Bezirksleitung - Unterland
Spielgemeinschaften im Unterland 2015/16
Spielgemeinschaften im Unterland
Liebe Schachfreunde,
der Verbandstag des SVW hat am 13.06.2015 die Regeln für die Gründung von Spielgemeinschaften (SG) beschlossen. Sie finden sich in der WTO in §5.2a, abrufbar unter www.svw.info, Ordnungen und Satzung oder http://www.svw.info/service/ordnungen/9400-wto.
Die neue Regelung ist als Auszug am Ende dieses Schreibens angehängt.
Zusätzlich hat der Verbandstag beschlossen, dass in der kommenden Spielzeit die Bezirke bestimmen können, ob sie schon SGs zulassen wollen, weil der Meldetermin in der Regelung (01. Juni) schon überschritten ist. Der Vorstand des Schachbezirks Unterland lässt diese bereits für die kommende Saison zu.
Die technische Voraussetzung (mindestens: Gastspieler einsetzen zu können) wird für 2015/16 offenbar nicht geschaffen.
Die Programmierung dieser Regelung im Ergebnisdienst ist nach Aussage von Holger Schröck, dem Verantwortlichen, nicht so schnell möglich.
Die SG-Regelung entspricht aber weitgehend dem Einsatz von Gastspielern, die es bei der Jugend, den Senioren und den Frauen schon lange gibt.
Aber auch das wird nicht angeboten.
Deshalb sind vorläufig SGs regulär praktisch nicht möglich.
Was ist anders bei SGs?
a) Spieler einer SG dürfen nur in einer weiteren Mannschaft ihres Stammvereins gemeldet werden (als Stammspieler in einer tieferen oder Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft). Die Einhaltung dieser Regelung muss vorläufig der Staffelleiter manuell überprüfen.
b) Die Kennzeichnung der SG durch die Namensgebung unterbleibt bis zur Regelung im Ergebnisdienst. Der Staffelleiter weist die anderen Mannschaften darauf hin, dass eine Mannschaft eine SG ist. Wer die Aufstellungen ansieht, merkt das auch so.
Vorgehen zur Gründung von Spielgemeinschaften
Die Initiative kann und muss im Wesentlichen von den Vereinen ausgehen. Denn nur diese können rechtzeitig wissen, ob sie in der kommenden Saison knapp an Spielern sind oder Spieler übrig haben, die bestenfalls auf einige Einsätze als Ersatzspieler hoffen können. In diesen beiden Fällen kann eine Spielgemeinschaft diese Probleme lösen.
Möglicherweise besteht eine Hemmschwelle, direkt Nachbarvereine anzusprechen. Deshalb bieten wir an, dass diese Vereine vertraulich dem zuständigen Kreisspielleiter ihr Interesse an einer SG mitteilen. Wenn der von anderen Vereinen ähnliche Signale bekommt und er den Eindruck hat, es würde passen, vermittelt er den Kontakt. Bezirksleiter und Bezirksspielleiter stehen selbstverständlich auch zur Verfügung, obwohl sie nicht direkt betroffen sind.
Ist der Kontakt hergestellt, müssen die Vereine die Einzelheiten abklären: Wer stellt wieviel Spieler (und welche) für die SG ab? Welches ist der Hauptverein? Wer ist Mannschaftsführer? Wo werden die Heimspiele ausgetragen?
Wenn die Vereine sich einig sind, beantragen Sie beim Staffelleiter die Umwandlung einer Mannschaft in eine SG. Ist das eine bestehende Mannschaft, ändert sich nichts am bisherigen Zustand. Die Klasseneinteilung und der Spielplan bleiben unverändert, der Hauptverein ist für alles zuständig und verantwortlich. Einzige Neuerung: In der SG-Mannschaft dürfen Spieler des Zweitvereins aufgestellt werden.
Nur wenn eine zusätzliche Mannschaft gebildet werden soll, muss zuvor einer der Vereine eine neue Mannschaft melden (wie bisher auch natürlich in der untersten Spielklasse). Damit ändert sich auch der Spielplan, es sei denn, die Zahl der Mannschaften war ungerade. Die Kreisspielleiter sollten den Spielplan der untersten Klasse nicht zu früh festlegen, damit die Meldung neuer Mannschaften problemlos möglich bleibt.
Wenn sich kein zweiter Verein für eine SG anbietet, kann der Kreisspielleiter auch noch per Rundmail oder auf der Homepage darauf hinweisen, dass noch ein Partnerverein gesucht wird, sofern dies vom suchenden Verein gewünscht wird. Vielleicht findet sich noch jemand.
Mit der Bildung einer SG sind für die beteiligten Vereine keine Nachteile verbunden. Die Spieler der SG bleiben Mitglied in Ihrem Verein. Sie treffen sich nur bei den Spielen der Verbandsrunde, die Gefahr einer Abwerbung ist also sehr gering.
Wichtig: Der jeweilige Stammverein kann die SG-Spieler in einer weiteren eigenen Mannschaft melden. Die Kombinationen Stammspieler in der SG und Ersatzspieler in einer höheren eigenen Mannschaft oder Stammspieler in einer tieferen eigenen Mannschaft und Ersatzspieler in der SG sind möglich.
Für andere Wettbewerbe bleiben die SG-Spieler ausschließlich für ihren Stammverein startberechtigt, also Bezirks- und Kreismeisterschaften jeder Art und alle Pokalwettbewerbe und die Schnellschachmeisterschaft. Auch bei Open-Turnieren und anderen inoffiziellen Veranstaltungen vertreten sie weiterhin ihren Stammverein.
Ausblick
Eine dritte Variante ist denkbar, die jedoch durch die Begrenzung der höchsten SG-Spielklasse auf Kreisklasse nur mäßig reizvoll ist:
Ein Verein hat einige wenige Spieler, die für die oberste Spielklasse des Vereins (z. B. A-Klasse) eigentlich zu stark sind und dort keine Perspektive haben. Diese Spieler würden normalerweise zu einem stärkeren Nachbarverein wechseln und wären für ihren alten Verein komplett verloren. Vereinbaren diese Vereine aber eine SG (z. B. für die Kreisklasse), können die ''Wechsler'' in der höheren Klasse spielen und gehen zwar auch der A-Klassen-Mannschaft verloren, bleiben aber ihrem alten Verein für alle anderen Wettbewerbe als „Zugpferde“ erhalten.
Dass die ''Wechsler'' in der A-Klasse Stammspieler bleiben und nur als Ersatzspieler in der SG-Kreisklassenmannschaft gemeldet werden, ist zwar auch möglich, aber für die Kreisklassenmannschaft wahrscheinlich (zu) wenig reizvoll.
Hier ist es jedoch denkbar, dass die Schranke Kreisklasse später einmal angehoben wird.
Nutzen Sie die Chance, Ihren Spielern, besonders dem Nachwuchs, weitere Spielmöglichkeiten zu geben.
Bei Unklarheiten über diese neue Möglichkeit zögern Sie nicht, nachzufragen.
Außerdem gibt es nichts, was man nicht noch verbessern kann, wenn man Mehrheiten dafür findet.
Dietrich Noffke, Bezirksspielleiter UL, 07042-33931,
Philipp Müller, Kreisspielleiter HN-Hohenlohe, 015256114631,
Antonio Florio, Kreisspielleiter LB, 07141-2997333,
Branko Vrabac, Bezirksleiter UL
Das folgende ist noch inoffiziell, wurde aber so beim Verbandstag beschlossen.
Zusätzlich wurde beschlossen, dass die einzelnen Bezirke - entgegen der Bestimmung in §5a(5) - bereits in der kommenden Saison Spielgemeinschaften zulassen können.
Ergänzung und Änderung der WTO um Regelungen zu Spielgemeinschaften ab 13.6.15
1. § 5 Abs. 3 neu:
Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht für Senioren-Mannschaftsmeisterschaft (vgl. § 13), die Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (vgl. § 14) und im Fall der Anwendung des § 5 a.
2. Eingefügt wird nach § 5:
§ 5 a Spielgemeinschaften
(1) Zwei Vereine können in der Kreisklasse und den nachfolgenden Klassen Spielgemeinschaften bilden, die aus Spielern beider Vereine bestehen.
(2) Die Vereine verständigen sich darauf, welcher Verein beim Staffelleiter den Antrag stellt, eine seiner Mannschaften in eine Spielgemeinschafts-Mannschaft umzuwandeln, für die er weiterhin alle Rechte und Pflichten wahrnimmt (Hauptverein). Der Hauptverein wird bei der Nennung der Spielgemeinschaft an erster Stelle, der andere Verein (Zweitverein) an zweiter Stelle genannt. Der Zweitverein teilt dem Hauptverein jährlich verbindlich mit, welche seiner Spieler als Stammspieler und welche als Ersatzspieler gemeldet werden dürfen.
(3) Für Aufstieg und Abstieg der Spielgemeinschaften gelten die allgemeinen Regelungen. Ein Aufstieg einer Spielgemeinschaft aus der Kreisklasse ist ausgeschlossen.
(4) Für die Spielgemeinschaft und ihre Spieler gilt § 9 mit der Maßgabe, dass sie jeweils eine Mannschaft in beiden die Spielgemeinschaft bildenden Vereinen ist. Für den Zweitverein ist sie wie eine zusätzliche Mannschaft zu betrachten.
(5) Der zuständige Staffelleiter bestätigt den Antrag der Hauptvereins, der bis zum 1. Juni gestellt sein muss, auf die Bildung der Spielgemeinschaft für die nachfolgende Spielzeit. Die Bestätigung bleibt für weitere Spielzeiten bestehen, wenn sie nicht von einem die Spielgemeinschaft bildenden Verein bis zum 1. Juni aufgekündigt wird. In diesem Fall behält der Hauptverein die Spielberechtigung in der aktuellen Klasse der Spielgemeinschaft.
(6) Zieht ein Verein seine Spieler nach Beginn der Spielzeit aus der Spielgemeinschaft zurück, behält der andere Verein allein die Teilnahmeberechtigung in der aktuellen Klasse der Spielgemeinschaft.