24 Mai
Neues aus den Bezirken
Neuste Beiträge:
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... neulich im Radio
Karlheinz Vogel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Donnerstag, kurz vor 16 Uhr erhielt Holger Namyslo einen Anruf von Frau Löscher, einer Moderatorin beim Radiosender SWR4 in Friedrichshafen. Um die Hörer ans Thema zu führen, begann sie mit der Erfogsserie Damengambit und leitete dann über zur Schach WM nach Dubai. Nach dieser Einführung folgt nach knapp einer Minute das eigentlich Telefoninterview.
Zum Nachhören des Beitrags einfach diesen Link mit einem Medienplayer öffnen.
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Die ganze Ausschtreibung als PDF
Online Schach-Fortbildung für C und B-Trainer in Baden
Hans-Joachim Petri
Referat Ausbildung » Angebote
Der badische Schachverband bietet auch für B + C-Trainer des SVW eine Onlinefortbildung an, der Teil 1 startet schon am 18.12.2021. Es sind aktuell noch 4 Plätze frei. Interessenten sollten sich schnell anmelden.
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Ab 04. Dezember 2021 gilt 2G+ und ab 07. 12. gelten Ergänzungen
Karlheinz Vogel
Hygienekonzept
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
nur als Feststellung und ohne jegliche inhaltliche Wertung: bereits ab Samstag, den 04. Dezember gilt die neue CoronaVO bzw. CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg.
Hier der Link zu der Übersicht auf einen Blick** - und eine wesentliche Passage daraus:
"Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden."
Es gilt 2G+: Das bedeutet, dass nicht nur der Wettkampf- sondern auch der Trainingsbetrieb nur noch Geimpften und Genesenen offen steht, die neben ihrem digitalen Impfnachweis (das analoge, orangefarbene Impfbuch gilt ja seit 01. Dezember ebenfalls nicht mehr) zusätzlich einen negativen medizinischen Schnelltest von anerkannter Stelle - also keine Selbsttests - vorlegen können.
**bitte den Link immer aktualisieren, sodass die aktuelle Version sichtbar ist!
Ausnahmen von 2G+:
- Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°°
°°Negativer Antigen-Test erforderlich
Jetzt zu den Erläuterungen, Ergänzungen und Ausnahmen, die ab dem 07. Dezember gelten:
Sportausübung
- In den Alarmstufen gilt, dass erwachsene Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer nur dann Zutritt zu Sportstätten und Bädern haben, wenn sie geimpft oder genesen sind. In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+). Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen. Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
1. Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
2. Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen). - Nicht immunisierte Personen müssen auch für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und ärztlich verordnetem Reha-Sport einen Antigen- oder PCR-Testnachweises vorlegen (3G). ). Diese Ausnahme gilt nur für die Teilnehmenden, nicht aber für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter dieser Sportgruppen, für die die allgemeinen Zutrittsregelungen in den einzelnen Stufen gelten.
Sonderregelungen für Schüler
12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich.
Aktuelle Termine und Veranstaltungen
WTS Bezirk Unterland JGT 19. Ketscher Jugendopen Sa. 24.05.2025 in Ketsch Anmeldefrist: 10.05.2025 |
WTS Bezirk Unterland JGT Karlsruher Jugendopen 2025 So. 25.05.2025 in Karlsruhe |
Vereine SV Altbach Rapid Masters Turnier So. 25.05.2025 in Dürerstr. 21, 73033 Göppingen |
Vereine SVA-Masters, Turnier 3, Göppinger Rapid-Open (mit Elo-Auswertung) So. 25.05.2025 in Göppingen 2. Göppinger Rapid-Open |
Schachverband Württemberg SVW-online-Breitenschach-Training U14 - U18 Mo. 26.05.2025 in Online |
Nächste Mannschaftsspiele
Bezirksliga Unterland UL-BL Nord Runde 9 So. 25.05.2025 |
Bezirksliga Unterland UL-BL Süd Runde 9 So. 25.05.2025 |
Landesliga Unterland UL-LL Runde 9 So. 25.05.2025 |
Daueraushang
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Nachhaltigkeit im SVW
Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
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SafeSport und Kinderschutz im SVW
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
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Die Mai-Ausgabe von SPORT in BW ist erschienen
02.05.2025