Die Tagesordnung für den Bezirkstag am 8. Mai - 14:00 Uhr ist bereits veröffentlicht.
Über das weitere Vorgehen informiert unser Bezirksleiter Thomas Hartmann. Bitte an alle Vereine a.) teilzunehmen und b.) die am Ende des Textes genannten to-dos zu erledigen!!
der am 2.4. im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Klaus Rogge trat 1983 unserem Verein bei. Durch seine freundliche und Zugleich anpackende Art wurde er schnell ein jederzeit gern gesehener Schachfreund.
Auch wenn die grofen schachlichen Erfolge eher die Ausnahme blieben, war Klaus als regelmafiger Spielabendbesucher und Mannschaftsspieler auf den 64 Feldern zuhause — Dabei sein ist alles!
Besonders bei unseren vielen geselligen Veranstaltungen war er nicht wegzudenken. Ob eine starke Hand (wie bei der Vorbereitung von Veranstaltungen) gefragt war oder wohl Uberlegte Worte (wie die Geschichten, die er auf unseren Weihnachtsfeiern vortrug): Klaus war immer bereit, sich zum Wohle von uns allen einzubringen. Auch bei unserem vereinsUbergreifenden Auftritten war Klaus stets an vorderster Stelle zu finden: Viele Jahre organisierte er unseren Beitrag zur Markungsputzete und auch beim Schacnhtraining an Pfullinger Schulen war er prasent.
Unvergessen bleibt sein Auftritt beim Pfullinger Stadtfest 1985, als er mit Zylinder und Glocke loszog, unsere Aktivitaten wie ein Herold anpries und Besucher an unseren Stand lockte. Fir viele Pfullinger wurde er so zum Gesicht der Schachfreunde schlechthin.
Als langjahriger, zweiter Vorsitzender ibernahm er auch offiziell Verantwortung und leitete erfolgreich die Geschicke unseres Vereins, besonders als unser damaliger erster Vorsitzender mehrere Monate krankheitsbedingt ausfiel.
Durch einen Schicksalsschlag musste er vor 5 Jahren seine Zelte in Pfullingen abbrechen und Zog in ein Seniorenwohnheim in Metzingen. Seine vielfaltigen Verbindungen nach Pfullingen konnte er seitdem kaum noch pflegen. Bedingt durch seine eingeschrankte Mobilitat schloss er sich dem 6rtlichen Schachverein Rochade Metzingen an.
Wir trauern mit seinen Angehérigen, vor allem seinen drei Kindern Almuth, Hildrun und Roderich sowie deren Familien.
Klaus Rogge bleibt in unserer Erinnerung eine tragende Saule des Pfullinger Schachvereins. Sein Wirken bleibt unvergessen.
Hier werden die Zugangsdaten rechtzeitig veröffentlicht.
Wir bitten um kurze Rückmeldung bis Samstag, wie viele aus den Vereinen jeweils teilnehmen werden, damit wir wissen, ob wir genügend Kapazitäten für die Konferenz haben.
Alexander Hande
Schachkreisjugend Esslingen-Göppingen » Offizielles
Jugendordnung
§ 1 Name, Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder des Schachkreises bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, der Jugendausschuss sowie die Jugendleiter der Vereine im Schachkreis bilden die „Jugend im Schachkreis“, nachfolgend „Schachjugend“ genannt.
§ 2 Aufgaben und Ziele
(1) Die Schachjugend organisiert den Jugend-Spielbetrieb im Schachkreis. Insbesondere Qualifikationsturniere für die nächsthöhere Ebene, darüber hinaus ggf. weitere Turniere und Meisterschaften.
(2) Die Schachjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften den Schachsport zu betreiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt und koordiniert sowie zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.
§3 Jugendversammlung
(1) Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Schachjugend. Sie besteht aus den teilnehmenden Mitgliedern nach §1, wobei sich Jugendleiter vertreten lassen können. Eine Stimmenhäufung ist unzulässig und es sind nur Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stimmberechtigt. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal alle zwei Jahre vor dem Kreistag zusammen und wählt den Jugendausschuss. Dieser besteht aus: - der oder dem JugendleiterIn (vertretungsberechtigt gegenüber Schachkreis und Bezirksjugend) - der oder dem JugendsprecherIn - weiteren MitarbeiterInnen Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf zwei Jahre gewählt, wobei die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Die oder der Jugendsprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, auf Verlangen eines Stimmberechtigten jedoch geheim. Abstimmungen, bei denen mehrere Personen konkurrierend für ein Amt zur Wahl stehen, erfolgen stets geheim. Bei einer Abstimmung über Personen oder Vereine und bei Entlastungen ruht das Stimmrecht der unmittelbar Betroffenen (gilt nicht bei der Wahl zum Jugendsprecher). Wiederwahl ist zulässig.
(2) Ist die Zusammenkunft einer Jugendversammlung unmöglich, so kann die Jugendversammlung auch über eine audiovisuelle Online-Konferenz abgehalten werden. Die Teilnehmer einer audiovisuellen Online-Konferenz müssen vorab durch die Vereine registriert werden. Bei einer audiovisuellen Online-Konferenz erfolgen die Entlastung und offene Wahlen per elektronischem Handzeichen. Wahlen per erforderlicher Briefwahl (konkurrierend / geheim) an einen unabhängigen Wahlleiter. Bis zur Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl, leitet der ehemalige Jugendleiter kommissarisch die Schachjugend. Die Wahlen sind am achten Tag (abends) nach der audiovisuellen Online-Konferenz auszuzählen, d.h. die Wahlunterlagen müssen bis dahin beim Wahlleiter eingetroffen sein.
(3) Der Termin der Jugendversammlung und die Tagesordnung sind mindestens vier Wochen vorher auf den Internetseiten des Schachkreises und durch Rundschreiben per E-Mail allen Vereinen im Kreis bekannt zu gegeben. Die Jugendversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig.
(4) Protokolle sind grundsätzlich auf den Internetseiten des Schachkreises zu veröffentlichen.
§4 Jugendausschuss
Die oder der JugendleiterIn ist stimmberechtigtes Mitglied im Kreisvorstand und vertritt die Jugend nach innen und außen. Sie oder er leitet die Jugendausschuss-Sitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.
§5 Jugendkasse
Die Einnahmen und Ausgaben der Schachjugend werden direkt über die Bezirkskasse abgewickelt (und dort den Ausgaben des Schachkreises zugeordnet).
§6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung und Änderungen daran müssen von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nach §3 beschlossen und vom Kreistag bestätigt werden.
§7 Sonstige Bestimmungen
(1) Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Geschäfts- und Spielordnung des Schachkreises Esslingen/Nürtingen.
(2) Enthaltungen beeinflussen das Stimmenergebnis grundsätzlich nicht.
bBeim anstehenden Bezirkstag stehen Neuwahlen an und es sind verschiedene Ämter neu zu besetzen.
Deshalb sucht der Schachbezirk Alb/ Schwarzwald dringend Funktionäre für folgende Ämter:
Breitensportreferent
Pressereferent
Ausbildungsreferent
Sollten Sie Interesse haben oder jemanden kennen der für eines dieser Ämter in Frage kommen, bitten wir sie sich bei unserem Bezirksvorsitzenden Thomas Schenk unter Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.
Gruss
Thomas
"Bezirks-Tag" Dienstags im Bezirk Stuttgart 19:30 Uhr
Wolfgang Tölg
Schachbezirk Stuttgart » Turniere
"Bezirks-Tag" im Bezirk Stuttgart ab dem 02.02.2021, jeweils Dienstags 19:30 Uhr