Erläuterungen zu den neuen FIDE-Regeln

Veröffentlicht am: 28.06.2014 von Holger Schröck in: Fide Drucken

Die Deutsche Fassung dieser Regeln wurde von Werner Dangelmayer am 10.05.2014 in Dateiform an alle Vereine verteilt. Damit wird dem Präsidiumsbeschluss vom 05.12.2013 Genüge getan.

Bei Bedarf kann die gedruckte Fassung (Broschüre wie bisher) bei der DSB-Geschäftsstelle bestellt werden. Bei Bedarf kann die Englische Fassung von der DSB-Homepage downgeloaded werden.

Ergänzend dazu folgende Interpretationen / Auslegungshinweise, die für alle SVW-Veranstaltungen, also auch in den Bezirken und Kreisen, Anwendung finden und für private Veranstalter als Empfehlung dienen:

  1. Zu 11.3b gilt im SVW folgender Auslegungshinweis:

    "Ausgeschaltete Handys dürfen an einem zentralen öffentlichen Platz im Turniersaal und im Einflussbereich des Schiedsrichters (der aber keine Gewährleistung übernimmt) abgelegt werden."

    Da der Schiedsrichter keine Gewährleistung übernimmt, muss er auch nicht auf die abgelegten Handys aufpassen. Insbesondere dann, wenn er selbst noch spielt. Die Ergänzung von "öffentlich" besagt, dass JEDER Einsichtmöglichkeit hat und somit erkennen kann, wenn irgendjemand sein Handy unberechtigt bzw. verfrüht entnimmt.

  2. Da wir im Normalfall keine komplette Überwachung bei Schnellschach- und Blitzturnieren haben, tritt bei uns Anhang A3 und B3 (Gültigkeit der normalen Turnierschachregeln) nicht in Kraft. Darauf muss in der jeweiligen Ausschreibung gemäß Anhang A5 und B5 hingewiesen werden.
  3. Bei Turnieren mit klassischer Bedenkzeit muss im Voraus bekannt gegeben werden, ob der Anhang G gilt. Der Anhang G der FIDE-Regeln, konkret G6, wird beim SVW so interpretiert, dass immer ein Schiedsrichter vor Ort ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies ein neutraler Schiedsrichter oder ein vom Heimverein bestimmter Schiedsrichter ist. Wenn ein Schiedsrichter anwesend ist, empfiehlt es sich zusätzlich im Voraus bekannt zu geben, ob ggfs. G4 zum Tragen kommen kann, oder ob gleich G5 (ähnlich bisheriges 10.2) angewandt wird.

Thomas Wiedmann
Verbandsspielleiter