
Schachverband Württemberg e.V.
Beitragsrechnungen und Einzugsermächtigung
Da dieses Jahr übermäßig viele Vereine die Beitragsrechnungen nicht rechtzeitig beglichen haben, möchten wir alle Vereine bitten, eine Einzugsermächtigung abzugeben.
Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie diese Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben an den Schatzmeister des Schachverbandes zurücksenden.
So wird sichergestellt, dass Ihre Verbandsbeiträge termingerecht und in der richtigen Höhe eingezogenen werden.
Antragsformular
Das Präsidium des SVW regt an, bei Neuaufnahmen von Mitgliedern in Schachvereine bzw. Schachabteilungen ein neues Antragsformular zu verwenden, in dem sich der Antragsteller anders als in den alten Formularen auch den Satzungen der dem Verein übergeordneten Verbände (SVW und DSB) unterwerfe sowie sein Einverständnis zur Speicherung seiner Personen-Daten zum Zwecke der Turnierorganisation und zur Weitergabe innerhalb der Schachorganisation zu erklären habe.