17 Dez.
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Ab 04. Dezember 2021 gilt 2G+ und ab 07. 12. gelten Ergänzungen
Karlheinz Vogel
Hygienekonzept
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
nur als Feststellung und ohne jegliche inhaltliche Wertung: bereits ab Samstag, den 04. Dezember gilt die neue CoronaVO bzw. CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg.
Hier der Link zu der Übersicht auf einen Blick** - und eine wesentliche Passage daraus:
"Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden."
Es gilt 2G+: Das bedeutet, dass nicht nur der Wettkampf- sondern auch der Trainingsbetrieb nur noch Geimpften und Genesenen offen steht, die neben ihrem digitalen Impfnachweis (das analoge, orangefarbene Impfbuch gilt ja seit 01. Dezember ebenfalls nicht mehr) zusätzlich einen negativen medizinischen Schnelltest von anerkannter Stelle - also keine Selbsttests - vorlegen können.
**bitte den Link immer aktualisieren, sodass die aktuelle Version sichtbar ist!
Ausnahmen von 2G+:
- Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°°
°°Negativer Antigen-Test erforderlich
Jetzt zu den Erläuterungen, Ergänzungen und Ausnahmen, die ab dem 07. Dezember gelten:
Sportausübung
- In den Alarmstufen gilt, dass erwachsene Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer nur dann Zutritt zu Sportstätten und Bädern haben, wenn sie geimpft oder genesen sind. In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+). Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen. Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
1. Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
2. Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen). - Nicht immunisierte Personen müssen auch für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und ärztlich verordnetem Reha-Sport einen Antigen- oder PCR-Testnachweises vorlegen (3G). ). Diese Ausnahme gilt nur für die Teilnehmenden, nicht aber für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter dieser Sportgruppen, für die die allgemeinen Zutrittsregelungen in den einzelnen Stufen gelten.
Sonderregelungen für Schüler
12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich.
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Ergebnisse CORONA - SONDERSITZUNG
Karlheinz Vogel
Hygienekonzept
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
das Erweitere Präsidium hat am 01.12.21 in einer Onlinesitzung getagt. Die Frage war der weitere Umgang mit dem Spielbetrieb in den aktuell schwierigen Zeiten. Das Erweiterte Präsidium mit 31 vertretenen Stimmen hat es sich nicht leicht gemacht. In fairem und respektvollen Miteinander, konstruktiv und auf demokratischem Wege hat das Präsidium folgende Positionen mehrheitlich beschlossen:
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Kurzfristige Sitzung des Erweiterten Präsidiums
Karlheinz Vogel
Turniere & Wettkämpfe
Obacht - Terminänderung:
Da die Landesregierung erst am 01.Dezember zusammen trat, wurde unsere um einen Tag verschoben, die Ergebnisse gibt es also erst am Donnerstag.
Aktuelle Termine und Veranstaltungen
| Bezirk Oberschwaben, Vereine Offene Biberacher Stadtmeisterschaft 2025/2026 Fr. 19.12.2025 in TG Vereinsheim, Adenauerallee 11 in 88400 Biberach bei 12-15 TN 7 Runden bei 16 -20 TN 9 Runden |
| Vereine Rapid-Schach Meisterschaft 2025/26 SV Backnang Fr. 19.12.2025 in Eduard-Breuninger-Str. 13, 71522 Backnang kombinierte Blitz- und Schnellschachmeisterschaft |
| Vereine 1. Plochinger Winter Blitzturnier Sa. 20.12.2025 in Am Markt 7 (Treff am Markt), 73207 Plochingen das Turnier ist auf 50 TN begrenzt, nutzt die Möglichkeit der Online-Voranmeldung |
| WTS Bezirk Stuttgart WJPT und WAM Sa. 20.12.2025 in Schloss Lautereck, Backnanger Straße 76, 71560 Sulzbach (Murr) |
| Vereine Online Turnier am Mo. SGem Vaihingen/Rohr Mo. 22.12.2025 in Lichess vorläufig bis Jahresende eingetragen. Kann ggf. verlängert werden. |
Daueraushang
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Nachhaltigkeit im SVW
Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
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SafeSport und Kinderschutz im SVW
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
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Tag des Ehrenamts: Danke an alle Engagierten
01.12.2025
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Die Dezember-Ausgabe von SPORT in BW ist erschienen
27.11.2025




