Schachverband Württemberg e.V.

Martin Miller verstorben - eine Ikone des Schachsports

Veröffentlicht am: 04.01.2022 von Karlheinz Vogel in: Presse und Öffentlichkeitsarbeit Drucken

Über Jahrzehnte hinweg hat er das Schachleben in Nah und Fern geprägt

Mit den Klubs aus Waldstetten und Gmünd trauern Schachfreunde aus nah und fern um einen Großen des Schachsports: Martin Miller starb am 27. Dezember im Alter von 94 Jahren - ein Nachruf von Wernfried Tannhäuser.

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Der Newsletter Württemberg ist schon im Neuen Jahr!

Veröffentlicht am: 31.12.2021 von Claus Seyfried in: Presse und Öffentlichkeitsarbeit Drucken


Das war allerdings auch höchste Zeit! Alles steht schon in den Startlöchern für die große Sause ins Neue Jahr, nur die arme Newsletter-Redaktion hängt noch an der Blechkiste. Die wichtigste Ausschreibung momentan ist die Württembergische Blitz-Einzelmeisterschaft am 12. Februar in Schwabsberg, Ausrichter der SC Rainau. Ob wir da gerade Schneegestöber haben oder die ersten Sonnenstrahlen zu Fahrradtouren einladen, kann man ungefähr so sicher vorhersagen wie die Virusentwicklung.


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Nachruf Eric Hermann

Veröffentlicht am: 18.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Presse und Öffentlichkeitsarbeit Drucken
Traurige Mitteilung:   Eric Hermann verstorben

Nachruf


Der SV Leingarten e.V.

die SF Schwaigern 2009 e.V.

die SF Heilbronn-Biberach 1978 e.V.

der Schachverband Württemberg

trauern um


Eric Hermann

* 24.07.1964  Heilbronn
† 11.12.2021  Heilbronn

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Impfaufruf

Veröffentlicht am: 10.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Präsidium Drucken

Der Schachverband ruft gemeinsam mit dem WLSB seine Mitglieder zur Corona-Impfung auf.

Vorbild sein gilt im Sport nicht nur am Brett und beim Wettkampf. Deshalb ruft der SVW gemeinsam mit dem WLSB zur Corona-Impfung auf. Sie ist die beste Vorbeugung gegen eine Covid-Erkrankung und gegen einen erneuten Stillstand in unseren Schachvereinen.

Trotz ausgeklügelter Hygienekonzepte war der Sport- und Vereinsbetrieb die meiste Zeit in den vergangenen eineinhalb Jahren untersagt. Damit wir unseren Sportbetrieb aufrechterhalten können sind Impfnachweise bei 2G und 2G+ unbedingt erforderlich.

Das Impfangebot ist umfangreich, teilweise ist keine Terminbuchung mehr nötig.

Das SVW-Präsidium hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, mit diesem Aufruf den WLSB und die Informations- und Aktionskampagne des Landes Baden-Württemberg #dranbleibenBW zu unterstützen. Sie soll dazu motivieren, gerade jetzt beim Impfen nicht nachzulassen. Die Kampagne soll Menschen aufklären und überzeugen, die dem Impfen gegenüber noch zurückhaltend sind, und ganz konkret und niedrigschwellig den Weg zur Impfung aufzeigen. Auf der zentralen Internetseite www.dranbleiben-bw.de sind alle Informationen über die Corona-Impfung zusammengestellt.

WLSB ruft zur Corona-Impfung auf, um erneutem Stillstand im Sport vorzubeugen

Informationskampagne zum Impfen in Baden-Württemberg | #dranbleibenBW (dranbleiben-bw.de)

Zusammen gegen Corona | Bundesministerium für Gesundheit

Impfkampagne: "Willst du viel, impf mit Stil" | tagesschau.de

Schachverbände Baden und Württemberg beschließen Kooperation

Veröffentlicht am: 10.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Präsidium Drucken

Die Präsidien von Baden und Württemberg haben ein gemeinsames Förderprogramm für baden-württembergische Kooperationen von Vereinen und Schachabteilungen beschlossen. Ein Meilenstein!

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... neulich im Radio

Veröffentlicht am: 09.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Presse und Öffentlichkeitsarbeit Drucken

Donnerstag, kurz vor 16 Uhr erhielt Holger Namyslo einen Anruf von Frau Löscher, einer Moderatorin beim Radiosender SWR4 in Friedrichshafen. Um die Hörer ans Thema zu führen, begann sie mit der Erfogsserie Damengambit und leitete dann über zur Schach WM nach Dubai. Nach dieser Einführung folgt nach knapp einer Minute das eigentlich Telefoninterview.

Zum Nachhören des Beitrags einfach diesen Link mit einem Medienplayer öffnen.

Online Schach-Fortbildung für C und B-Trainer in Baden

Veröffentlicht am: 08.12.2021 von Hans-Joachim Petri in: Referat Ausbildung » Angebote Drucken

 

Der badische Schachverband bietet auch für B + C-Trainer des SVW eine Onlinefortbildung an, der Teil 1 startet schon am 18.12.2021. Es sind aktuell noch 4 Plätze frei. Interessenten sollten sich schnell anmelden.

Die ganze Ausschtreibung als PDF

 

Ab 04. Dezember 2021 gilt 2G+ und ab 07. 12. gelten Ergänzungen

Veröffentlicht am: 03.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

nur als Feststellung und ohne jegliche inhaltliche Wertung: bereits ab Samstag, den 04. Dezember gilt die neue CoronaVO bzw. CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg.

Hier der Link zu der Übersicht auf einen Blick** - und eine wesentliche Passage daraus:

"Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden."

Es gilt 2G+: Das bedeutet, dass nicht nur der Wettkampf- sondern auch der Trainingsbetrieb nur noch Geimpften und Genesenen offen steht, die neben ihrem digitalen Impfnachweis (das analoge, orangefarbene Impfbuch gilt ja seit 01. Dezember ebenfalls nicht mehr) zusätzlich einen negativen medizinischen Schnelltest von anerkannter Stelle - also keine Selbsttests - vorlegen können.

**bitte den Link immer aktualisieren, sodass die aktuelle Version sichtbar ist!

 

Ausnahmen von 2G+:

  • Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°°

°°Negativer Antigen-Test erforderlich

Jetzt zu den Erläuterungen, Ergänzungen und Ausnahmen, die ab dem 07. Dezember gelten:

Sportausübung

 

  • In den Alarmstufen gilt, dass erwachsene Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer nur dann Zutritt zu Sportstätten und Bädern haben, wenn sie geimpft oder genesen sind. In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+). Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen. Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    1. Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    2. Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
  • Nicht immunisierte Personen müssen auch für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und ärztlich verordnetem Reha-Sport einen Antigen- oder PCR-Testnachweises vorlegen (3G). ). Diese Ausnahme gilt nur für die Teilnehmenden, nicht aber für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter dieser Sportgruppen, für die die allgemeinen Zutrittsregelungen in den einzelnen Stufen gelten.   

 

Sonderregelungen für Schüler

12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich. 

Ergebnisse CORONA - SONDERSITZUNG

Veröffentlicht am: 02.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,


das Erweitere Präsidium hat am 01.12.21 in einer Onlinesitzung getagt. Die Frage war der weitere Umgang mit dem Spielbetrieb in den aktuell schwierigen Zeiten. Das Erweiterte Präsidium mit 31 vertretenen Stimmen hat es sich nicht leicht gemacht. In fairem und respektvollen Miteinander, konstruktiv und auf demokratischem Wege hat das Präsidium folgende Positionen mehrheitlich beschlossen:

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Kurzfristige Sitzung des Erweiterten Präsidiums

Veröffentlicht am: 01.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Obacht - Terminänderung:

Da die Landesregierung erst am 01.Dezember zusammen trat, wurde unsere um einen Tag verschoben, die Ergebnisse gibt es also erst am Donnerstag.

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