
§ 1.1 Die SBJO ist eine Unterorganisation des Schachbezirks Ostalb (SBO) und der Württembergischen Schachjugend (WSJ) im Schachverband Württemberg e.V. (WSV).
§ 1.2 Die SBJO anerkennt die Satzungen und Ordnungen der oben genannten Organe.
§ 1.3 Soweit das sachliche Arbeitsgebiet der SBJO dadurch nicht beschrieben ist, gilt diese GSO.
(alle Personenangaben sind geschlechtsneutral zu verstehen)
§ 2.1 Die SBJO besteht aus Kindern und Jugendlichen, die
§ 2.2 Zur SBJO zählen desweiteren
§ 3.1 Die SBJO ist Bindeglied zwischen der Jugend der Schachkreise des SBO und der WSJ.
§ 3.2 Die SBJO fördert den Schachsport im Jugendbereich des SBO.
§ 4.1 Die Organe der SBJO sind
§ 4.2 Die BJV besteht aus
§ 4.2.1 Eine ordentliche BJV muss mindestens alle zwei Jahre stattfinden.
§ 4.2.1.1 Eine außerordentliche BJV ist einzuberufen, wenn dies mindestens
§ 4.2.1.2 Zur BJV beruft der Bezirksjugendleiter (BJL) mit einer Frist von mindestens sechs Wochen schriftlich ein. Die Tagesordnung (TO) ist mit der Einberufung bekanntzugeben.
§ 4.2.2 Die BJV ist durch die Zahl der unter § 4.2 genannten Anwesenden beschlussfähig.
§ 4.2.3 Zu den Aufgaben der BJV gehören
§ 4.2.4 Anträge an die BJV müssen mit Begründung mindestens vier Wochen vor der Versammlung beim BJL schriftlich eingebracht werden. Sie sind den unter § 2.1 genannten Vereinen/SABTen und den Mitgliedern der BJLtg mindestens zwei Wochen vor der Versammlung zur Kenntnis zu bringen.
Anträge, die nicht § 4.2.4 entsprechen, können als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Ob Dringlichkeit vorliegt, entscheidet die BJV. Dringlichkeitsanträge, welche die GSO betreffen, dürfen nicht zugelassen werden.
§ 4.2.5 Bei Abstimmungen und Wahlen gilt die einfache Mehrheit der Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Bei Gleichheit der Ja- und Neinstimmen gilt der Antrag als abgelehnt.
Eine Änderung der GSO bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
§ 4.2.6 Über jede BJV ist ein Protokoll anzufertigen. Es muss enthalten
§ 4.3 Die BJLtg besteht aus
§ 4.3.1 Die Mitglieder der BJLtg werden mit Ausnahme der KJL von der BJV gewählt. Aktives und passives Wahlrecht für die Wahl des BJS haben nur Mitglieder gemäß § 2.1.
§ 4.3.2 Neuwahlen der BJLtg finden alle zwei Jahre bei der ordentlichen BJV statt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.
§ 4.3.3 Zu den gemeinsamen Aufgaben der BJLtg gehören
§ 4.3.4 Eine ordentliche Sitzung der BJLtg muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.
§ 4.3.5 Eine außerordentliche Sitzung der BJLtg ist einzuberufen, wenn
§ 4.3.6 Zur Sitzung der BJLtg beruft der BJL mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich ein. Die TO ist mit der Einberufung bekanntzugeben.
§ 4.3.7 Die BJLtg ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder erschienen sind.
§ 4.3.8 Über jede Sitzung der BJLtg ist ein Protokoll anzufertigen und binnen drei Wochen an die Mitglieder der BJLtg und den Leiter des SBO zu schicken.
§ 5.1 Es werden zumindest die Turniere angeboten, welche die Qualifikation für die entsprechenden Turniere der WSJ erbringen. Die Aufstiegsregelungen bestimmt die WSJ.
§ 5.1.1 Die Turniere müssen in Abstimmung mit den Vorgaben der WSJ terminiert werden.
§ 5.1.2 Die Teilnahmeberechtigung zu den Turnieren ergibt sich aus § 2.1 dieser GSO und dem Vorliegen einer Spielberechtigung des SVW.
§ 5.2 Bezirksjugendeinzelmeisterschaft (BJEM)
§ 5.2.1 Teilnahmeberechtigt für die jeweiligen Jahrgangsgruppen sind die
§ 5.2.2 Weitere Bedingungen gibt der zuständige Turnierleiter mit der Ausschreibung bzw. Einladung bekannt. Soweit sie nicht übergeordnet vorgegeben sind, legt er sie nach eigenem Ermessen fest.
§ 5.3 Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM)
§ 5.3.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendmannschaften der unter § 2.1 genannten Vereine/SABTen. Spielgemeinschaften sind nicht zulässig.
§ 5.3.2 Die Mannschaften werden nach den Vorgaben der WSJ (Jugendspielordnung § 4 - Jugendverbandsliga) aufgestellt.
§ 6.1 Diese GSO wurde von der BJV am 26. Januar 1995 beschlossen und ist damit in Kraft getreten.
§ 6.2 Die GSO wurde von der BJV am 23. Juni 2002 in Leinzell abgeändert.
Hans Wendel - Bezirksjugendleiter

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Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.
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