Spielbetrieb - Alb-Schwarzwald
B-Klasse Ost
Startschreiben zur B –Klasse Staffel Ost 2002 / 2003
01.) Spielbeginn ist jeweils Samstags um 17.30 Uhr. Bitte beginnen Sie pünktlich.
02.) Es gelten die WTO des Schachverbandes Württemberg in der neuesten Fassung sowie die derzeit gültigen FIDE - Regeln.
03.) Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge pro Spieler, danach, ohne Pause, eine Stunde pro Spieler für den Rest der Partie. Für die letzte Zeitkontrolle gelten die Regeln des Art. 10 der FIDE.
04.) Nachgemeldete Spieler sind uneingeschränkt spielberechtigt, wenn:
a.) Sie im Besitz einer nummerierten Bescheinigung der Passstelle sind und der Geschäftsstelle die notwendigen Daten übermittelt wurden, die dann eine vorläufige Spielgenehmigung erteilt
b.) Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse zulässig.
05.) Spielleiter, (Staffelleiter) ist
Christian Kinkelin Schwabstr. 19, 78532 Tuttlingen Tel. 0173 3618936 [EMAIL]
06) Von jedem Wettkampf sind schriftliche Ergebnismeldungen (Spielberichtskarten) zu erstellen die von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben sind. Beide Mannschaftsführer verwahren ihre Spielberichtskarte bis zum kommenden Bezirkstag. Auf Anforderung muss sie dem zuständigen Staffelleiter oder der Geschäftsstelle ausgehändigt werden.
7.) Die Einzelergebnisse sind sofort nach Spielende telefonisch von der gastgebenden Mannschaft an Leo Predikant (Tel. 0 74 27 / 26 84 ANRUFBEANTWORTER); Fax 07427 914290; Mail [EMAIL]
08.) Spielverlegungen sind nur im Rahmen der Bestimmungen der WTO des SVW möglich und bedürfen der Zustimmung des zuständigen Staffelleiters. Anträge auf Spielverlegung sind an die Geschäftsstelle zu richten. Spielverlegungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt
09.) Beachten Sie unbedingt die Regelungen für den Einsatz von Ersatzspieler im § 9 der WTO des SVW.
10.) Für evtl. Relegationsspiele gilt der § 2f der WTO (Bezirk) bis in der WTO (Verband) die Regelarien für Relegationsspiele eindeutig geklärt sind.
11.) Die Auslosung und die Spieltermine entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Beiblatt
12.) Der Erste steigt in die A - Klasse auf, der Abstieg wird von oben (Verbandsliga) geregelt.
Ich wünsche allen Mannschaften viel Erfolg in der Saison 2002 / 2003
Leo Predikant
1. Runde
1 1. Bisingen 3 () - 8. Nusplingen 4 () 4 - 2
2 2. Stetten akM 2 () - 7. Burladingen 3 () -
3 3. Balingen 9 () - 6. Balingen 10 () 4½ - 1½
4 4. Winterlingen 3 () - 5. Heinstetten 3 () 4 - 2
Die Einzelergebnisse
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_1R.rtf
2. Runde
1 Nusplingen 4 (0) - Heinstetten 3 (0) 3½ - 2½
2 Balingen 10 (0) - Winterlingen 3 (2) 1 - 5
3 Burladingen 3 (0) - Balingen 9 (2) 2 - 4
4 Bisingen 3 (2) - Stetten akM 2 (2) 6 - 0 k
die Einzelergebnisse sind in der Anlage
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_2R.rtf
3. Runde
1 Stetten akM 2 (2) - Nusplingen 4 (2) 3½ - 2½
2 Balingen 9 (4) - Bisingen 3 (4) 4 - 2
3 Winterlingen 3 (4) - Burladingen 3 (0) 3 - 3
4 Heinstetten 3 (0) - Balingen 10 (0) 4 - 2
die komplette Tabelle ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_3R.rtf
4. Runde
1 Nusplingen 4 (2) - Balingen 10 (0) 4½ - 1½
2 Burladingen 3 (1) - Heinstetten 3 (2) 5 - 1
3 Bisingen 3 (4) - Winterlingen 3 (5) 2½ - 3½
4 Stetten akM 2 (4) - Balingen 9 (6) 3½ - 2½
Die Tabelle ein klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_4R.rtf
5. Runde
1 Balingen 9 (6) - Nusplingen 4 (4) 2 - 4
2 Winterlingen 3 (7) - Stetten akM 2 (6) 4 - 2
3 Heinstetten 3 (2) - Bisingen 3 (4) 2 - 4
4 Balingen 10 (0) - Burladingen 3 (3) 1 - 5
Ablesefehler Einzelergebnisse bei Balingen 9 richtiggestellt
die komplette Tabelle ein Klick!
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_5R.rtf
6. Runde
1 Nusplingen 4 (6) - Burladingen 3 (5) 6 - 0
2 Bisingen 3 (6) - Balingen 10 (0) 4½ - 1½
3 Stetten akM 2 (6) - Heinstetten 3 (2) 4 - 2
4 Balingen 9 (6) - Winterlingen 3 (9) ½ - 5½
Nach diesem Spiel kann niemand mehr den Aufstieg in die A-Klasse von Winterlingen 3 verhindern.
Herzlichen Glückwunsch.
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_6R.rtf
7. Runde
1 Winterlingen 3 (11) - Nusplingen 4 (8) 4 - 2
2 Heinstetten 3 (2) - Balingen 9 (6) 1½ - 4½
3 Balingen 10 (0) - Stetten akM 2 (8) 6 - 0
4 Burladingen 3 (5) - Bisingen 3 (8) 1 - 4
Die Abschlusstabelle ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_7R.rtf
Bestenliste Einzel
Die top 10
1. Alber Kevin Nusplingen 4 6,5
2. Deh,Alfred Bisingen 3 5,5
3. Hable,Marco Winterlingen 3 5
4. Froemel,Paul Winterlingen 3 5
5. Hönes,Hermann Burladingen 3 5
6. Alber,Jens Nusplingen 4 5
7. Lacher,Gerold Bisingen 3 4,5
8. Hölsch,Michael Bisingen 3 4,5
9. Brielmann,Karl-He Winterlingen 3 4
10. Seiler,Paul Burladingen 3 4
Die Tabelle ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_Auswerung%20Einzel.xls
Bestenliste Verein
Ein Spieler, zu Beginn der Runde keine DWZ, Alber Kevin aus Nusplingen 4 war der Beste dieser Staffel
die Tabelle ein Klick
www.svw.info/images/stories/bezirke/as/sbas/Archiv2003/08_BO_Auswerung_Verein.xls
Kreisspielleiter Christian Kinkelin
Schwabstr. 19 Ÿ 78532 Tuttlingen Ÿ Telefon (07461) 13767 Ÿ fax (07461) 13758 Ÿ Mobil (0173) 3618936 Ÿ [EMAIL]
http://www.sgtuttlingen.de/skdn
betr.: B-Klasse Nord 2002/03, 4. Runde, Burladingen IV - Stock.-Frommern IV (2:4)
In dieser Angelegenheit hat der Staffelleiter B-Klasse nach Prüfung des Sachverhaltes entschieden:
1. Die Begegnung wird mit 6:0 für Stockenhausen-Frommern IV gewonnen gewertet.
2. Alle Einzelergebnisse werden für die Tabelle mit -:+ (aus Sicht der Heimmannschaft) gewertet.
3. Für die DWZ-Auswertung verbleibt es bei den gespielten Ergebnissen.
Sachverhalt:
In dieser Begegnung wurden folgende Einzelergebnisse erzielt (Burladinger erstgenannt):
1) Acker, Christoph - Lay, Patrick -:+
2) Schenkel, Andreas - Auer, Robert Carlo 0:1
3) Wallisch, Benjamin - Wingert, Benjamin 0:1
4) Wallisch, Christoph - Bühler, Allen 1:0
5) Giunta, Daniel - Ulrich, Jonas 0:1
6) Giunta, Fabian - Miller, Christoph 1:0
In der parallel ausgetragegen Begegnung der A-Klasse Süd zwischen Heinstetten II und Burladingen II wurde der SF Christoph Acker an Brett 8 eingesetzt, wo er tatsächlich spielte.
Entscheidungsgründe:
Es liegt ein verbotener Doppeleinsatz des SF Acker vor. An demselben Kalendertag darf ein Spieler nur für eine Mannschaft zum Einsatz kommen. Ein Einsatz in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn ein Spieler lediglich auf dem Spielbericht gemeldet wird, jedoch tatsächlich nicht antritt, wie es im vorliegenden Fall ist.
Bei ordnungsgemäßer Spielermeldung hätten die Burladinger Bretter 2 - 6 um jeweils ein Brett aufrücken müssen, da der SF Acker nicht eingesetzt werden durfte. Deshalb sind alle eingesetzten Spieler ein Brett zu tief angetreten. Es sind daher sämtliche Partien für die Tabelle als für Stockenhausen-Frommern IV gewonnen zu werten.
Hieran ändert die Tatsache, dass in der Meldeliste zwischen den SFen C. Wallisch und D. Giunta zwei weitere Spieler gemeldet sind, auch nichts, obgleich es theoretisch möglich gewesen wäre, einen dieser Spieler anstelle des SF Acker auf dem Spielbericht zu vermerken (dann an Brett 4 hinter C. Wallisch). Auf diese Weise wäre es möglich gewesen, die Bretter 5 und 6 tatsächlich mit den SFen D. Giunta und F. Giunta zu besetzen. Eine solche fiktive Erwägung darf jedoch seitens der Spiel- bzw. Staffelleitung nicht vorgenommen werden. Es obliegt dem jeweiligen Verein bzw. dem Mannschaftsführer, für einen korrekten Einsatz der Spieler Sorge zu tragen. Dagegen ist es nicht Sache der Kontrollinstanz, nachträglich eine Aufstellung zu finden, die den „kleinstmöglichen“ Schaden für den betroffenen Verein bedeutet.
Hinsichtlich der DWZ-Auswertung hat es bei den erspielten Resultaten zu verbleiben.
Kinkelin
Staffelleiter B-Klasse
Schiedsordnung des Schachverbands Württemberg e.V. In der Fassung vom 23.06.2001
§ 12 Kostenentscheidung
1. Jede Entscheidung eines Schiedsgerichts soll eine Kostenentscheidung enthalten.
2. Die Protestgebühr beträgt beim Bezirksschiedsgericht 50,- Euro, beim Verbandsschiedsgericht 100,- Euro. Die Gebühr ist im voraus an die zuständige Bezirkskasse oder an die Verbandskasse zu zahlen. Liegt kein Protestfall vor, so kann das zuständige Gericht vom Antragsteller eine entsprechende Gebühr erheben. Mit der Protestgebühr oder der Gebühr nach Satz 3 sind die Verfahrenskosten abgegolten, die beim Schiedsgericht selbst entstanden sind.
3. Die Kosten des Verfahrens hat der unterliegende Teil bzw. der bestrafte Teil zu tragen. Hat der Protest Erfolg, wird die Gebühr zurückerstattet. Die Protestgebühr kann ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wenn der Protest vor der Entscheidung des Schiedsgerichts zurückgenommen wird oder sich der Rechtsstreit in anderer Weise erledigt. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vorsitzenden des Schiedsgerichts im Vertretungsfalle bei dem stellvertretenden Vorsitzenden. Das nämliche Vorgehen ist bei Berufungsverfahren möglich.
4. Bei Anzeigen fallen dem Anzeigeerstatter die Kosten zur Last, wenn sich die Anzeige als unbegründet erweist. Ist auf Antrag eines Beteiligten eine mündliche Verhandlung durchgeführt worden, so können ihm die dadurch entstandenen Mehrkosten auferlegt werden.
5. Ergänzend sind die Kostenregelungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und der Strafprozeßordnung (StPO) heranzuziehen.
6. Die Kosten und Geldbußen sind innerhalb eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung an die für das jeweilige Schiedsgericht zuständige Kasse zu bezahlen.
Zusatz von Leo Predikant
Bei der telefonischen Ergebnismeldung wurde gemeldet Brett 1 kampflos an Lay, Patrick. Der Name Acker, Christoph wurde nicht erwähnt. Er ist aber der Einzige, der laut Aufstellung an Brett 1 hätte gemeldet werden können. Deshalb wurde der er in der Ergebnisliste eingetragen, denn das namentliche Freilassen eines Brettes ist unzulässig. In diesem Fall ist es unerheblich ob an Brett 1 NN oder Acker Christoph steht.
Die Ergebnisliste wurde angepasst