Änderungen beim Spielbetrieb

Veröffentlicht am: 20.02.2022 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Liebe Schachfreunde,

der Verbandsspielausschuss hat sich in einer am Montag, 14. Februar 2022 kurzfristig anberaumten Online-Sitzung zur aktuellen Situation im Spielbetrieb beraten. Die Ergebnisse wurden vom Erweiterten Präsidium am 19. Februar 2022 bestätigt und teilweise ergänzt:

Oberliga- und Verbandsliga-Saisonabschluss

  • In der Oberliga wurden einige Begegnungen der Dezember–Februar-Runden verschoben und teilweise schon neu terminiert. Die weitere Terminplanung soll beibehalten werden. Insbesondere soll die geplante zentrale Endrunde am 15. Mai 2022 wie geplant durchgeführt werden. Dafür wird allerdings noch ein Ausrichter gesucht. Die verschobenen Begegnungen sollen bis dahin, bevorzugt am 27. März 2022 oder am 24. April 2022 nachgeholt werden. Hilfsweise können auch die jeweils davor liegenden Samstage genutzt werden.

  • Auch in der Verbandsliga wurden zahlreiche Begegnungen verschoben, aber noch nicht sehr viele neu terminiert. Hier wird die neunte Runde, ursprünglich geplant am 8. Mai 2022, auf 12. Juni 2022 neu geplant. Die verschobenen Begegnungen sollen möglichst früh, notfalls unter Ausnutzung der im Mai 2022 frei gewordenen Termine, nachgeholt werden.

  • Dieser Termin gilt auch als Bitte / Empfehlung an die Bezirke, um ihre Spielklassen zu beenden. Bereits auf einen späteren Termin festgesetzte Begegnungen können bleiben.

Weitere Themen zum Spielbetrieb

  • Es wurde beschlossen, bei der Regelung in der WTO, §12.4,
    1Ein Spieler ist an einem Spieltag nur für eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. 2Bei Termin­verlegungen ist zusätzlich der ursprünglich angesetzte Spieltag maßgebend.
    den zweiten Satz ausnahmsweise für den Rest dieser Saison auszusetzen. D. h. an einem Spieltag darf ein Spieler weiterhin nur für eine Mannschaft gemeldet werden. Bei einer Terminverlegung ist es nun aber unerheblich, ob der Spieler am ursprünglich angesetzten Spieltag in einer anderen Mannschaft gemeldet war.

  • Es wurde darauf hingewiesen, dass auch bei einvernehmlichen Spielverlegungen (bei Alarmstufe I oder Warnstufe) die jeweilige Staffelleitung (und ggfs. Schiedsrichter) zu informieren sind und die Staffelleitung zustimmen muss.

 

Thomas Wiedmann (Verbandsspielleiter)