Spielbetrieb - Alb-Schwarzwald
Schiedsgericht - AS Tailfingen -Tuttlingen 5
An die Mannschaftsführer von
Tailfingen: Kurt Kreitschmann 72461 Albstadt, Unt. Bachstr. 97
Tuttlingen 5, David Grimm, 78532 Tuttlingen 5, Egerstr. 14
Nachrichtlich an Staffelleiter der A-Klasse Süd Adam Glöckl und BSL Holger Gässler
Der Fall:
Nach dem (glaubhaften) Bericht des MF von Tailfingen Kurt Kreitschmann kam der Tuttlinger Spieler David Grimm um ca. 18.40 Uhr, mindestens 10 Minuten nach Abschluss der einstündigen Wartefrist zum Spiel nach Tailfingen.
Kurt Kreitschmann machte David Grimm daraus aufmerksam, das die Stunde Wartefrist verstrichen ist und er die Partei kampflos verloren hat.
Grimm widersprach mit der Bemerkung, dass die Wartefrist erst mit dem tatsächlichen Beginn der Begegnung beginnt und somit die Wartefrist erst gegen 18,45 Uhr endet und bestand darauf zu spielen. Die Partie gegen Arthur Peter endete Remis. Kurt Kreitschmann kündigte Protest gegen diese Partie und meldete diesen Protest auch zusammen mit der Ergebnismeldung. Am Sonntagmorgen meldete er sich noch einmal telefonisch und bat um Klärung des Vorfalls.
Der Beschluss
Die Partie Tailfingen - Tuttlingen 5 wird von 2½ - 5½ auf 3 : 5 und die Begegnung auf Brett 6 Peter,Arthur - Grimm,David ½ - ½ H auf + : - geändert. Für die DWZ Berechnung bleibt das Remis stehen. Die Tabelle wurde berichtigt.
Die Wartezeit beginnt immer mit dem offiziellen Beginn der Begegnung und der ist laut Startschreiben für alle regulären Klassen im Bezirk Alb Schwarzwald um 17.30 Uhr.
Kurt Kreitschmann hat sich in dieser Sache (was die Meldung des Protestes betrifft) vorbildlich verhalten. Er hat die Konfrontation vermieden, die Beiden spielen lassen aber angekündigt einen Protest einzureichen. Mit der Ergebnismeldung hat er den Protest auf Brett 6 angekündigt und am nächsten Tag den Fall telefonisch (schriftlich wäre etwas besser gewesen) dargestellt.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 10 Tagen 14.10.03 Beim BSL Holger Gässler Einspruch erhoben werden.
Adam Glöckl und Leo Predikant