
Antrag 1:
Hiermit stelle ich den Antrag, dass ab der Saison 2008/09 ein Freilassen des ersten oder zweiten Brettes verboten ist.
Falls doch Brett 1 oder 2 mit Namensnennung freigelassen wird, beträgt die Strafe 50,- €.
Falls die ganze Mannschaft nicht oder mit weniger als 4 Spielern antritt (was im Grunde dasselbe ist), so wird entsprechend eine Geldstrafe von 100,- € fällig.
Sollte es im Laufe der Saison zu einer Wiederholung kommen, wird der Mannschaftskampf unter Umständen mit 0-8k gewertet !
(Diese Regelung schließt sich den bereits geltenden Regelungen in der Württembergischen Jugendspielordnung §4 Abs. 7 an)
Begründung: Das Mannschaftsspielsystem sieht vor, dass bei einem ausfallenden Spieler die anderen nachrücken und ein oder mehrere Ersatzspieler
zum Einsatz kommen oder ggf. die hinteren Bretter freigelassen werden (dies ist auch ohne Namensnennung möglich !).
Die bisherige Praxis, dass ein vorderes Brett willkürlich freigelassen wird, führt zu einer sportlich sehr fragwürdigen Situation, die darüber hinaus für die
engagierten und interessierten betroffenen Schachfreunde zu einer großen Verärgerung führt, da in der Regel die Anreise bzw auch der extra freigehaltene Samstag für die Katz war. In mehreren Gesprächen mit betroffenen Spielern hat sich ergeben, dass solch eine Regelung von vielen Spielern begrüßt und eigentlich schon längst überfällig ist.
Ich würde mich freuen, wenn damit das leidige +- oder -+ an den vorderen Brettern der Vergangenheit angehört.
Axel Birkholz

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