Spielbetrieb - Alb-Schwarzwald
Schiedsgericht - AS 01. 11. 03 Stetten akM
Leo Predikant Zollernstr. 15 , 72355 Schömberg, 07427 2684
Problem Spieltag 01.11. 03 (Allerheiligen)
Schriftwechsel
Nach dem 1. Spieltag bekam ich vom SF R.Eberhard von Schramberg – Lauterbach den Hinweis, dass seine Mannschaft am 01.11.03 an Allerheiligen auf keinen Fall spielen kann. Nach Rücksprache mit dem Stafferlleiter der betroffenen A- Klasse schreib ich folgende Zeilen in das RS 1 der A-Klasse:
Bei der Terminplanung ist mir nicht aufgefallen, dass ich die 3. Runde der A.Klasse auf den 01. 11. 03 (Allerheiligen) gelegt habe. Wer mit dem Spieltag am Feiertag Probleme hat setzt sich bitte mit dem Staffelleitel Adam Glöckl (07426 963243) in Verbindung
Ca. 12 Tage vor dem 01.11.03 teilte mir der MF von Stetten akM mit, dass er ein Anfrage von Möhringen bekommen habe, das Spiel vom 01.11. 03 zu verschieben. Stetten lehnt jede Verschiebung ab und wenn Möhringen am 01.11.03 nicht kommt beantragt Stetten einen 8:0 Sieg.
Daraufhin verschickte der Staffelleiter Adam Glöckl folgende Zeilen an Stetten akM. Diese Zeilen schrieb ich in das RS 3 der A-Klasse
>Glöckl Adam, 78559 Gosheim, Hintere Wiesenstrasse 11, den 29.10.03
>Staffelleiter der A – Klassen des Schachbezirks Alb – Schwarzwald
>Betreff: Verlegung des Spieltages vom 1.11.2003
>An die Vorstandschaft des Schachvereins Stetten a.k.M.
>Wegen einer Unachtsamkeit bei der Spielplanung, wurde von mir, nach Absprache mit Leo Predikant beschlossen, dass ALLE Mannschaften der A-Klassen ihr Spiel vom 1.11.2003 bis zum 7.02.2004 (letzter >Termin) verlegen können.
>Leo Predikant teilte mir mit, dass sie ihr Spiel vom 1.11. gegen Möhringen 2 nicht verlegen möchten.
>Aufgrund meines Amtes als Staffelleiter fordere ich sie deshalb auf, Möhringen innerhalb von 10 TAGEN (9.11.2003) eine Zusage zu einem neuen Spieltermin zu geben. Den neuen Spieltermin teilen sie mir >nach Einigung mit.
>Sollten sie Möhringen innerhalb des Termins nicht Bescheid geben, dann hat Möhringen 8:0 gewonnen.
>Falls sie mit meiner Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie beim Bezirksspielleiter Holger Gässler Einspruch erheben.
>Was sie auch immer beabsichtigen zu tun, geben sie mir auf jeden Fall Bescheid!!!!
>Mit freundlichen Grüssen, Adam Glöckl
Möhringen kam nicht zum Spiel nach Stetten akM. Gegen 19.00 Uhr am 01.11.03 meldete der MF von Stetten akM auf den Anrufbeantworter einen kampflosen Sieg gegen Möhringen wegen Nichtantreten. Die Begegnung wurde im RS AS 3 nicht gewertet.
Am 06.11.03 verschickte MF M. Pepke eine Klarstellung / Gegendarstellung / Einspruch an den BSL Holger Gässler mit Kopien an A. Glöckl und mir.
>SCHACHCLUB STETTEN A.K.M. E.V.
>Mitglied im Württembergischen Landessportbund
>Mitglied im Schachverband Württemberg - Hohenzollern
>
>1. Vorstand
>Manfred Pepke
>Lindenstr. 4 D-72510 Stetten
>Tel. 07573/2324 Fax 0 7573/5465
>www.schachvereine.de/stetten
>
>06.11.2003
>
>An
>Bezirksspielleiter
>Holger Gässler
>Ringstr. 9
>
>72280 Dornstetten
>
>
>
>Betreff: Spiel Stetten – Möhringen / Klarstellung / Gegendarstellung / Einspruch
>
>
>Sehr geehrte Herren,
>
>dem folgendem möchten wir vorausschicken, dass wir die ehrenamtliche Arbeit des Bezirks/Kreis
>sehr schätzen und diese Angelegenheit außerordentlich bedauern.
>
>Trotzdem gibt es einiges klarzustellen:
>
>1. Der Bezirk legt die Spieltermine fest. Diese Termine haben alle Vereine vor Rundenbeginn
>erhalten. Jedem Verein war somit möglich, die Spieltage zu prüfen! Der 1.11. eines jeden
>Jahres ist Allerheiligen, das ist weder überraschend noch hinderlich. Uns war dies sofort bewusst.
>2. Mit der Ergebnisliste des ersten Spieltages wurde von Leo Predikant bezüglich des 1.11. mitgeteilt:
>„Bei der Terminplanung ist mir nicht aufgefallen, dass ich die 3. Runde der A.Klasse auf den
>01.11.03 ( Allerheiligen ) gelegt habe. Wer mit dem Spieltag am Feiertag Probleme hat setzt
>sich bitte mit dem Staffelleiter Adam Glöckl ( 07426/963243 ) in Verbindung.“
>Wir hatten mit diesem Spieltag kein Problem. Von einer Verlegung oder dem Zwang einer
>Verlegung zustimmen zu müssen, war keine Rede. Wir sind somit guten Glaubens davon
>ausgegangen, dass die Termine des Bezirks auch verbindlichen Charakter haben.
>
>3. Die Schachfreunde aus Möhringen haben ca. 1 ½ Wochen vor dem Spieltag angerufen und
>um Verlegung gebeten. Diesem Wunsch – und nichts anderes war es – sind wir nicht nachgekommen ( Erläuterung später ).
>
>4. Am Spieltag war die Mannschaft aus Stetten vollzählig anwesend. Möhringen ist nicht angetreten.
>Dies wurde entsprechend gemeldet.
>
>Dies sind die nackten Fakten. Einige Hinweise wollen wir noch anfügen:
>
>- Wir sind vom Kreis oder Bezirk nie aufgefordert worden, das Spiel verlegen zu müssen.
>- Alle anderen Mannschaften haben gespielt!
>- Am zweiten Spieltag ( 18.10.2003 ) haben wir in Tuttlingen gespielt. Möhringen war ebenfalls anwesend ( Ausweichlokal ). Möhringen hätte hier schon die Verlegung ansprechen können –
>dies ist nicht geschehen.
>- Zum Spieltag am 1.11. war die Mannschaft aus Stetten ausnahmsweise in Bestbesetzung. Bei
>einem Ausweichtermin wäre dies sehr in Frage gestanden. Auch Stetten ist katholisch geprägt und auch bei unseren Spielern waren Kompromisse erforderlich, um in dieser Besetzung antreten zu können.
>- Möhringen hat lt. Aufstellung 15 Spieler gemeldet.
>- Am Dienstag vor dem Spieltermin hat Mannschaftsführer M. Pepke mit Leo Predikant telefoniert.
>Herr Predikant hat die Verlegung zwar angeregt/empfohlen, einen Zwang zur Verlegung hat er
>nicht ausgesprochen.
>- wäre der 1.11. kein Feiertag gewesen, so würde der Bezirk einem einseitigen Verlegungswunsch
>nicht entsprochen haben.
>
>Wir empfinden es als sehr schlechte Note, einen Fehler des Bezirks auf eine Mannschaft abschieben zu wollen.
>Der Fehler unterlief dem Bezirk/Kreis, eine Korrektur wurde nicht mit dem nötigen Nachdruck angegangen.
>Der Spieltag hätte komplett verlegt werden müssen, oder zumindest hätte im Vorfeld der Zwang zur Verlegung kommuniziert werden müssen.
>
>Im übrigen weisen wir darauf hin, dass am Spieltag den 6.12.2003 Nikolaustag ist. Es gibt sicher viele Spieler, die ihre Kinder am Nikolausabend nicht alleine lassen wollen. Ist hier auch mit einer
>Verlegemöglichkeit zu rechnen?
>
>Das Opfer wird jetzt zum Täter. Die durchaus verständlichen Interessen der Möhringer werden einseitig gewahrt, ohne die Satzungen des Bezirks entsprechend zu handhaben.
>
>Wir erwarten, dass der Bezirk bzw. Kreis seine eigenen Vorgaben beachtet und auch so handelt.
>
>Wir sind tief enttäuscht über die Art und Weise, wie der Bezirk/Kreis seine Entscheidungen trifft und weitergibt.
>Es fand wohl eine Absprache zwischen Leo Predikant und Adam Glöckel statt, das alle Mannschaften den Termin verlegen können. Diese Absprache muss nach dem Spieltag erfolgt sein, denn sonst hätte >man uns im Vorfeld informieren müssen. Von dieser Absprache wurden wir nicht direkt informiert, sondern öffentlich über den Text im Spielbericht. Dieser Text von Staffelleiter Adam Glöckl wurde uns mit >Datum 2.11.03 kommentarlos zugeschickt:
>
>„ An die Vorstandschaft des Schachvereins Stetten a. k. M.
>Wegen einer Unachtsamkeit bei der Spielplanung, wurde von mir, nach Absprache
>mit Leo Predikant beschlossen, dass ALLE Mannschaften der A-Klassen ihr Spiel
>vom 1.11.2003 bis zum 7.02.2004 (letzter Termin) verlegen können.
>Leo Predikant teilte mir mit, dass sie ihr Spiel vom 1.11.gegen Möhringen 2 nicht verlegen
>möchten.
>Aufgrund meines Amtes als Staffelleiter vordere ich sie deshalb auf, Möhringen innerhalb von 10
>TAGEN (9.11.2003) eine Zusage zu einem neuen Spieltermin zu geben. Den neuen Spieltermin
>teilen sie mir nach Einigung mit.
>Sollten sie Möhringen innerhalb des Termins nicht Bescheid geben dann hat Möhringen 8:0 gewonnen.“
>
>Wir verstehen nicht, warum diese Botschaft öffentlich transportiert wird und wir nicht persönlich angesprochen werden.
>
>Diese Angelegenheit ist für uns nicht wegen des Spielergebnisses wichtig ( wir spielen dieses Jahr nicht um die Meisterschaft und werden sicher auch nicht absteigen), aber auf Grund der Art und Weise der >Entscheidung bzw. Kommunikation sehen wir einer prinzipiellen Klärung entgegen.
>
>Sollte der Bezirk/Kreis seine Eigenschuld nicht eingestehen und das Problem auf uns verlagern, ist generell die Kompetenz des Bezirks/Kreises in Frage zu stellen.
>
>Wir erwarten eine Revidierung der Drohung, die unseres Erachtens jeglicher Grundlage entbehrt.
>
>Wir werden das Spiel nicht nachholen, sondern fordern den Bezirk/Kreis auf, eine Entscheidung zu fällen. Notfalls lassen wir den Vorgang beim Verband klären.
>
>Wir überlegen außerdem, ob wir es dem Bezirk gleich tun, allen Vereinen des Bezirks eine Kopie dieses
>Schreibens zukommen lassen und somit auch unsere Rechtfertigung öffentlich machen.
>
>Alles andere, als eine Wertung des Spiels mit 8:0 für Stetten widerspräche jedem Rechtsempfinden und würde die Glaubwürdigkeit des Bezirks schädigen.
>
>Sollte ihre Entscheidung anders lauten, erwägen wir in letzter Konsequenz unsere Mannschaft aus dem Spielbetrieb abzumelden, oder auch den Verband zu wechseln.
>
>Mit freundlichen Grüßen
>
>Manfred Pepke Wolfram Glückler
>1. Vorstand 2. Vorstand
Antwort an Stetten akM
Nach reiflicher Überlegung und Rücksprache mit meinem Stellvertreter Leo Predikant bin ich jedoch zu dem Schluss gelangt, dass ich aufgrund eigener Befangenheit mich nicht in der Lage sehe, Ihren Einspruch unparteiisch zu bearbeiten. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, diesen Vorgang an das Bezirksschiedsgericht weiter zu reichen. Da hier auch die Bezirksspielleitung betroffen ist und die Angeegenheit meiner Meinung nach im Interesse der Öffentlichkeit ist, werden die Protestgebühren in Höhe von 50 Euro vom Bezirk getragen. Der Schachverein Stetten muss also für die Anrufung des Bezirksschiedsgerichts keine Kosten entrichten.
Eine Kopie der Anrufung werden Sie in Kürze per eMail erhalten.
Mit freundlichem Gruß
Holger Gässler
Bezirksspielleiter Alb/Schwarzwald
Bis zur endgültigen Klärung wird die Begegnung gemäß den Schreiben von A. Glöckl mit + : - für Möhringen gewertet.
Die Tabelle wurde berichtigt.
leo predikant
Schachbezirk Alb-Schwarzwald
im Schachverband Württemberg e.V.
Bezirksschiedsgericht
Christian Kinkelin, Bahnhofstraße 35, 78532 Tuttlingen
Tel: 07461/9115275, Fax: 07461/9115276
E-Mail:
Tuttlingen, den 22.12.2003
Schiedsspruch
BSG-AS 1/2003
In dem Protestfall
Schachclub Stetten am kalten Markt e. V., vertr. d. d. Vorstand,
dieser vertr. d. d. Vorsitzenden Manfred Pepke, Lindenstraße 4, 72510 Stetten
- Protestführer -
gegen den
Schachclub Möhringen 1961 e. V., vertr. d. d. Vorstand,
dieser vertr. d. d. Vorsitzenden Werner Eppel, Lohmehlenring 3, 78532 Tuttlingen,
- Protestgegner -
wegen Änderung einer Spielwertung
hat das Bezirksschiedsgericht des Schachbezirkes Alb-Schwarzwald im schriftlichen Verfahren durch den Vorsitzenden C. Kinkelin gem. § 6 Abs. 3 Schiedsordnung alleine entschieden:
1. Auf den Protest des Protestführers (Stetten akM) vom 06.11.2003 wird die Entscheidung des Staffelleiters A-Klasse vom 29.10.2003 hinsichtlich der Wertung der Begegnung der A-Klasse Staffel Süd Stetten akM - Möhringen 2 aufgehoben.
2. Der Staffelleiter wird verpflichtet, in Absprache mit dem Bezirksspielleiter einen verbindlichen Nachholtermin für die in Ziff. 1 genannte Begegnung, der mindestens eine Woche vor dem 27.03.2004 und vorzugsweise an einem anderweitig spielfreien Samstag liegt, zu bestimmen und diesen Termin den Parteien mitzuteilen. Diese Festlegung hat binnen zehn Tagen nach Verkündung dieser Entscheidung zu erfolgen.
3. Die Kosten dieser Entscheidung behält der Schachbezirk Alb-Schwarzwald auf sich.
Begründung:
Der Protest des Protestführer (Stetten akM) ist zulässig und teilweise begründet.
I. Tatbestand
Im Sommer 2003 wurden von der Bezirksspielleitung die Rundentermine der Verbandsrunde 2003/2004, darunter die Termine der A-Klasse, festgelegt. Die dritte Runde der A-Klasse wurde auf den 01.11.2003 (Allerheiligen) gelegt. Mit dem Rundschreiben, das nach dem ersten Spieltag der A-Klasse verschickt wurde, teilte der stellvertretende Bezirksspielleiter nach Rücksprache mit dem Staffelleiter
folgendes mit:
.Bei der Terminplanung ist mir nicht aufgefallen, dass ich die 3. Runde der A-Klasse auf den 01.11.03 (Allerheiligen) gelegt habe. Wer mit dem Spieltag am Feiertag Probleme hat, setzt sich bitte mit dem Staffelleiter Adam Glöckl ([Telefonnr.]) in Verbindung..
Um den 20.10.2003 teilte der Mannschaftsführer des Protestführer (Stetten akM)s dem stellvertretenden Bezirksspielleiter mit, dass er eine Anfrage des Protestgegner (Möhringen)s erhalten habe, wonach der Protestgegner (Möhringen) die Begegnung der Parteien vom 01.11.2003 verlegen wollte. Diese Verlegung lehnte der Protestführer (Stetten akM) gegenüber dem stellvertretenden Bezirksspielleiter ab und beantragte einen kampflosen Sieg zugunsten des Protestführer (Stetten akM)s, falls der Protestgegner (Möhringen) zum angesetzten Spieltermin nicht erscheinen würde. Am 29.10.2003 wandte sich der Staffelleiter mit folgenden Zeilen an den Protestführer (Stetten akM):
.Betreff: Verlegung des Spieltages vom 1.11.2003
An die Vorstandschaft des Schachvereins Stetten a.k.M.
Wegen einer Unachtsamkeit bei der Spielplanung wurde von mir nach Absprache mit Leo Predikant beschlossen, dass ALLE Mannschaften der A-Klassen ihr Spiel vom 1.11.2003 bis zum 7.02.2004 (letzter Termin) verlegen können. Leo Predikant teilte mir mit, dass sie ihr Spiel vom 1.11. gegen Möhringen 2 nicht verlegen möchten. Aufgrund meines Amtes als Staffelleiter fordere ich sie deshalb auf, Möhringen innerhalb von 10 TAGEN (9.11.2003) eine Zusage zu einem neuen Spieltermin zu geben. Den neuen Spieltermin teilen sie mir nach Einigung mit.
Sollten sie Möhringen innerhalb des Termins nicht Bescheid geben, dann hat Möhringen 8:0 gewonnen. [...].
Der Protestgegner (Möhringen) erschien in der Folge nicht beim Protestführer (Stetten akM) zum angesetzten Spieltermin, weswegen der Mannschaftsführer des Protestführer (Stetten akM)s einen kampflosen Sieg zugunsten des Protestführer (Stetten akM)s meldete. Die Begegnung wurde im Rundschreiben der 3. Runde nicht gewertet, zwischenzeitlich wurde dieses Ergebnis entsprechend des Schreibens des Staffelleiters als kampfloser (8:0-) Sieg zugunsten des Protestgegner (Möhringen)s gewertet. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Protestführer (Stetten akM) mit seinem Protest vom 06.11.2003, gerichtet an den Bezirksspielleiter. In der Sache trägt er vor, die Spieltermine seien im Voraus festgelegt gewesen. Eine Prüfung sei jedem Verein möglich gewesen. Es sei der 01.11. jeden Jahres Allerheiligen, weswegen dies keine überraschende oder hinderliche Tatsache sei. Von einem Zwang, das Spiel auf Antrag einer Mannschaft verlegen zu müssen, sei im Rundschreiben der ersten Runde nicht die Rede gewesen. Deshalb sei der Protestführer (Stetten akM) guten Glaubens gewesen, dass der angesetzte Termin verbindlichen Charakter gehabt habe. Am 01.11.2003 sei die Mannschaft des Protestführer (Stetten akM)s vollzählig anwesend gewesen. Da der Protestgegner (Möhringen) nicht angetreten sei, sei dies entsprechend gemeldet worden. Der Protestgegner (Möhringen) habe die Verlegung auch bereits früher ansprechen können; am zweiten Spieltag habe man sich bereits in Tuttlingen getroffen Am Dienstag vor dem 01.11.2003 habe der Mannschaftsführer des Protestführer (Stetten akM)s telefonisch mit dem stellvertretenden Bezirksspielleiter gesprochen. Jener habe eine Verlegung zwar angeregt, von einem Zwang jedoch nicht gesprochen. Wenn schon, so hätte der Spieltag komplett verlegt werden müssen. Überdies sei am Spieltag des 06.12.2003 Nikolaustag, weswegen hier gleiche Maßstäbe gelten müssten. Von der Absprache, die im Rundschreiben der ersten Runde stand, sei der Protestführer (Stetten akM) nicht informiert worden.
Der Protestführer (Stetten akM) beantragt
1. die Drohung / Entscheidung des Staffelleiters zu revidieren,
2. die Partie mit 8:0 (kampflos) zugunsten des Protestführer (Stetten akM)s zu werten.
Der Protestgegner (Möhringen) hat keinen Antrag gestellt, jedoch die Bereitschaft signalisiert, das Spiel nachzuholen, da eine 8:0-Entscheidung zugunsten des Protestgegner (Möhringen)s aus sportlichen Gründen nicht zufrieden stellen könne. Er trägt vor, er habe davon ausgehen können, dass die Verlegungsentscheidung (des stellvertretenden Bezirksspielleiters) korrekt gewesen und er deshalb nicht angetreten sei. Man habe den Protestführer (Stetten akM) vom Nichtantreten benachrichtigt. Auf die Entscheidung des Staffelleiters, das Spiel mit 8:0 zugunsten des Protestgegner (Möhringen)s zu werten, habe man keinen Einfluss genommen. Hinsichtlich des weiteren Vortrages der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
II. Entscheidungsgründe
Der Protest hat in der Sache hinsichtlich des Antrags Ziff. 1 Erfolg; hinsichtlich des Antrags Ziff. 2 ist der Protest zurückzuweisen. Hinsichtlich der Verlegung von Mannschaftsspielen gilt § 11 Abs. 4 der Wettkampfund Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg. Danach sind grundsätzlich die festgelegten Termine einzuhalten. Die zuständige Spielleitung kann jedoch in Ausnahmefällen Verlegungen zulassen.
Vorliegend kann dahinstehen, ob die Tatsache, dass ein Spieltag ursprünglich auf einen Feiertag gelegt wurde, einen die Verlegung rechtfertigenden Ausnahmefall darstellt. Jedenfalls aber hat die Spielleitung einen solchen Ausnahmefall angenommen und dies auch im Rundschreiben allen beteiligten Vereinen bekannt gegeben. Hierbei ist auch unerheblich, dass in dem Rundschreiben kein .Verlegungszwang. genannt war. Aus der Bitte, wer mit dem Spieltag am Feiertag Probleme habe, setze sich bitte mit dem Staffelleiter in Verbindung, folgt auch die Zusage, dass in diesem Fall das Spiel verlegt werden muss. Eine andere Auslegung ergäbe keinen Sinn. Ein besonderer Hinweis auf eine Verlegungsmöglichkeit ist nur dann geboten, wenn impliziert ist, dass einem solchen Gesuch auch stattgegeben wird. Dem steht auch nicht entgegen, dass für den Protestgegner (Möhringen) die theoretische Möglichkeit bestanden hätte, sein Verlegungsgesuch früher zu äußern. Regelmäßig steht nämlich erst einige Tage vor dem Spiel fest, welche Aufstellung einem Verein zur Verfügung steht. Es kann dahinstehen, welcher Zeitpunkt für ein Verlegungsgesuch .zu spät. gewesen wäre. Vorliegend steht fest, dass der Protestgegner (Möhringen) mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin die Verlegung beantragt hat. Dies war jedenfalls rechtzeitig. Weiter streitet auch die Tatsache, dass der stellvertretende Bezirksspielleiter kurz vor dem 01.11.2003 telefonisch eine Verlegung lediglich angeregt, nicht erzwungen hat, nicht für den Protestführer (Stetten akM). Die Entscheidung zugunsten einer Verlegung war nämlich bereits inzidenter in dem Rundschreiben zur 1. Runde getroffen worden und war dementsprechend nicht zwingend nochmals zu wiederholen. Eine komplette Verlegung des Spieltages, die sicherlich auch im Ermessen der Spielleitung gelegen hätte, hätte gegenüber der gewählten Vorgehensweise, einzelne Spiele auf Antrag zu verlegen, einen weit gravierenderen Einschnitt in den Spielbetrieb dargestellt und war darüber hinaus auch nicht erforderlich. Die gewählte Vorgehensweise ist gegenüber einer kompletten Verlegung deshalb auch nicht zu beanstanden. Der Nikolaustag als Spieltag ist kein gesetzlicher Feiertag, weswegen bereits aus diesem Grund ein Vergleich mit Allerheiligen als Spieltag scheitert. Überdies liegt eine diesbezügliche Entscheidung im Ermessen der Spielleitung. Die Rundschreiben zur Verbandsrunde stellen ein offizielles Forum für Nachrichten und Entscheidungen des Bezirkes dar. Jeder Verein, auch der Protestführer (Stetten akM), hätte die Möglichkeit gehabt, sich rechtzeitig durch diese Rundschreiben über die Möglichkeit der Verlegung zu informieren. Überdies ist es für die Entscheidung irrelevant, ob der Protestführer (Stetten akM) Kenntnis von diesem Rundschreiben hatte.
Der Protestgegner (Möhringen) hat deshalb zulässigerweise eine Verlegung beantragt, und diese war auch zu gewähren. Der Protestführer (Stetten akM) kann deshalb aufgrund der Säumnis des Protestgegner (Möhringen)s am 01.11.2003 keinen kampflosen Sieg beanspruchen. Jedoch entbehrt auch eine Wertung als kampfloser Sieg zugunsten des Protestgegner (Möhringen)s jeder Grundlage. In dem Schreiben des Staffelleiters vom 29.10.2003 liegt ein unzulässiges Ultimatum zu Lasten des Protestführer (Stetten akM)s. Gem. § 11 Abs. 4 Satz 2 WTO-SVW obliegt der Spielleitung die Verlegung auf einen anderen Termin. Mag dies auch in der Praxis so gehandhabt werden, dass sich die Mannschaften auf einen Ersatztermin einigen und die Spielleitung diesen Termin dann akzeptiert, so entspricht dies dennoch nicht den geltenden Regeln. Der Staffelleiter kann nicht den Protestführer (Stetten akM) einseitig mit der Findung eines Ersatztermines, noch dazu in relativ kurzer Frist, belasten. Es wäre nämlich denkbar, dass dann der Protestgegner (Möhringen) alle möglichen Ersatztermine mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen würde, was dem Protestführer (Stetten akM) dann die Erfüllung des Ultimatums unverschuldet unmöglich machen würde. Es obliegt deshalb nicht dem Protestführer (Stetten akM), sondern dem Staffelleiter, einen Ersatztermin für die vorliegende Begegnung zu bestimmen. Die Entscheidung, dem Protestführer (Stetten akM) ein Ultimatum zu stellen, und die spätere Entscheidung einer Wertung zugunsten des Protestgegner (Möhringen)s waren deshalb rechtswidrig.
In Ziff. 1 wurde die Entscheidung des Staffelleiters deshalb aufgehoben.
In Ziff. 2 wurde die Verpflichtung des Staffelleiters zur Festlegung eines Nachholtermines ausgesprochen.
III. Kosten
Nachdem der Protest des Protestführer (Stetten akM)s teilweise erfolgreich war und letztlich durch eine Fehlentscheidung des Staffelleiters verursacht wurde, hat der Bezirk die Verfahrenskosten auf sich zu behalten.
IV. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Schiedsspruch können beide Parteien Berufung zum Verbandsschiedsgericht einlegen. Die Berufung ist schriftlich einzulegen, zu begründen und hat binnen 10 Tagen nach Zugang dieser Entscheidung in dreifacher Ausfertigung beim Vorsitzenden des Verbandsschiedsgerichtes, Dr. Rolf Gutmann, Zeppelinstraße 6, 73614 Schorndorf, eingegangen zu sein. Zugleich ist eine Protestgebühr von 100,00 € an die Verbandskasse (Kontonr. 1465840 bei der Kreissparkasse Reutlingen, BLZ 640 500 00) zu entrichten.
gez. Kinkelin
Kinkelin
Vorsitzender des Bezirksschiedsgerichtes
Schachbezirk Alb-Schwarzwald