An alle Vereine
im SVW
AUSRICHTER GESUCHT!
Der SVW sucht Ausrichter für das Württembergisches Schachfestival in 2019 (und später).
Vorgesehener Termin ist 24.08.-01.09.2019. Bewerbungen erbeten an: Eric Hermann,
Die Vergabeentscheidung soll bis 01.12.2018 erfolgen, um die Ausschreibung noch im
Dezember zu veröffentlichen und die Qualifizierten bereits zu diesem Zeitpunkt zu informieren.
Der SVW übernimmt / bietet:
- die Turnierleitung.
- die Kosten für Schiedsrichter vor Ort.
- einen Zuschuss in Abhängigkeit der Kosten für Saal-/Hallenmiete. Der Zuschuss ist Verhandlungssache.
- das Verbandsspielmaterial und die Organisation der Bretter für die Liveübertragung.
- die Veröffentlichung von Texten und Bildern auf Seiten des SVW und dem Verkündigungsorgan des SVW.
- die Übertragung der Livepartien im Netz und deren Kommentierung und die zugehörigen Kosten.
- die Betreuung eines Informationsstandes über den SVW.
- Materialien für den Spielbetrieb
- Werbematerial
- Pokale und Preisgelder
- Kosten für die Einladungsspieler im Internationalen Turnier
- Alle Einnahmen aus dem Catering verbleiben beim ausrichtenden Verein.
- Der Verein ist frei in der Gestaltung des Rahmenprogramms.
Wir stellen folgende Anforderungen an den Ausrichter eines Württembergischen Schachfestivals
1. Tunierareal:
- a. Hierzu gehören:
- I. Spielbereich mit den Brettern
- IIi. Raucherbereich
- III. Toiletten
- IV. Essensausgabe
- V. Garderobe
- b. Ist notwendig, gehört aber nicht zum Turnierareal, d.h. hier dürfen die Spieler während der Partie nicht hin:
- I. Turnierleiterbüro
- II. Analysebereich
- III. Zuschauerbereich
- IV. Livekommentierung
- V. Parkplätze
- a. Spielbereich IMT
- I. 5 Bretter: Platzbedarf pro Einzelbrett = 8 m2
- II. Insgesamt 50 m2 inkl. Schiedsrichtertisch und ggf. Technik für Liveübertragung
- b Spielbereich KT
- I. 16 Bretter: Zweireihig, 1 Brett pro Tisch, Platzbedarf 5 m2 pro Brett.
- II. Insgesamt 80 m2 inkl. Schiedsrichtertisch und ggf. Technik
- c. Spielbereich OT
- I. 40 bis 50 Bretter: Zweireihig, 1-2 Bretter pro Tisch (abhängig von Tischgröße), Platzbedarf 5 m2 pro Brett. (Vierreihig in Ausnahmen zulässig).
- II. Insgesamt 250 m2 inkl. Schiedsrichtertisch und ggf. Technik
- d Allgemein Spielbereich:
- I. Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben; die Deckenhöhe muss mindestens 2,40 m betragen. Die Spielfläche ist idealerweise zusammenhängend.
- II. Zwischen den Brettern ist genügend Bewegungsfreiheit für Spieler und Schiedsrichter vorzusehen.
- III. Der Spielsaal muss gut belüftet und ggf. ausreichend beheizt sein. Die Temperatur muss zwischen 20 und 23° C liegen. Für eine ausreichende Lüftung ohne Zug ist Sorge zu tragen. Idealerweise ist eine Klimaanlage zur Kühlung des Raumes an heißen Tagen vorhanden.
- IV. Tischgröße: min. 1,00 m x 0,8 m. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht blenden. Bei hohen großen Fenstern sollten diese idealerweise auf der Schattenseite liegen oder mit Jalousien versehen sein.
- V. Stühle müssen für Erwachsene gut geeignet sein, um lange zu sitzen und geräuscharm verschiebbar sein.
- VI. Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine störenden Geräusche von außen und aus Nebenräumen eindringen.
- VII. Für jedes Turnier ist ein Schiedsrichtertisch von mindestens 1,20 m x 0,80 m vorhanden.
- VIII. Der Spielbereich muss barrierefrei zugänglich sein.
- e.Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichend saubere Toilettenräume für Männer und Frauen vorzusehen.
- f. Im Turnierareal muss für die Spieler eine Getränke- /Essensversorgungangeboten, werden, diese sollte außerhalb des Spielbereiches sein.
3. Turnierleitung / Turnierleiterbüro
- I. Ein abschließbares Turnierleiterbüro ist erforderlich, hier müssen sich mindestens 4 Personen gleichzeitig aufhalten können.
- II. Mindestens zwei Schreibtische sind erforderlich.
- III. Stromversorgung für 2-3 Notebooks und einen Drucker muss sichergestellt sein.
4. Analysebereich:
- a. Im idealerweise vollständig vom Turnierareal abgetrennten Analysebereich müssen mindestens 10 Bretter zur Verfügung stehen.
5. Zuschauerbereich:
- a. Im Spielbereich müssen Zuschauer klar abgetrennt werden, z.B. durch Personenleitsysteme.
- b. Wünschenswert wäre ein Zuschauerbereich der räumlich getrennt ist vom Turnierareal. Für diesen wäre wünschenswert:
- I. Ein Platz für einen kleinen Informationsstand des SVW.
- II. Hier kann auch die Übertragung der Livepartien oder die Kommentierung erfolgen, hierzu sind 10 m2 erforderlich,
- III. Die Geräuschkulisse aus dem Zuschauer- und Analysebereich soll nicht in den Spielbereich dringen.
- a. Die Ergebnisse müssen für Zuschauer und Spieler deutlich sichtbar aufgestellt werden können (3 Stellwände, 1 pro Turnier) Idealerweise ist ein Beamer im Spielsaal vorhanden, um aktuelle Partien darzustellen.
- b. Der Ausrichter muss das Spiellokal mind. 1 Stunde vor Spielbeginn öffnen.
- c. Zwei Helfer für die Turnierleitung, z. B. zur Partieerfassung, sind vom Ausrichter zu stellen.
- d. Ein Internetzugang mit 25 Mbit oder mehr ist zu Verfügung zu stellen.
- e. Der Ausrichter benennt einen Hauptansprechpartner und Stellvertreter, für den SVW, der folgende Aufgaben übernimmt:
- I. Teilnahme an Telefonkonferenzen im Vorfeld,
- II. Teilnahme am täglichen Briefing während der Veranstaltung
- III. Zuteilung der Ausrichteraufgaben an seine Helfer
- f. Auf- und Abbau der Tische übernimmt der Ausrichter
- g. Die Halle muss einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zum Aufbau zur Verfügung stehen.
7. Organisatorische Randbedingungen:
- a. Zur Eröffnung soll ein kommunaler und wenn möglich regionaler Politiker für eine Begrüßungsrede anwesend sein.
- b. Schirmherrschaft soll von einem lokalen, regionalen Politiker übernommen werden.
- c. Für die anschließende Siegerehrung und Urkundenübergabe für den württembergischen Meister soll eine Bühne und ein Beamer vorhanden sein.
- d. In der Nähe der Bühne ist ein Banner des SVW für ein Siegerfoto aufzuhängen.
- e. Eine Fahne des SVW soll am Fahnenmast vor der Halle oder dem Veranstaltungsort aufgehängt werden.
- f. Eine Audioanlage mit Mikrofon und Lautsprecher wäre wünschenswert.
8. Der Ausrichter sorgt für den Verkauf von Getränken und kleinen Speisen:
- a. Im Spielbereich dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden, im übrigen Turnierareal ist dies zulässig.
- b. Ab Öffnung des Spiellokals sind kleine Speisen und Getränke anzubieten.
9. Öffentlichkeitsarbeit:
- a. Die lokale Presse ist zur Eröffnung und Siegerehrung einzuladen.
10. Rahmenprogramm
- a. Dem Ausrichter obliegt die Gestaltung von parallel Veranstaltungen, z.B. Stadtführung, Blitzturnier, o. Ä.
Mit schachlichem Gruß
Carsten Karthaus