daher ist es auch nicht möglich, dass Spieler durch Nachmeldungen Stammspieler in einer zweiten Mannschaft werden.
13 Jede Nachmeldung kostet € 2,50.

2f) Relegationsspiele

1 Die Termine und die Orte der Relegationsspiele werden zusammen mit dem Terminplan der Verbandsrunde festgelegt. 2 Spiele zur Festlegung des Platzes innerhalb der Staffel werden sofort nach Beendigung der Verbandsrunde durchgeführt. 3 Spiele zum Abstieg aus einer Klasse werden durchgeführt, wenn eindeutig feststeht, wie viele Mannschaften aus den betreffenden Klassen absteigen. 4 Spielberechtigt für alle Relegationsspiele sind nur die Spieler, die zur letzten regulären Runde für diese Mannschaft spielberechtigt waren. 5 Endet ein Relegationskampf unentschieden 4:4 (3:3), entscheidet die Berliner Wertung. 6 Ist diese gleich, entscheidet das Los.

§ 3 Verbandsrunde

1 Zu den folgenden Turnieren 3a - 3f sind alle Personen zugelassen, die Mitglied eines dem Bezirk zugehörigem Vereines sind. 2 Sie müssen in der aktuellen Liste der Passstelle mit einem A (aktiv) bezeichnet sein oder eine gültige vorläufige Spielgenehmigung (VSG) für diesen Verein haben. 3 Alle Spiele beginnen am Samstag um 17.30 Uhr. 4 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus). 5 In der C-Klasse beträgt die Bedenkzeit pro Spieler und Partie 90 Minuten.

5 Die Erstellung des Terminplans und der Staffeleinteilungen nimmt der Bezirksspielausschuss vor. 6 Die Vorgaben der spielfreien Termine des Verbandes werden möglichst eingehalten. 7 Die Spielsaison beginnt nach den Sommerschulferien. 8 Ein Wochenende im Januar ist für die Bezirksjugendmeisterschaften freizuhalten. 9 Folgende Grundsätze sollen beim Terminplan eingehalten werden:
1. Jede Klasse spielt gleich oft (± 1) mit jeder anderen Klasse.
2. Das Heimrecht soll nach Möglichkeit jährlich in der Auslosung gewechselt werden.
3. Die Anzahl der Heimspiele eines Vereins soll an einem Spieltag maximal 50 % der Anzahl seiner Mannschaften sein.
10 Die Ergebnisse dieser Turniere sind sofort nach Spielende gemäß den Startschreiben zu melden. 11 Das Startgeld beträgt € 12.- bzw. € 17.- bei Postversand der Rundschreiben.

3a) Landesliga (01_LL)

1 Die Landesliga spielt mit 10 Mannschaften. 2 Der Erstplatzierte (1) erhält eine Urkunde und steigt in die Verbandsliga Süd auf. 3 Es steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga ab, bis in der Landesliga wieder 10 Mannschaften sind. 4 Steigen drei Mannschaften aus der Verbandsliga in die Landesliga ab, kann der Bezirksspielausschuss eine spezielle Regelung beschließen. 5 Staffelleiter ist der Bezirksspielleiter. 

3b) Bezirksliga (02_BL)
1 Die Bezirksliga spielt mit 10 Mannschaften. 2 Die beiden Erstplazierten (2) erhalten je eine Urkunde und steigen in die Landesliga auf. 3 Es steigen so viele Mannschaften in die Kreisklasse ab, bis in der Bezirksliga wieder 10 Mannschaften sind. 4 Staffelleiter ist der Bezirksspielleiter.

3c) Kreisklasse (03_KK)
1 Die Kreisklasse spielt mit 10 Mannschaften. 2 Die beiden Erstplatzierten (2) erhalten je eine Urkunde und steigen in die Bezirksliga auf. 3 Es steigen so viele Mannschaften in die A-Klasse ab, bis in der Kreisklasse wieder 10 Mannschaften sind. 4 Zuständig ist der Staffelleiter der Kreisklasse.

3d) A - Klasse (04_AK)
1 Die A-Klasse spielt mit 10 Mannschaften. 2 Die beiden Erstplatzierten (2) erhalten je eine Urkunde und steigen in die Kreisklasse auf. 3 Es steigen so viele Mannschaften in die B-Klasse ab, bis in der A-Klasse wieder 10 Mannschaften sind. 4 Zuständig ist der Staffelleiter der A-Klasse.

3e) B-Klasse (05_BK)
1 Die B-Klasse spielt mit 10 Mannschaften. 2 Die beiden Erstplatzierten (2) erhalten je eine Urkunde und steigen in die A-Klasse auf. 3 Es steigen so viele Mannschaften in die C-Klasse ab, bis in der B-Klasse wieder 10 Mannschaften sind. 4 Zuständig ist der Staffelleiter der B-Klasse.

3f) C-Klasse(n) (06_CK)
1 Die C-Klasse spielt mit bis zu 10 Mannschaften eingleisig. 2 Die beiden Erstplatzierten (2) erhalten je eine Urkunde und steigen in die B-Klasse auf.
3 Wird in zwei Vorgruppen gespielt, werden diese nach regionalen Gesichtspunkten (Nord + Süd) aufgestellt. 4 In Finalrunden spielen über Kreuz 1-2, 2-1 usw.. 5 Anschließend die daraus folgenden Sieger und Verlierer gegeneinander. 6 Es erhalten die beiden Ersten eine Urkunde und steigen in die B-Klasse auf. 7 Zuständig ist der Staffelleiter der C-Klasse.

§4 Bezirkseinzelmeisterschaft

4a) Teilnehmer und Modus
1 Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler, die in der Verbandsrunde spielberechtigt sind. 2 Der Modus wird vom Bezirksspielausschuss festgelegt. 3 Das Turnier wird alljährlich am Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben. 

4b) Startgeld, Preise
1 Das Startgeld sowie die Preise werden vom Bezirksspielausschuss festgelegt. 2 Die beiden Erstplatzierten (2) qualifizieren sich für das Kandidatenturnier des Schachverbands Württemberg. 3 Der Sieger erhält eine Urkunde und einen Pokal, der Zweite erhält eine Urkunde.

4c)
1 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus).

§ 5 Seniorenmeisterschaft

5a) Modus und Teilnehmer

1 Das Turnier wird jährlich an einem Sonntag durchgeführt. 2 Gespielt werden 9 Runden nach dem Schweizer System. 3 Die Bedenkzeit beträgt 20 Minuten pro Spieler und Partie. 4 Der Turnierleiter kann die Rundenzahl bzw. Bedenkzeit bei Bedarf entsprechend anpassen. 5 Teilnahmeberechtigt sind Damen, die im Turnierjahr (01.09. bis 31.08) mindestens das 55. Lebensjahr, und Herren, die im Turnierjahr mindestens das 60. Lebensjahr vollenden. 6 Zusätzlich müssen Sie in der Verbandsrunde unseres Bezirks aktiv spielberechtigt sein, oder nicht aktive Spieler haben ihren Hauptwohnsitz im Schachbezirk Alb-Schwarzwald. 7 Somit sind auch vereinslose Spieler/innen an der Seniorenmeisterschaft zugelassen. 8 Eine Mannschaft besteht aus 3 Spielern, die vor Beginn des Turniers namentlich festgelegt werden. 9 Spielgemeinschaften werden nur zwischen Spielern eines Vereins und vereinslosen Spielern zugelassen. 10 Jeder Verein darf beliebig viele Mannschaften melden. 

5b) Preise

1 Der Einzelsieger erhält einen Pokal und eine Urkunde. 2 Der zweite und der dritte Sieger erhalten je eine Urkunde.
3 Sollten mindestens drei Damen an diesem Turnier teilnehmen, erhält die punktbeste Dame einen Pokal und eine Urkunde. 4 Der Pokal entfällt, wenn die beste Dame Turniersiegerin wird.
5 Nehmen mindestens drei Mannschaften am Turnier teil, erhalten alle Spieler der punktbesten Mannschaft jeweils eine Medaille und die gesamte Mannschaft eine Urkunde.

5c) Startgeld, Finanzierung und Sonstiges

1 Das Startgeld wird vom Bezirkstag festgelegt, ansonsten vom Vorjahr übernommen, zur Zeit kein Startgeld. 2 Der Bezirk übernimmt die Kosten der Pokale und der Urkunden.
3 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 4 Zuständig ist der Referent für Senioren. 5 Das Turnier wird am Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben.

§ 6 Damenmeisterschaft

6a) Modus und Teilnehmer

1 Das Turnier wird jährlich an einem Sonntag durchgeführt. 2 Der Turnierleiter legt die Bedenkzeit und die Anzahl der Runden bei Meldeschluss fest. 3 Die Bedenkzeit pro Partie und Spielerin muss mindestens 15 Minuten betragen. 4 Teilnahmeberechtigt sind alle Damen die aktiv in der Verbandsrunde unseres Bezirks spielberechtigt sind, oder nicht aktive Spielerinnen die ihren Hauptwohnungssitz im Schachbezirk Alb-Schwarzwald haben. 5 Spielerinnen die in einem anderen Bezirk aktiv spielen, können außer Konkurrenz zugelassen werden. 6 Somit sind auch vereinslose Spielerinnen an der Damenmeisterschaft zugelassen.

6b) Preise

1 Die Siegerin erhält einen Pokal und eine Urkunde. 2 Die Zweit- und Drittplatzierten erhalten je eine Urkunde. 3 Spielen mindestens drei jugendliche Spielerinnen mit, wird eine Jugendwertung durchgeführt. 4 Die drei besten jugendlichen Spielerinnen erhalten jeweils eine Urkunde. 5 Eine Doppelvergabe von Urkunden ist nicht möglich.

6c) Startgeld, Finanzierung und Sonstiges

1 Das Startgeld wird vom Bezirkstag festgelegt, ansonsten vom Vorjahr übernommen, zur Zeit kein Startgeld. 2 Der Bezirk übernimmt die Kosten der Pokale und der Urkunden. 3 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 4 Zuständig ist der Referent für Damen. 5 Das Turnier wird am Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben.

§ 7 Pokalmannschaftsmeisterschaft (Vierer-Pokal)

7a) Modus und Teilnehmer

1 Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Bezirks mit beliebig vielen Mannschaften. 2 Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu 12 Ersatzspielern, die alle in der Verbandsrunde spielberechtigt sein müssen. 3 Die Reihenfolge der Spieler kann von Runde zu Runde frei gewählt werden. 4 Das Turnier wird im K.O.-System gespielt. 5 Zuständig ist der Bezirksspielleiter. 

7b) Auslosung und Termine

1 Die Auslosung nimmt der Bezirksspielleiter oder sein Beauftragter vor. 2 Es wird frei ausgelost; wobei Mannschaften eines Vereins, nach Möglichkeit bis einschließlich der letzten 16 Mannschaften, nicht gegeneinander spielen sollen. 3 Letzter Spieltag einer Runde ist der festgelegte Sonntag. 4 Bis dahin steht es den Mannschaften frei, welchen Termin sie vereinbaren. 5 Die Termine werden vor der Saison vom Bezirksspielausschuss festgelegt.

7c) Spieltag

1 Die Gastmannschaft hat an den Brettern 1 und 4 Weiß. 2 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus). 3 Bei Gleichstand entscheidet die Berliner Wertung. 4 Bei Gleichstand in der Berliner Wertung entscheidet das Los. 5 Die Ergebnisse der Spiele sind sofort nach Spielende gemäß dem Startschreiben zu melden.

7d) Preise, Stargeld und Finanzierung

1 Die Erstplatzierten qualifizieren sich gemäß der auf den Bezirk entfallenden Quote (im Allgemeinen einer) für die Württembergische Pokalmannschaftsmeisterschaft. 2 Alle Spieler der Siegermannschaft erhalten eine Medaille. 3 Die Endspielteilnehmer erhalten je eine Urkunde. 4 Das Startgeld beträgt € 5.- pro Mannschaft. 5 Der Bezirk übernimmt die Kosten des Pokals und der Urkunden.

§ 8 Pokaleinzelmeisterschaft des Bezirks (Dähnepokal)

8a) Modus und Teilnehmer

1 Die Bezirkspokaleinzelmeisterschaft wird von den drei Kreispokalsiegern und dem Finalisten des teilnahmestärksten Kreispokalturniers (effektive Teilnehmer) bestritten. 2 Zur Ermittlung der effektiven Teilnehmerzahl wird die Summe der Teilnehmer an den Kreispokalturnieren um die Anzahl der in der ersten Runde kampflos gewerteten Partien verringert. 3 Starten mehrere Turniere mit der gleichen Teilnehmerzahl, so wird der vierte Teilnehmer des Bezirkspokalturniers zwischen den jeweils zweitplazierten Teilnehmern ermittelt. 5 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus). 6 Endet eine Partei remis, werden mindestens zwei Blitzpartien mit je 5 Minuten Bedenkzeit durchgeführt.

8b) Auslosung

1 Der in der Paarung zuerst genannte Spieler hat Weiß und reist zum Gegner. 2 Beide Spieler nehmen Kontakt mit ihrem Gegner auf. 3 Die Spielleitung nennt die Kalenderwoche in der das Spiel spätestens gespielt werden muss. 4 Die Spiele können jederzeit nach Absprache zwischen den Beteiligten vorverlegt werden. 5 Treffen beide Spieler keine Vereinbarung, wird das Spiel in der angegebenen Kalenderwoche im Vereinslokal des Schwarzspielers an dessen Spielabend ausgetragen. 5 Spielbeginn ist um 19.00 Uhr.

8c) Preise

1 Die Erstplatzierten qualifizieren sich gemäß der auf den Bezirk entfallenden Quote (im Allgemeinen zwei) für den Dähne - Pokal auf Verbandsebene. 2 Der Turniersieger erhält einen Pokal. 3 Beide Endspielteilnehmer erhalten eine Urkunde.

8d) Startgeld, Finanzierung und sonstiges

1 Es wird kein Startgeld erhoben. 2 Der Bezirk übernimmt die Kosten für Pokal und Urkunde. 3 Zuständig ist der Bezirksspielleiter.

§ 9 Pokaleinzelmeisterschaft der Kreise

1 Die Kreise ermitteln ihre Kreispokalsieger in eigener Verantwortung. 2 Sie sollten sich aber den Bedingungen des Bezirkspokals § 8 anpassen. 3 In der ersten Woche des Jahres melden die Kreisspielleiter den Turnierverlauf dem Bezirksspielleiter. 4 Die Sieger sollen je einen Pokal erhalten und die Endspielteilnehmer je eine Urkunde. 5 Die Kosten übernimmt der Bezirk. 6 Es wird kein Startgeld erhoben.

§ 10 Blitzmannschaftsmeisterschaft

10a) Modus und Teilnehmer

1 Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie. 2 Das Turnier wird im Rundensystem ausgetragen. 3 Spiele zwischen Mannschaften eines Vereins müssen in den ersten Runden ausgetragen werden. 4 Die Startnummern werden von der zuständigen Turnierleitung entsprechend festgelegt. 5 Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Bezirkes mit beliebig vielen Mannschaften. 6. Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu zwölf Ersatzspielern. 7 Es sind nur Vereinsmannschaften zugelassen. 8 Die Mannschaft ist vor Beginn der Meisterschaft in festgelegter Rangfolge zu melden. 9 Die Rangfolge kann während der Meisterschaft nicht mehr geändert werden und ist auch bei einer Qualifikation für die Verbandsebene verbindlich. 

10b) Preise, Startgeld und Finanzierung

1 Die Erstplatzierten qualifizieren sich gemäß der auf den Bezirk entfallenden Quote (im Allgemeinen drei) für die Württembergische Blitzmannschaftsmeisterschaft. 2 Alle Spieler der Siegermannschaft erhalten eine Medaille. 3 Die 3 erstplatzierten Mannschaften erhalten eine Urkunde. 4 Das Startgeld beträgt € 5,- pro Mannschaft. 5 Der Bezirk übernimmt die Kosten für Pokal und Urkunde. 6 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 7 Das Turnier wird vom Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben. 8 Zuständig ist der Bezirksspielleiter.

§ 11 Blitzeinzelmeisterschaft

11a) Modus und Teilnehmer

1 Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie. 2 Das Turnier wird im Rutschsystem ausgetragen. 3 Die Startnummern werden von der zuständigen Turnierleitung entsprechend festgelegt.
3 Die Sollzahl beträgt 30 Spieler. Teilnahmeberechtigt sind:
die 10 Erstplazierten der letzten Bezirksblitzeinzelmeisterschaft,
3 Spieler des Schachkreises Zollern-Alb,
3 Spieler des Schachkreises Donau-Neckar,
3 Spieler des Schachkreises Schwarzwald,
10 Teilnehmer aus den Schachkreisen.
4 Die auf die einzelnen Schachkreise entfallende Teilnehmerzahl wird nach dem Höchstzahlverfahren von d'Hondt ermittelt. 5 Der ausrichtende Verein erhält einen Freiplatz. 6 Weitere Freiplätze erteilt der Bezirksspielleiter.
7 Sind beim angesetzten Turnierbeginn die qualifizierten Spieler nicht anwesend, haben sie ihre Spielberechtigung an diesem Turnier verloren. 8 Das gilt auch für die vom Bezirksspielleiter erteilten Freiplätze. 9 Die jetzt freien Plätze werden von anwesenden Spielern, die sich bei ihrem Kreisblitz nicht qualifizieren konnten, besetzt. 10 Bei mehreren Spielern entscheiden die beim Kreisblitz erreichten Punkte, die evtl. in Prozent umgerechnet werden müssen. 11 Falls die Zahl 30 noch nicht erreicht ist, dürfen weitere anwesende Spieler mitspielen. 12 Bei mehreren Spielern entscheidet die höhere DWZ. 13 Zuständig ist der Bezirksspielleiter. 

11b) Preise, Startgeld und Finanzierung

1 Die Erstplazierten qualifizieren sich gemäß der auf den Bezirk entfallenden Quote (im Allgemeinen drei) für die Württembergische Blitzeinzelmeisterschaft. 2 Bei Gleichstand auf einem Qualifikationsplatz entscheidet die Wertung nach Sonnenborn-Berger. 3 Ergibt diese wieder einen Gleichstand, entscheiden mindestens zwei Blitzpartien. 4 Der Sieger erhält einen Pokal. 5 Die drei ersten erhalten eine Urkunde. 6 Es wird kein Startgeld erhoben 7 Der Bezirk übernimmt die Kosten für Pokal und Urkunde. 8 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 9 Das Turnier wird vom Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben.

§12 Blitzeinzel der Kreise

1 Die Kreise ermitteln ihre Blitzsieger in eigener Verantwortung. 2 In der ersten Woche des Jahres melden die Kreisspielleiter den Turnierverlauf dem Bezirksspielleiter. 3 Der Sieger erhält einen Pokal. Die ersten drei Sieger sollen je eine Urkunde erhalten. 4 Die Kosten übernimmt der Bezirk. 5 Es wird kein Startgeld erhoben.