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Bezirkstag Bericht Schiedsgericht

Schachbezirk Alb-Schwarzwald

im Schachverband Württemberg e.V.


Bezirks-Christian Kinkelin, Stuttgarter Str. 60, 78532 Tuttlingen
Tel: 07461/9115275, Fax: 07461/9115276 schiedsgericht E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Christian Kinkelin, Stuttgarter Str. 60, 78532 Tuttlingen

An den
Bezirkstag 2006 des
Schachbezirkes
Alb - Schwarzwald Tuttlingen, den 23.06.2006

Bericht des Bezirksschiedsgerichtsvorsitzenden zum Bezirkstag 2006

Liebe Schachfreunde,

im Kalenderjahr 2005 wurde lediglich ein Protestfall an mich herangetragen, welcher
sich schließlich durch Rücknahme des Protestes erledigte.

Der Fall enthielt im wesentlichen zwei Komponenten:

1. Zur Rechtsstellung des Turnierleiters und der Spielleitung in der
Verbandsrunde im Hinblick auf eine evtl. Befangenheit
Der Protestführer rügte, dass ein Mitglied des Protestgegners an der Entscheidung
der Spielleitung in seiner Eigenschaft als stv. Bezirksspielleiter mitgewirkt habe,
weswegen die Entscheidung infolge Befangenheit dieser Person aufzuheben sei. Ich
äußerte in einer vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage die Ansicht,
dass Turnierleiter/Spielleitung nicht mit dem Schiedsgericht gleichzusetzen seien. Da
sich der Ausschluss gem. § 7 Schiedsordnung jedoch nur auf das Schiedsgericht
bezieht und für eine tatsächliche Befangenheit der betreffenden Person keine
Anhaltspunkte bestanden, war die Entscheidung der Bezirksspielleitung m. E.
diesbezüglich rechtsfehlerfrei ergangen.

2. Zur Frage des Remisschlusses durch Händeschütteln bei „Pseudo-Patt“
Dem Protestfall lag zugrunde, dass der Spieler des Protestführers sich in einer
aussichtslosen Lage pattgesetzt sah, dies mit dem Ausruf „Patt“ quittierte und dem
Spieler des Protestgegners die Hand reichte, welche dieser - in dem Glauben, er
habe den Gegner pattgesetzt - schüttelte. Daraufhin, es war die letzte laufende
Partie des Mannschaftskampfes, erstürmten die Kiebitze das Brett und begannen
lautstark zu analysieren. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass tatsächlich gar
keine Pattstellung vorgelegen habe.

Der Protestführer war der Ansicht, die Partie habe mit Remis durch Übereinkunft
geendet.



Die Bezirksspielleitung vertrat jedoch die Auffassung, dass kein Remistatbestand
vorgelegen habe und ordnete die Fortsetzung der Partie (zu einem späteren
Zeitpunkt) an.

Der Protest hiergegen hätte nach meiner vorläufigen Einschätzung keinen Erfolg
gehabt.

a) Ein Remisschluss durch Patt, welches die Partie sofort beendet hätte, lag nicht
vor.

b) Ein Remisschluss durch Übereinkunft hätte darin zu sehen sein können, dass der
Spieler des Protestgegners seinem Gegner die Hand geschüttelt und anschließend
mitanalysiert hatte.

Das Händeschütteln hat im allgemeinen zwei Bedeutungen im Hinblick auf einen
Remisschluss: Entweder akzeptiert man damit ein Remisangebot des Gegners
(Willenserklärung) oder es ist ein „Abschiedsgruß“, wenn die Partie durch Patt oder
Remisentscheidung des Schiedsrichters geendet hat (keine Willenserklärung).

Vorliegend war der Spieler der Meinung, die Partie sei Patt. Mit dem Handshake
wollte er deshalb keine Willenserklärung abgeben, denn einer solchen hätte es gar
nicht bedurft (durch das Erreichen einer Pattstellung ist die Partie sofort beendet).

Wäre sein Handshake dann überhaupt objektiv als Willenserklärung auszulegen, so
wäre diese jedenfalls durch einen Irrtum motiviert und deshalb anfechtbar. Die
Anfechtung ist jedenfalls in dem Protest gegen die Entscheidung vor Ort (Remis), der
auf der Spielberichtskarte vermerkt wurde, zu sehen. Infolge der Anfechtung wäre
dann die Willenserklärung beseitigt gewesen. Die Partie hatte deshalb kein Ende
gefunden und war fortzusetzen.

Die Lehren aus diesem Fall:

• Ein Handshake kann verschiedene Bedeutungen haben.
• Bevor man „Patt“ oder „Matt“ ruft, sollte man sich sicher sein!
• Kiebitze sollten sich zurückhalten, auch wenn die Partie scheinbar
beendet ist. Den Spielern wäre sicher ihr Fehler schneller aufgefallen,
wenn nicht Dutzende von Händen das Brett belagert hätten. Dies ist eine
häufig vorkommende Unsitte. Das Brett „gehört“ auch nach der Partie den
Spielern. Niemand anderes hat darauf herumzugrapschen, auch wenn die
Spannung noch so groß war.
Ich wünsche uns alle eine faire und problemlose Saison 2006/2007.


Christian Kinkelin
Vorsitzender des
Bezirksschiedsgerichtes