Schiedsgericht - Bretter vertauscht

Schachbezirk Alb / Schwarzwald

im Schachverband Württemberg e. V.

Staffelleiter B-Klasse
Holger Gässler

Ringstr. 9 * 72280 Dornstetten
Telefon 07443 / 1599 oder 0731 / 9503282
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Dornstetten, den 26. Oktober 2006

Entscheidung des Staffelleiters der B-Klasse Nord
zum Spiel SV Schömberg II – SG Dotternhausen II
am 21.10.2006


Sachverhalt:
Am 21.10.2006 spielten in der 2. Runde der B-Klasse Nord des Schachbezirks Alb/Schwarzwald der SV Schömberg II gegen die SG Dotternhausen II. Dabei wurde der Spieler Manuel Wimmer an Brett 1 eingesetzt (gemeldet an Position 4), der Spieler Daniel Eppler an Brett 2 (gemeldet an Position 3). Dies wurde von beiden Spielern dem Staffelleiter gegenüber am 26.10.2006 bestätigt.

Die Begegnungen im Einzelnen lauteten:

SV Schömberg e.V. 2 -SG Dotternhausen 2 4:2
Riedlinger, Hans -Wimmer, Manuel 1:0
Seeburger, Werner -Eppler, Daniel 0,5:0,5
Riedlinger, Ulli -Stauß, Christoph 0,5:0,5
Mueller, Franz -Eppler, Christoph 1:0
Gruber, Jan -Vogt, Marcel 1:0
Kornelsen, Dennis -Klein, Armin 0:1

Entscheidung:
Die Partie an Brett 2 Seeburger, Werner – Eppler, Daniel wird für die Verbandsrunde mit + : - gewertet. Das gespielte Ergebnis ½ : ½ bleibt jedoch für die DWZ-Wertung bestehen. Das Ergebnis wird vom Staffelleiter im Internet-Ergebnisdienst des Schachverbands Württemberg dementsprechend geändert. Des Weiteren erhält die SG Dotternhausen II wegen Missachtung der WTO eine Verwarnung.


Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 WTO erfolgt die Mannschaftsmeldung vor Beginn der Saison in fest- gelegter Reihenfolge. Diese wurde bei o.g. Spiel jedoch nicht eingehalten, da der Spieler Eppler vor dem Spieler Wimmer gemeldet wurde, jedoch hinter ihm eingesetzt wurde. „Bei fehlerhafter Reihenfolge haben alle gemäß ihrer gemeldeten Reihenfolge zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren.“ (§ 12 Abs. 3 Satz 3 WTO) In diesem Fall trifft dies auf den Spieler Eppler, Daniel zu, dessen Partie deshalb für ihn als verloren zu werten ist. Diese Entscheidung hat der Staffelleiter unabhängig von einem eventuellen Einspruch zu treffen (ebd. Satz 4).



Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen 10 Tage nach Zugang (Datum des Poststempels bzw. Ankunft der eMail) Protest eingelegt werden. Der Protest ist an den Vorsitzenden des Bezirksschiedsgerichts Christian Kinkelin (Bahnhofstr. 35, 78532 Tuttlingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) schriftlich per Post in dreifacher Ausfertigung zu senden.
Die Protestgebühr beträgt beim Bezirksschiedsgericht 50,-Euro. Die Gebühr ist im Voraus an die Bezirkskasse des Schachbezirk Alb/Schwarzwald (Kto.-Nr. 21061743, BLZ 643 500 70, KSK Tuttlingen) zu zahlen. Liegt kein Protestfall vor, so kann das zuständige Gericht vom Antragsteller eine entsprechende Gebühr erheben. Mit der Protestgebühr sind die Verfahrenskosten abgegolten, die beim Schiedsgericht selbst entstanden sind.


Mit freundlichem Gruß

Holger Gässler
Staffelleiter B-Klasse

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