Protokoll der Online-Kreisjugendversammlung vom 23.04.2021

Protokoll der Online-Kreisjugendversammlung des Schachkreises Esslingen-Nürtingen am 23.04.2021


Top 1 und 2: Begrüßung und Berichte

Nach Begrüßung der Jugendvertreter, berichtet Jugendleiter Alexander Hande von den Turnieren der vergangenen zwei Spieljahre. Es wurde einmal die Kreisjugendliga und einmal die Kreisjugendeinzelmeisterschaft durchgeführt, seit März 2020 haben wegen Corona keine Veranstaltungen mehr stattgefunden (1x KJEM, 1x KJL, 2x Blitz sind ausgefallen).
Statt diesen Turnieren wurden online bei LiChess diverse Turniere angebotent, zuerst auf Kreis-, dann auf Bezirks- und zuletzt auf Verbandsebene. Das Interesse hat im Laufe der Zeit aber stark nachgelassen.


Kreisjugend-Förderung: Für 2020 wurde die Information erst nach dieser Versammlung verschickt. Alle in Frage kommenden Kinder und die Vereinsjugendleiter werden jährlich darüber informiert und können sich darum bewerben.
Für 2019 sind keine Anträge eingegangen. Diese Fördermaßnahme wird auch weiterhin durchgeführt werden, sofern Anträge eingehen.


Ebenfalls vor langer Zeit wurde beschlossen, dass pro Kalenderjahr eine Jugend-Aktion eines Vereins gefördert wird (auch finanziell bis zu 150 Euro), sofern diese Veranstaltung für alle Jugendspieler im Kreis offen ist und frühzeitig mit dem Kreisjugendleiter abgestimmt wird. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die sozialen Kontakte der Kinder und Eltern untereinander zu vertiefen. Leider gab es bisher keinerlei Veranstaltungen dieser Art.


Top 3: Entlastungen

Aktuell besteht der Vorstand aus Jugendleiter Alexander Hande und Heiko Elsner. Seine Mitarbeit sollte bei der KJEM sein, die aber ausgefallen ist. Darum hatte er nichts zu berichten.

Guntram Doleschal übernahm die Versammlungsleitung, Alexander Hande wurde einstimmig entlastet.


Top 4: Wahlen

Auch die Neuwahl des Kreisjugendleiters führte Guntram Doleschal durch.
Alexander Hande war der einzige Kandidat und wurde ohne Gegenstimme gewählt. Er übernahm anschließend wieder selbst die Versammlungsleitung. Hier die weiteren Wahlergebnisse:

- Jugendsprecher: kein Kandidat
- weitere Mitarbeiter: Heiko Elsner (einstimmig)


Top 5: Anträge

Dort sind alle Anträge zur Jugendordnung zu finden:
https://www.svw.info/bezirke/nf/sken/skjen/23-offizielles/15841-jugendordnung-2021

Hier nur die Abstimmungergebnisse:
§1 einstimmig bei 6 Enthaltungen
§2 einstimmig bei 5 Enthaltungen
§3.1 einstimmig bei 4 Enthaltungen
§3.2 einstimmig bei 4 Enthaltungen
§3.3 einstimmig bei 4 Enthaltungen
§3.4 wurde so angepasst, dass Wahlen nur dann per Briefwahl erfolgen, wenn dies erforderlich ist. => einstimmig bei 4 Enthaltungen
§3.5 einstimmig bei 4 Enthaltungen
§5.1 einstimmig bei 3 Enthaltungen
§5.2 einstimmig bei 4 Enthaltungen
§6 einstimmig bei 4 Enthaltungen

Die aktualisierte Jugend-Ordnung ist online veröffentlicht!


Top 6: geplante Termine und Jahresprogramm

Bezirksjugendliga U20 im Herbst/Winter (als Qualifikation für Verbandsjugendliga!)
Es wird weiterhin mit Sechserteams im Rundensystem gespielt.

4er-Bezirksjugend-Mannschafts-Open U20 und U12 im Frühjahr/Sommer
3 bis 4 Tagesturnier mit Gesamtwertung.

Kreisjugendeinzelmeisterschaften
Plochingen hat Interesse das eintägige Turnier durchzuführen. Termin kann der 11.12.2021 sein.

Kreisjugendblitzmeisterschaften
Hierbei handelt es sich nicht um eine Pflichtveranstaltung, das Turnier soll aber möglichst durch-geführt werden. Als Termin bietet sich beispielsweise der letzte Samstag vor den Somerferien an.


Top 7: Verschiedenes und Verabschiedung

Armin Jaeschke hat mit einigen anderen Vereinen eine LiChess-Gruppe „Kreisjugend Esslingen-Nürtingen“ ins Leben gerufen. Dort sollen vor allem schwächere Kinder Spielmöglichkeiten auf gleichen Niveau erhalten. Zur Bewerbung wird der Link dazu auf der Homepage gepostet. Es wurde sich darauf verständigt, Turniere am Mittwochabend um 18:30 Uhr im zweiwöchigen Rhythmus anzubieten.


Die Versammlung endete um 19:10 Uhr. Protokoll: Alexander Hande / 15.06.2021

Jugendordnung neu ab 23.04.2021

Jugendordnung


§ 1 Name, Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder des Schachkreises bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, der Jugendausschuss sowie die Jugendleiter der Vereine im Schachkreis bilden die „Jugend im Schachkreis“, nachfolgend „Schachjugend“ genannt.


§ 2 Aufgaben und Ziele

(1) Die Schachjugend organisiert den Jugend-Spielbetrieb im Schachkreis. Insbesondere Qualifikationsturniere für die nächsthöhere Ebene, darüber hinaus ggf. weitere Turniere und Meisterschaften.

(2) Die Schachjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften den Schachsport zu betreiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt und koordiniert sowie zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.


§3 Jugendversammlung

(1) Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Schachjugend. Sie besteht aus den teilnehmenden Mitgliedern nach §1, wobei sich Jugendleiter vertreten lassen können. Eine Stimmenhäufung ist unzulässig und es sind nur Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stimmberechtigt. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal alle zwei Jahre vor dem Kreistag zusammen und wählt den Jugendausschuss. Dieser besteht aus:
- der oder dem JugendleiterIn (vertretungsberechtigt gegenüber Schachkreis und Bezirksjugend)
- der oder dem JugendsprecherIn
- weiteren MitarbeiterInnen
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf zwei Jahre gewählt, wobei die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Die oder der Jugendsprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, auf Verlangen eines Stimmberechtigten jedoch geheim. Abstimmungen, bei denen mehrere Personen konkurrierend für ein Amt zur Wahl stehen, erfolgen stets geheim. Bei einer Abstimmung über Personen oder Vereine und bei Entlastungen ruht das Stimmrecht der unmittelbar Betroffenen (gilt nicht bei der Wahl zum Jugendsprecher). Wiederwahl ist zulässig.

(2) Ist die Zusammenkunft einer Jugendversammlung unmöglich, so kann die Jugendversammlung auch über eine audiovisuelle Online-Konferenz abgehalten werden. Die Teilnehmer einer audiovisuellen Online-Konferenz müssen vorab durch die Vereine registriert werden.
Bei einer audiovisuellen Online-Konferenz erfolgen die Entlastung und offene Wahlen per elektronischem Handzeichen. Wahlen per erforderlicher Briefwahl (konkurrierend / geheim) an einen unabhängigen Wahlleiter. Bis zur Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl, leitet der ehemalige Jugendleiter kommissarisch die Schachjugend. Die Wahlen sind am achten Tag (abends) nach der audiovisuellen Online-Konferenz auszuzählen, d.h. die Wahlunterlagen müssen bis dahin beim Wahlleiter eingetroffen sein.

(3) Der Termin der Jugendversammlung und die Tagesordnung sind mindestens vier Wochen vorher auf den Internetseiten des Schachkreises und durch Rundschreiben per E-Mail allen Vereinen im Kreis bekannt zu gegeben. Die Jugendversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig.

(4) Protokolle sind grundsätzlich auf den Internetseiten des Schachkreises zu veröffentlichen.


§4 Jugendausschuss

Die oder der JugendleiterIn ist stimmberechtigtes Mitglied im Kreisvorstand und vertritt die Jugend nach innen und außen. Sie oder er leitet die Jugendausschuss-Sitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.


§5 Jugendkasse

Die Einnahmen und Ausgaben der Schachjugend werden direkt über die Bezirkskasse abgewickelt (und dort den Ausgaben des Schachkreises zugeordnet).


§6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung und Änderungen daran müssen von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nach §3 beschlossen und vom Kreistag bestätigt werden.


§7 Sonstige Bestimmungen

(1) Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Geschäfts- und Spielordnung des Schachkreises Esslingen/Nürtingen.

(2) Enthaltungen beeinflussen das Stimmenergebnis grundsätzlich nicht.


Beschlossen am 23. April 2021

gez. Alexander Hande

Kreisjugendleiter

Jugendordnung (Stand Jahr 2011)