
Am 24.04.2016 erreichte den Verbandsspielausschuss (VSpA) ein Antrag des SK Bebenhausen auf „Nichtabstieg“ aus der Oberliga. Hintergrund ist, dass Bebenhausen nur absteigt, da in der Oberligabegegnung Deizisau : Jedesheim ohne Bebenhäuser Beteiligung ein durch Faschingstreiben verursachter Spielabbruch, der zu Lasten der Heimmannschaft mit 8:0 für Jedesheim gewertet wurde. Das Ergebnis wurde durch den Staffelleiter aufgrund §11 WTO (Vernachlässigungen von Pflichten der gastgebenden Mannschaft gehen immer zu Lasten der gastgebenden Mannschaft) so entscheiden.
Jedesheim erhält dadurch 2 kampflose Mannschaftspunkte. Das ohne Berücksichtigung des Protestes erspielte Ergebnis dieses Mannschaftskampfes (5,5:2,5), hätte aufgrund der Berliner Wertung im direkten Vergleich ohne Stichkampf zum Klassenerhalt von Bebenhausen und Abstieg von Jedesheim geführt. Aufgrund der sportlichen Leistung wäre bei regulärem Spielverlauf Bebenhausen nicht abgestiegen, sondern steigt nur aufgrund der Entscheidung des Staffelleiters und des Verbandsspielleiters ab. Da wir den sportlichen Erfolg von Bebenhausen aber nicht schmälern wollen, wurde dem Antrag stattgegeben. Es ist eine Entscheidung für den Sport und das Fairplay. Die Auswirkungen auf den Ligabetrieb sowie die Abstiegssituation in der Oberliga und den nachfolgenden Ligen wurde bei der Entscheidung abgewogen.
Der Verbandsspielausschuss hat positiv für den Antrag votiert. Das Präsidium schloss sich mehrheitlich der Meinung des Verbandsspielausschusses an. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Aufgrund der besonderen Umstände des Falles geht das Präsidium nicht davon aus, einen häufig anzuwendenden Präzedenzfall zu schaffen.
Präsidium des Schachverbandes Württemberg

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