Information zu §11 WTO

Veröffentlicht am: 16.08.2013 von Holger Schröck in: Spielbetrieb Drucken

Die Formulierung im §11 WTO ist entsprechend dem Sinn der Regelung so auszulegen, dass die hintersten Bretter immer mit entfällt gekennzeichnet werden können, unabhängig vom letzten besetzten Brett.

Die Unschärfe in der Formulierung ist dem Präsidium bewusst. Eine klärende Darlegung fiel der am Verbandstag schließlich zur Abstimmung vorgelegten (Kompromiss-)Formulierung zum Opfer. Dies ändert aber nichts am Sinn der Vorschrift, der durch die Umsetzung in der Praxis nicht gefährdet werden soll. Eine Verdeutlichung ist in Arbeit und wird nach einem Abstimmprozess veröffentlicht. Bis dahin gilt aus Sicht des Präsidiums die Eingangs genannte Darstellung.

Armin Winkler
Präsident
Dirk König
Vizepräsident
Thomas Wiedmann
Verbandsspielleiter