Bezirksleitung - Unterland
Spielgemeinschaften im Unterland 2015/16
Spielgemeinschaften im Unterland
Liebe Schachfreunde,
der Verbandstag des SVW hat am 13.06.2015 die Regeln für die Gründung von Spielgemeinschaften (SG) beschlossen. Sie finden sich in der WTO in §5.2a, abrufbar unter www.svw.info, Ordnungen und Satzung oder http://www.svw.info/service/ordnungen/9400-wto.
Die neue Regelung ist als Auszug am Ende dieses Schreibens angehängt.
Zusätzlich hat der Verbandstag beschlossen, dass in der kommenden Spielzeit die Bezirke bestimmen können, ob sie schon SGs zulassen wollen, weil der Meldetermin in der Regelung (01. Juni) schon überschritten ist. Der Vorstand des Schachbezirks Unterland lässt diese bereits für die kommende Saison zu.
Die technische Voraussetzung (mindestens: Gastspieler einsetzen zu können) wird für 2015/16 offenbar nicht geschaffen.
Die Programmierung dieser Regelung im Ergebnisdienst ist nach Aussage von Holger Schröck, dem Verantwortlichen, nicht so schnell möglich.
Die SG-Regelung entspricht aber weitgehend dem Einsatz von Gastspielern, die es bei der Jugend, den Senioren und den Frauen schon lange gibt.
Aber auch das wird nicht angeboten.
Deshalb sind vorläufig SGs regulär praktisch nicht möglich.
Was ist anders bei SGs?
a) Spieler einer SG dürfen nur in einer weiteren Mannschaft ihres Stammvereins gemeldet werden (als Stammspieler in einer tieferen oder Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft). Die Einhaltung dieser Regelung muss vorläufig der Staffelleiter manuell überprüfen.
b) Die Kennzeichnung der SG durch die Namensgebung unterbleibt bis zur Regelung im Ergebnisdienst. Der Staffelleiter weist die anderen Mannschaften darauf hin, dass eine Mannschaft eine SG ist. Wer die Aufstellungen ansieht, merkt das auch so.