Schiedsgericht 07_10_20 Kampflose Begegnung

Schachbezirk Alb / Schwarzwald

im Schachverband Württemberg e. V.

Staffelleiter B-Klasse
Dr. Holger Gässler


Ringstr. 9 * 72280 Dornstetten
Telefon 07443 / 1599 oder 0731 / 9503282
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Dornstetten, den 22. Oktober 2007

Entscheidung des Staffelleiters der B-Klasse Süd zur Begegnung SG Donautal Tuttlingen 5 – SV Balingen 9 am 20.10.2007

Sachverhalt:
Nach telefonischer Befragung beider Mannschaftsführer am 22.10.2007 stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar: Am 20.10.2007 war in der B-Klasse Süd des Schachbezirks Alb/Schwarzwald die Partie SG Donautal Tuttlingen 5 – SV Balingen 9 angesetzt. Die Gäste aus Balingen waren zum Spielbeginn um 17.30 Uhr im Spiellokal Bauhof in Tuttlingen anwesend. Aufgrund einer nicht korrekten Paarungsliste glaubte Tuttlingen gegen die 10. Mannschaft aus Balingen antreten zu müssen und spielte deshalb nicht gegen deren 9. Mannschaft. Da der Balinger Mannschaftsführer lediglich eine selbst erstellte Paarungsliste mitführte,
konnte er den Irrtum der Tuttlinger nicht aufklären und fuhr mit seiner Mannschaft wieder nach Hause.
Tuttlingen informierte am Samstag abend telefonisch Leo Predikant vom Ergebnisdienst des Schachbezirkes über die Problematik. Der Mannschaftsführer von Balingen 9 informierte den Staffelleiter ebenfalls am Samstag abend über den Vorfall.

Entscheidung:
Die Partie SG Donautal Tuttlingen 5 – SV Balingen 9 ist nachzuspielen. Als Spielort wird das Spiellokal des Schachvereins Balingen festgelegt. Davon unberücksichtigt bleibt die Farbaufteilung (Balingen hat an den ungeraden Brettern Weiß!) Über den Spieltermin können sich die beiden Mannschaftsführer einigen. Erfolgt keine Einigung, wird von der Staffelleitung der Samstag, 01.12.2007 festgelegt.
Das Ergebnis ist zeitnah nach Austragung des Mannschaftskampfes von Balingen per E-Mail an den Staffelleiter Dr. Holger Gässler (E-Mail-Adresse siehe oben) zu melden, der dann die Ergebnisänderung im Internet-Ergebnisdienst des Schachverbandes vornimmt.

Begründung:
Dem Sachverhalt zufolge liegt das Nicht-Zustandekommen des Mannschaftskampfes an dem Versäumnis der SG Donautal Tuttlingen 5, die aufgrund einer nicht aktuellen Paarungsliste irrtümlich von einem anderen Gegner ausgingen und deshalb den Mannschaftskampf gegen die anwesenden Balinger ablehnten. Diese (fälschlich angenommene) Paarung war jedoch Teil einer Arbeitsliste vom Juli 2007, also noch vor Ende des Meldeschlusses des Schachbezirks.
Die Mannschaftsnummern von Balingen 9 und 10 (und damit die Begegnung) wurden
jedoch bereits Ende Juli korrigiert. Damit stand zum Meldeschluss (und zu jedem Zeitpunkt danach) die Partie in der 2. Runde der B-Klasse Süd SG Donautal Tuttlingen 5 gegen SV Balingen 9 fest. Der Mannschaft von SG Donautal Tuttlingen 5 ist also ein Mangel in ihrer Informationspflicht vorzuwerfen. Deshalb wird als Spielort für die nachzuholende Partie Balingen festgelegt, da diese bereits am Spieltag nach Tuttlingen angereist waren und ihnen keinezweite Fahrt zugemutet werden muss.
Ein Aberkennen der Begegnung für Tuttlingen 5 und ein kampfloser Sieg für Balingen 9 ist von Seiten des Staffelleiters nicht verhältnismäßig und auch nicht dem Schachsport förderlich, da es dem Bezirk um das Ermöglichen des Schachspiels gehen sollte und nicht um dessen Verhindern.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen 10 Tage nach Zugang (Datum des Poststempels bzw. Ankunft der eMail) Protest eingelegt werden. Der Protest ist an den Vorsitzenden des Bezirksschiedsgerichts Christian Kinkelin (Bahnhofstr. 35, 78532 Tuttlingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) schriftlich per Post in dreifacher Ausfertigung zu senden.
Die Protestgebühr beträgt beim Bezirksschiedsgericht 50,-Euro. Die Gebühr ist im Voraus an die Bezirkskasse des Schachbezirk Alb/Schwarzwald (Kto.-Nr. 21061743, BLZ 643 500 70, KSK Tuttlingen) zu zahlen. Liegt kein Protestfall vor, so kann das zuständige Gericht vom Antragsteller eine entsprechende Gebühr erheben. Mit der Protestgebühr sind die Verfahrenskosten abgegolten, die beim Schiedsgericht selbst entstanden sind.


Mit freundlichem Gruß

Dr. Holger Gässler
Staffelleiter B-Klasse

Nachrichtlich per E-Mail an:

-Mannschaftsführer Balingen 9 Stefan Günther Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
-E-Mail des SV Balingen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
-Mannschaftsführer Tuttlingen 5 Kay Wehrhold Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
-E-Mail der SG Donautal Tuttlingen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
-Ergebnisdienst Bezirk Leo Predikant Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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