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Jugendbretter in Ober- und Verbandsliga beschlossen

Das erweiterte Präsidium hat in seiner Sitzung am 03.02.2018 eine WTO-Änderung beschlossen. Demnach dürfen zukünftig Ober- und Verbandsligamannschaften um zwei Spieler auf Brett 17 und 18 mit Jugendlichen U20 erweitertert werden. Die Regelung ist ab der kommenden Saison 2018/2019 gültig.

Die Regelung muss vom Verbandstag 2019 abschließend beschlossen werden.

Wir wollen gezielt die Jugend fördern und die Bindung an den Schachverband frühzeitig einleiten. Wir wollen aber keinen neuen Zwang für die Vereine schaffen, Jugendliche
aufzunehmen. Sondern wir wollen die Vereine fördern die Jugendliche in Ihren Mannschaftskämpfen frühzeitig mitspielen lassen. Wir halten das für wichtig, um die Mitglieder
zu binden und die Jugend zu fördern.
Die Jugendlichen sollen aber nicht als „Strohmänner“ oder „Legionäre“ eingesetzt werden können, daher ist nur ein Einsatz als Ersatzspieler auf Platz 17 und 18 angedacht. Diese Regelung wurde von der 1. Bundesliga so eingeführt, um besondere Talente zu fördern. Wir wollen das erst einmal für die Ober- und Verbandsliga übernehmen. Das bietet einen Anreiz gute Jugendliche aufzustellen. Daher können diese Jugendlichen in 3 Mannschaften eingesetzt werden.

Folgende WTO-Änderungen wurden im Detail beschlossen:

§ 9 – Mannschaftsmeldung

(1) 1Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern und bis zu acht Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge. 2In der Ober- und Verbandsliga können die Kader der Mannschaften um zwei jugendliche Ersatzspieler (die zu Beginn des Kalenderjahres in dem die Saison endet das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) auf Platz 17 und 18 erweitert werden.

(3) 1Spieler eines Vereins dürfen (abgesehen von Frauen- und Senioren-Mannschaftsmeisterschaften und jugendlichen Ersatzspielern in der Ober- und Verbandsliga die auf Platz 17 und 18 gemeldet werden) für höchstens zwei Mannschaften gemeldet werden. 2Stammspieler können nur in einer Mannschaft und als Ersatzspieler lediglich in einer ranghöheren Mannschaft gemeldet werden. (Ausnahme sind die jugendlichen Ersatzspieler entweder in der Ober- oder der Verbandsliga die auf Platz 17 und 18 gemeldet werden, diese dürfen in zwei Mannschaften als Ersatzspieler spielen). 3Nach dreimaliger Nominierung eines Spielers in einer ranghöheren Mannschaft erlischt die Teilnahmeberechtigung während des Spieljahres in der ranghöheren Mannschaft. 4Diese Regelung gilt nicht im Falle einer zulässigen, erfolgten Streichung des Spielers in einer rangniederen Mannschaft. 5Die Teilnahmeberechtigung für alle Mannschaftswettkämpfe auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene erlischt nach dreimaliger Nominierung in der 1. Schach-Bundesliga bzw. in der 2. Schach-Bundesliga.

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