Schiedsgericht - Auf-/Abstiegsregelung Nusplingen / Dotternhausen


Der Protestführer beantragt,
die angegriffene Entscheidung des Bezirksspielleiters aufzuheben und den Verbleib der zweiten Mannschaft des Protestführers in der Kreisklasse auszusprechen.
Die Protestgebühr von fünfzig Euro wurde laut mündlicher Auskunft des Bezirkskassiers vom Protestführer entrichtet.

Der Protestgegner beantragt,
den Protest zurückzuweisen.

Der Protestgegner trägt vor:
Es müsse im Falle des Verzichtes auf den Aufstieg schon aus Sinn und Zweck des gesamten Aufstiegsgedankens heraus einen Ersatzaufsteiger geben. So werde dies auch in anderen Sportarten gehandhabt. Würde das Aufstiegsrecht in diesem Fall für die gesamte Klasse bzw. Staffel verfallen, so bestünde die Gefahr, dass der Aufstieg
in die höhere Klasse auf Jahre hinaus blockiert werden könnte, wenn der Verzichtende Jahr für Jahr die Meisterschaft in der Klasse erringt. Ein sportlicher Wettbewerb um den Aufstieg würde in dieser Klasse dann gar nicht mehr stattfinden.
Wegen der Einzelheiten des Parteivorbringens wird auf die gewechselten Schriftsätze verwiesen.
Das Bezirksschiedsgericht hat v.A.w. Nachforschungen betrieben, insbesondere beim Bezirksvorstand und beim Verbandsspielleiter hinsichtlich etwaiger einschlägiger Präzendenzfälle.

Es wurde im schriftlichen Verfahren verhandelt. Das Bezirksschiedsgericht ist am 31.07.2010 in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zur Beratung und Entscheidungsfindung zusammengetreten.

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