Spielbetrieb - Alb-Schwarzwald
Bezirkstag Antrag B-Klasse 8 Bretter
Christof Beuter
Bezirk Alb-Schwarzwald » Archiv 2002/2003
Es schreibt:
Martin Renner 1.Vorsitzender
Kettelerstr. 6
72351 Geislingen
Telefon (07433) 16920
Geislingen, den 10. Jul. 2003
Antrag zum Bezirkstag am 12.07.2003
Die Schachfreunde 90 Geislingen stellen folgenden Antrag:
Der Bezirkstag möge beschließen, dass ab der Saison 2004/05 alle Mannschaften mit 8 Spielern und bis zu 8 Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge antreten müssen.
Siehe dazu WTO § 9 (1) Mannschaftsmeldung die lautet:
(1)Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern und bis zu acht Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge. (2) Spieler eines Vereins dürfen für höchstens zwei Mannschaften gemeldet werden. (3) Stammspieler können nur in einer Mannschaft und als Ersatzspieler in einer ranghöheren Mannschaft gemeldet werden.
Begründung:
1. Erwachsene die als Fahrer fungieren, werden vermehrt auf Mannschaften verteilt, und die Folge ist:
a) es entstehen dadurch viele gleich starke/schwache Mannschaften. Weitere Folge dadurch ist, dass die Kluft zwischen A und B-Klasse zu groß wird.
b) Problem genügend Fahrer/Begleitpersonen für die B-Klasse bei 6 Spieler aufzubringen.
2. Desweiteren wird es für Mannschaften schwierig, wenn Sie Meister werden in einer 6 er Mannschaft und sollen im folgenden Jahr eine Klasse höher mit einer 8er Mannschaft antreten. Der Meister wird dann wegen Spielermangel nicht aufsteigen !
3. In jeder anderen Sportart besteht eine Mannschaft von der höchsten bis zur niedrigsten Klasse mit immer der gleichen Mannschaftsstärke und so sollte es auch im Schach sein, was auch die WTO vorschreibt!
4. Unsere bisherige Regelung in der B-Klasse verstößt gegen die WTO des Schachverbandes Württemberg. (siehe WTO § 9)
SF 90 Geislingen
Martin Renner
Martin Renner 1.Vorsitzender
Kettelerstr. 6
72351 Geislingen
Telefon (07433) 16920
Geislingen, den 10. Jul. 2003
Antrag zum Bezirkstag am 12.07.2003
Die Schachfreunde 90 Geislingen stellen folgenden Antrag:
Der Bezirkstag möge beschließen, dass ab der Saison 2004/05 alle Mannschaften mit 8 Spielern und bis zu 8 Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge antreten müssen.
Siehe dazu WTO § 9 (1) Mannschaftsmeldung die lautet:
(1)Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern und bis zu acht Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge. (2) Spieler eines Vereins dürfen für höchstens zwei Mannschaften gemeldet werden. (3) Stammspieler können nur in einer Mannschaft und als Ersatzspieler in einer ranghöheren Mannschaft gemeldet werden.
Begründung:
1. Erwachsene die als Fahrer fungieren, werden vermehrt auf Mannschaften verteilt, und die Folge ist:
a) es entstehen dadurch viele gleich starke/schwache Mannschaften. Weitere Folge dadurch ist, dass die Kluft zwischen A und B-Klasse zu groß wird.
b) Problem genügend Fahrer/Begleitpersonen für die B-Klasse bei 6 Spieler aufzubringen.
2. Desweiteren wird es für Mannschaften schwierig, wenn Sie Meister werden in einer 6 er Mannschaft und sollen im folgenden Jahr eine Klasse höher mit einer 8er Mannschaft antreten. Der Meister wird dann wegen Spielermangel nicht aufsteigen !
3. In jeder anderen Sportart besteht eine Mannschaft von der höchsten bis zur niedrigsten Klasse mit immer der gleichen Mannschaftsstärke und so sollte es auch im Schach sein, was auch die WTO vorschreibt!
4. Unsere bisherige Regelung in der B-Klasse verstößt gegen die WTO des Schachverbandes Württemberg. (siehe WTO § 9)
SF 90 Geislingen
Martin Renner