Handhabung von nichtangetretenen Mannschaften in der kommenden Saison

Veröffentlicht am: 20.08.2018 von Carsten Karthaus in: Spielbetrieb Drucken

Auf der letzten Verbandsspielausschusssitzung am 26.06.2018 hat der Verbandsspielausschuss des Schachverbandes Württemberg (SVW) festgestellt, dass über den gesamten SVW, also alle Bezirke und Kreise, in der vergangenen Saison 2017 / 2018 an den letzten Spieltagen insgesamt 74 kampflose Partien, durch 13 kampflos abgesagte Mannschaftskämpfe entstanden sind. Hinzu kommen noch die kampflosen Ergebnisse an Einzelbrettern. Das ist uns zu viel.

In vielen Fällen kann im Ergebnisdienst nicht nachvollzogen werden, ob dies in Absprache mit dem jeweiligen Staffelleiter erfolgte oder ob dafür eine Strafe im Sinne unserer Schiedsordnung verhängt wurde. Unsere Schiedsordnung sieht heute bereits einen Strafenkatalog für den Tatbestand des Nichtantretens vor. Worauf wir an dieser Stelle aufmerksam machen. http://www.svw.info/service/ordnungen/3571-schiedsordnung

Aus diesem Grund empfehlen wir allen Spielleitungen, auch im Sinne einer Gleichbehandlung aller Vereine im SVW die folgende Vorgehensweise.

 

Nach „§18 Strafbestimmungen“ der Schiedsordnung können Strafen durch die zuständige Spielleitung verhängt werden. § 18 Abs. 4 a: „Verweise, Geldbußen und Sperren bis zu 3 Monaten dürfen von den zuständigen Spielleitern verhängt werden.“

18 Abs. (2): „Voraussetzung für die Verhängung einer Strafe ist, dass ein Regelverstoß oder ein grob unsportliches Verhalten vorliegt und dem Verein, der Mannschaft oder dem Spieler ein Schuldvorwurf zu machen ist. Jede verhängte Strafe muss die Umstände des Einzelfalls würdigen. Sie muss angemessen und erforderlich sein. Sanktionen müssen den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten.“

18 Abs. (3) c: „Es werden nach Maßgabe des Absatzes 2 ausgesprochen: (Nichtantreten): Sofern eine Mannschaft ohne Genehmigung von den Verbandsspielen zurücktritt oder zu einem Pflichtspiel nicht antritt: für den Verein eine Geldbuße von 25,- Euro bis 300,- Euro.“

 

Das heißt wenn die zuständige Spielleitung das Nichtantreten nicht genehmigt habt, liegt ein Regelverstoß vor, welcher zu ahnden ist. Wenn eine Genehmigung durch die Spielleitung erteilt wird, so wird die Entscheidung mit den Gründen, die zu dieser Entscheidung geführt haben im Ergebnisdienst dokumentiert.

Beim Nichtantreten einer Mannschaft ohne Genehmigung (rechtzeitige Absage vorausgesetzt) wird gegen den Verein, auf Verbandsebene eine Geldbuße in Höhe von mindestens 100,00 € verhängt. Auf Bezirksebene wird eine Geldbuße in Höhe von mindestens 75,00 € verhängt, auf Kreisebene mindestens 50,00 €. Passiert das Nichtantreten am letzten Spieltag, der jeweiligen Liga, wird die Geldbuße verdoppelt. Erfolgt die Absage, bzw. die Bekanntgabe des Nichtantretens kurzfristig (weniger als einen Tage vor dem eigentlichen Spielbeginn), bei der gegnerischen Mannschaft oder der Spielleitung oder erfolgt überhaupt keine Absage, werden die Strafen von der zuständigen Spielleitung angemessen erhöht.

Diese Geldbußen für unentschuldigtes, nicht genehmigtes Nichtantreten werden nicht für Jugendligen verhängt. Diese Geldbußen für unentschuldigtes, nicht genehmigtes Nichtantreten werden nicht für die jeweils niedrigste Klasse in einem Kreis und wenn es in einem Bezirk keine Kreise gibt, für die jeweils niedrigste Klasse des Bezirks, verhängt.

Die Erforderlichkeit ist aus Sicht des SVW, aufgrund der unterschiedlichen Handhabung im SVW und der hohen Anzahl der Mannschaftsabsagen, insbesondere an den jeweils letzten Spieltagen gegeben.

Die Verhältnismäßigkeit wird durch die Abstufung in Verbands-, Bezirks- und Kreisebene und die Außerachtlassung der niedrigsten Klassen und der Jugendligen gewährleistet.

Die Gleichbehandlung wird durch ein Empfehlungsschreibenan alle Spiel- und staffelleiter im gesamten SVW sichergestellt.

Die Umstände des Einzelfalls können durch die Genehmigung der jeweils zuständigen Spielleitung gewürdigt werden.

Die verhängten Geldbußen werden im Ergebnisdienst dokumentiert.

Die Mehreinnahmen sollen der jeweiligen Bezirksjugend oder im Falle des SVW der wsj zu Gute kommen.

Bei Fragen steht der Verbandsspielausschuss, allen Staffelleitern zur Verfügung.

Wir hoffen sehr darauf, dass die Ankündigung dieser Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation führt und dass wir im Sinne des Schachsports und des Fair Play viele Mannschaftsbegegnungen ausspielen.

 

Carsten Karthaus, Verbandsspielleiter