Spielbetrieb - Alb-Schwarzwald
B-Klasse Süd
Startschreiben zur B –Klasse Staffel Süd 2002 / 2003
01.) Spielbeginn ist jeweils Samstags um 17.30 Uhr. Bitte beginnen Sie pünktlich.
02.) Es gelten die WTO des Schachverbandes Württemberg in der neuesten Fassung sowie die derzeit gültigen FIDE - Regeln.
03.) Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge pro Spieler, danach, ohne Pause, eine Stunde pro Spieler für den Rest der Partie. Für die letzte Zeitkontrolle gelten die Regeln des Art. 10 der FIDE.
04.) Nachgemeldete Spieler sind uneingeschränkt spielberechtigt, wenn:
a.) Sie im Besitz einer nummerierten Bescheinigung der Passstelle sind und der Geschäftsstelle die notwendigen Daten übermittelt wurden, die dann eine vorläufige Spielgenehmigung erteilt
b.) Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse zulässig.
05.) Spielleiter, (Staffelleiter) ist
Christian Kinkelin Schwabstr. 19, 78532 Tuttlingen Tel. 0173 3618936 [EMAIL]
06) Von jedem Wettkampf sind schriftliche Ergebnismeldungen (Spielberichtskarten) zu erstellen die von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben sind. Beide Mannschaftsführer verwahren ihre Spielberichtskarte bis zum kommenden Bezirkstag. Auf Anforderung muss sie dem zuständigen Staffelleiter oder der Geschäftsstelle ausgehändigt werden.
7.) Die Einzelergebnisse sind sofort nach Spielende telefonisch von der gastgebenden Mannschaft an Leo Predikant (Tel. 0 74 27 / 26 84 ANRUFBEANTWORTER); Fax 07427 914290; Mail [EMAIL]
08.) Spielverlegungen sind nur im Rahmen der Bestimmungen der WTO des SVW möglich und bedürfen der Zustimmung des zuständigen Staffelleiters. Anträge auf Spielverlegung sind an die Geschäftsstelle zu richten. Spielverlegungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt
09.) Beachten Sie unbedingt die Regelungen für den Einsatz von Ersatzspieler im § 9 der WTO des SVW.
10.) Für evtl. Relegationsspiele gilt der § 2f der WTO (Bezirk) bis in der WTO (Verband) die Regelarien für Relegationsspiele eindeutig geklärt sind.
11.) Die Auslosung und die Spieltermine entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Beiblatt
12.) Der Erste steigt in die A - Klasse auf, der Abstieg wird von oben (Verbandsliga) geregelt.
Ich wünsche allen Mannschaften viel Erfolg in der Saison 2002 / 2003
Leo Predikant
1. Runde
1 1. Nusplingen 3 () - 8. () -
2 2. Trossingen 3 () - 7. Möhringen 2 () 1 - 5
3 3. Balingen 6 () - 6. Balingen 7 () 4½ - 1½
4 4. Schömberg 2 () - 5. H-Gosheim 3 () 4½ - 1½
Die Einzelergebnisse
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_1R.rtf
2. Runde
1 spielfrei (0) - H-Gosheim 3 (0) -
2 Balingen 7 (0) - Schömberg 2 (2) 4½ - 1½
3 Möhringen 2 (2) - Balingen 6 (2) 4 - 2
4 Nusplingen 3 (0) - Trossingen 3 (0) 4 - 2
die Einzelergebnisse sind in der Anlage
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_2R.rtf
3. Runde
1 Trossingen 3 (0) - (0) -
2 Balingen 6 (2) - Nusplingen 3 (2) 4 - 2
3 Schömberg 2 (2) - Möhringen 2 (4) 2 - 4
4 H-Gosheim 3 (0) - Balingen 7 (2) 1½ - 4½
die Einzelergebnisse sind in der Anlage
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_3R.rtf
4. Runde
1 (0) - Balingen 7 (4) -
2 Möhringen 2 (6) - H-Gosheim 3 (0) 4½ - 1½
3 Nusplingen 3 (2) - Schömberg 2 (2) 4 - 2
4 Trossingen 3 (0) - Balingen 6 (4) 1½ - 4½
Die Tabelle? ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_4R.rtf
5. Runde
2 Schömberg 2 (2) - Trossingen 3 (0) 3½ - 2½
3 H-Gosheim 3 (0) - Nusplingen 3 (4) 4 - 2
4 Balingen 7 (4) - Möhringen 2 (8) 4 - 2
Balingen 6 spielfrei
Die komplette Tabelle ein Klick!
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_5R.rtf
6. Runde
1 spielfrei (0) - Möhringen 2 (8) -
2 Nusplingen 3 (4) - Balingen 7 (6) 2 - 4
3 Trossingen 3 (0) - H-Gosheim 3 (2) 2½ - 3½
4 Balingen 6 (6) - Schömberg 2 (4) 4½ - 1½
und die Tabelle dazu ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_6R.rtf
7. Runde
1 Schömberg 2 (4) - (0) -
2 H-Gosheim 3 (4) - Balingen 6 (8) 1 - 5
3 Balingen 7 (8) - Trossingen 3 (0) 6 - 0
4 Möhringen 2 (8) - Nusplingen 3 (4) 6 - 0
Die Abschlusstabelle ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_7R.rtf
Bestenliste Einzel
Rang Teilnehmer Verein/Ort Punkte
1. Miegel,Harry Möhringen 2 5,5
2. Dalmann,Rudolf Möhringen 2 4,5
3. Ber,Alexander H-Gosheim 3 4,5
4. Hammelehle,Julian Balingen 6 4,5
5. Kunze,Martin Balingen 7 4
6. Eichele,Erik Balingen 7 4
7. Galik,Chris Balingen 7 4
8. Gulde,Gerhard Balingen 6 4
9. Gulde,Michael Balingen 6 4
10. Häberlen,Thomas Balingen 6 3,5
Die Tabelle ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_Auswertung%20Einzel.xls
Bestenliste Verein
Die Tabelle im Excel Format
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/09_BS_Auswertung_Verein.xls
Kreisspielleiter Christian Kinkelin
Schwabstr. 19 Ÿ 78532 Tuttlingen Ÿ Telefon (07461) 13767 Ÿ fax (07461) 13758 Ÿ Mobil (0173) 3618936 Ÿ [EMAIL]
http://www.sgtuttlingen.de/skdn
betr.: B-Klasse Süd 2002/03, 1. Runde, Trossingen III - Möhringen II (1:5)
In dieser Angelegenheit hat der Staffelleiter B-Klasse nach Prüfung des Sachverhaltes entschieden:
1. Die Begegnung wird mit 5½:½ für Möhringen II gewonnen gewertet.
2. Die Einzelergebnisse werden für die Tabelle wie folgt abgeändert:
Brett 4: Messner, Andreas - Ulrich, Wolfgang -:+,
Brett 5: Nasz, Fabian - Staiger, Volker -:+,
Brett 6: Pfriender, Evanthia - Platzer, Ronny -:+.
3. Für die DWZ-Auswertung verbleibt es bei den gespielten Ergebnissen.
Sachverhalt:
In dieser Begegnung wurden folgende Einzelergebnisse erzielt (Trossinger erstgenannt):
1) Birk, Heinz - Haller, Jürgen remis,
2) Nasz, Thomas - Miegel, Harry 0:1,
3) Münzer, Manfred - Bell, Karl-Josef 0:1,
4) Messner, Andreas - Ulrich, Wolfgang remis,
5) Nasz, Fabian - Staiger, Volker 0:1,
6) Pfriender, Evanthia - Platzer, Ronny 0:1.
Der Trossinger Manfred Münzer steht in der Meldeliste an letzter Stelle, hinter Evanthia Pfriender. Gespielt hat Trossingen in der Reihenfolge 1, 3, 8, 4, 5, 7 lt. Meldeliste. SF Münzer war damit zu hoch bzw. die SFe Messner, F. Nasz und Pfriender zu tief eingesetzt.
Entscheidungsgründe:
Die Aufstellung von Trossingen III war bis einschließlich Brett 3 korrekt vorgenommen worden. Ab Brett 4 hätten jedoch hinter SF Münzer nominierte Spieler bzw. in Ermangelung dessen „NN“ eingesetzt werden müssen. Der Einsatz der Bretter 4 - 6 war daher von Seiten Trossingen irregulär. Deshalb sind die Bretter 4 - 6 für die Tabelle als kampflose Niederlagen (-:+) für Trossingen zu werten. Hinsichtlich der DWZ-Auswertung hat es bei den erspielten Resultaten zu verbleiben.
Kinkelin
Staffelleiter B-Klasse
Schiedsordnung des Schachverbands Württemberg e.V. In der Fassung vom 23.06.2001
§ 12 Kostenentscheidung
1. Jede Entscheidung eines Schiedsgerichts soll eine Kostenentscheidung enthalten.
2. Die Protestgebühr beträgt beim Bezirksschiedsgericht 50,- Euro, beim Verbandsschiedsgericht 100,- Euro. Die Gebühr ist im voraus an die zuständige Bezirkskasse oder an die Verbandskasse zu zahlen. Liegt kein Protestfall vor, so kann das zuständige Gericht vom Antragsteller eine entsprechende Gebühr erheben. Mit der Protestgebühr oder der Gebühr nach Satz 3 sind die Verfahrenskosten abgegolten, die beim Schiedsgericht selbst entstanden sind.
3. Die Kosten des Verfahrens hat der unterliegende Teil bzw. der bestrafte Teil zu tragen. Hat der Protest Erfolg, wird die Gebühr zurückerstattet. Die Protestgebühr kann ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wenn der Protest vor der Entscheidung des Schiedsgerichts zurückgenommen wird oder sich der Rechtsstreit in anderer Weise erledigt. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vorsitzenden des Schiedsgerichts im Vertretungsfalle bei dem stellvertretenden Vorsitzenden. Das nämliche Vorgehen ist bei Berufungsverfahren möglich.
4. Bei Anzeigen fallen dem Anzeigeerstatter die Kosten zur Last, wenn sich die Anzeige als unbegründet erweist. Ist auf Antrag eines Beteiligten eine mündliche Verhandlung durchgeführt worden, so können ihm die dadurch entstandenen Mehrkosten auferlegt werden.
5. Ergänzend sind die Kostenregelungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und der Strafprozeßordnung (StPO) heranzuziehen.
6. Die Kosten und Geldbußen sind innerhalb eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung an die für das jeweilige Schiedsgericht zuständige Kasse zu bezahlen.