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Bezirkstag Bericht Schiedsgericht

Schachbezirk Alb-Schwarzwaldim Schachverband Württemberg e.V. Tuttlingen, den 02.07.2004
Bezirks-Schiedsgericht Christian Kinkelin, Bahnhofstraße 35, 78532 TuttlingenTel: 07461/9115275, Fax: 07461/9115276E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Christian Kinkelin, Bahnhofstraße 35, 78532 TuttlingenAn dieTeilnehmer des Bezirkstages 2004
Bericht des Vorsitzenden des Bezirksschiedsgerichtes

In meinem ersten Jahr als Vorsitzender des BSG hatte ich lediglich einen Protestfall zu bearbeiten. Es stritten zwei Vereine/Mannschaften der A-Klasse um die Wertung bzw. Nichtwertung eines Mannschaftskampfes. Beide Vereine erwiesen sich erfreulicherweise als sehr kooperativ; so konnte bspw. die Entscheidung durch den Vorsitzenden alleine getroffen werden, da beide Vereine dem zugestimmt hatten. Angesichts des - aus meiner Sicht - klaren Sachverhaltes konnten so aufwändige Anreisen meiner Beisitzer vermieden werden. Gegen meinen Schiedsspruch wurde dann auch keine Berufung zum Verbandsschiedsgericht eingelegt.

Es freut mich, dass offensichtlich Streitigkeiten innerhalb des Bezirkes kaum vorkommen, sondern man sich entweder an die Regeln hält oder aber sich gütlich einigen kann.

Diesen Effekt konnte ich auch angesichts des vom DSB und SVW angeordneten „Handyverbotes“ beobachten. Dem Bezirksvorstand ist meine Meinung zu dieser Regelung bekannt, und deshalb möchte ich hier nicht von Neuem damit anfangen. Ich hatte jedoch eine Flut an Protesten gegen Spielwertungen befürchtet. Zu meiner Erleichterung ging jedoch nicht ein einziger Protest ein. Auch das lässt für mich nur zwei Schlüsse zu: Entweder die Schachfreunde sind tatsächlich nicht so handysüchtig, wie ich manchmal den Eindruck habe, oder aber es wird der zivile Ungehorsam geprobt, indem schlicht niemand auf einen Partiegewinn pocht, wenn ein Handy (zum zweiten Mal) klingelt.

Ein Vorfall, der mir in meinem Amt etwas sauer aufstieß, war eine Spielabsage in der Landesliga, die hätte Einfluss auf den Aufstiegskampf nehmen können. Ich habe den konkreten Fall zum Anlass genommen, die bestehenden Regelungen zu studieren.

In der Schiedsordnung ist klar geregelt, dass eine Spielabsage eine Geldbuße zwischen 25 und 300 Euro nach sich ziehen soll. Diese Regelung wurde bislang von unserem Bezirk kaum angewandt. Ich meine, dass sich das - auch in unteren Klassen und bei „unwichtigen“ Spielen - ändern sollte.

Es ist schon schlimm genug, dass im Schach Bretter freigelassen werden können. Stellt Euch einmal eine Fußballmannschaft vor, die mit 9 oder 10 Spielern aufläuft: „Sorry, unsere Torhüter haben alle was besseres vor!“

Aber die komplette Absage eines Spiels würde dort zweifellos und ohne Widerspruch Sanktionen in Form von hohen Geldbußen nach sich ziehen. Was wäre denn gewesen, wenn Werder Bremen nach dem Titelgewinn die restlichen Spieltage abgesagt hätte?

Ich denke, meine Parallelen zum Fußball zeigen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Was spricht denn dagegen, dass eine Geldbuße von 25 Euro verhängt wird, falls eine Mannschaft frühzeitig und unter Darlegung ihrer Verhinderungsgründe absagt? Eine späte Absage (z. B. Samstagmittag), ein Fehlen von Gründen, ein schlichtes Nichtantreten können dann entsprechend „teurer“ geahndet werden. Und wenn sich der Verdacht aufdrängt, dass eine Absage zum Zwecke der Wettbewerbsverzerrung geschieht (Stichwort: 4½+x-Regel), dann sollte die Spanne der möglichen Geldbuße nach oben hin ausgereizt werden.

Ich möchte hier nicht für einen Bußgeldkatalog plädieren. Dieser ist gar nicht nötig. Ich möchte nur, dass der/die Spielleiter die bestehenden Strafbestimmungen auch anwenden. Dies sollte dann auch in den Startschreiben angekündigt werden.

Mit freundlichen Schachgrüßen

Christian Kinkelin
Vorsitzender des Bezirksschiedsgerichtes