Spielbetrieb - Alb-Schwarzwald
Schiedsgericht - Doppeleinsatz
Schömberg, den 29. 11. 05
Bezirksspielleiter Hans Peter Wachtler
Leiter der A- Klasse Adam Glöckl.
Doppeleinsatz von:
235 A Ruzicka, Richard 1975 Albstadt C0206 SG Turm Albstadt 1902
und zwar am 05.11.05 in der Landesliga 4. Runde
2 Spaichingen (6,0) - Albstadt (1,0) 6,0 - 2,0
8 Butz,Peter (0,0) – Ruzicka Richard (0,0) 1,0 - 0,0
und am 05.11.05 in der A-Klasse Nord 3. Runde
2 Balingen 4 (4) - Albstadt 3 (0) 2 - 5
1 Hörnig,Thomas,Dr (1½) - Ruzicka, Richard (0) - - -
die Spielberichtskarten liegen vor.
Zugrundegelegt wird der § 9 / 4 der WTO des SVW
9(4) 1Ein Spieler ist an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. 2Bei Terminverlegungen ist zusätzlich der ursprünglich angesetzte Spieltag maßgebend.
Nachdem der Spieler Ruzicka tatsächlich an Brett 8 der Landesliga gespielt hat, ist dieser Einsatz korrekt. Demzufolge ist die weitere Notation in der A-Klasse Nord nicht statthaft. Brett 1 wurde unter Nennung seines Namens freigelassen. Dabei ist es ohne Bedeutung, dass sein Gegner ebenfalls nicht anwesend war und das Brett minus zu minus gewertet wurde.
Demzufolge ist gegen den § 9 / 4 verstoßen worden und es tritt als Konsequenz der § 12 / 4 in Kraft.:
§ 12 / 4 der WTO des SVW
(4) 1Nominiert eine Mannschaft auf dem Spielbericht einen oder mehrere nicht teilnahmeberechtigte Spieler, ist der Mannschaftskampf für sie als verloren und für den Gegner mit 8 : 0 als gewonnen zu werten. 2Dies muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden.
Die Begegnung Balingen 4 gegen Albstadt 3 wird deshalb mit + : - (8 : 0 ) für Balingen 4 gewertet. Die erzielten Punkte aus diesem Wettkampf werden aber für die DWZ gewertet.
Die Tabelle wurde korrigiert.
Gegen diesen Beschluss gibt es keine Einspruchsmöglichkeit, weil die Spielleitung laut § 12 / 4 / 2 zu diesem Schritt gezwungen ist.
Hans Peter Wachtler
Adam Glöckl