Wechselfrist und nu

Veröffentlicht am: 05.06.2023 von Karlheinz Vogel in: Referat Mitgliederverwaltung Drucken

Wechselfrist zum 30.6.2023 beachten

Liebe Schachfreunde,

Bitte beachten, dass die Wechselfrist für ein neues Spielrecht für einen anderen Verein im SVW unverändert am 30.06. endet. Spieler die den Verein wechseln möchten oder sich unsicher sind, sollten sich bis zum 30.6. von ihrem bisherigen Verein „passiv“ stellen lassen. Regelmäßig erreichen uns Wechselanträge sogar noch bis zum Jahresende, die müssen wir dann leider alle ablehnen. Also bitte vor dem 30.06. handeln.

 

Neues Mitgliederverwaltungsprogramm Nu-light

Vorab Information:

voraussichtlich Anfang August 2023 nimmt der Deutsche Schachbund sein neues Mitgliederverwaltungspro-gramm NuLiga light in Betrieb. Es ersetzt dann das bisherige MIVIS. Für den SVW bedeutet dies, dass alle Vereine auf dieses System umgestellt werden müssen. Alle Vereine erhalten Zugangsdaten zu diesem System und müssen ihre Mitgliederverwaltung in Zukunft hier durchführen. Zugangsdaten erhalten zunächst alle Vorsitzenden der Vereine. Hierzu müssen alle Vorsitzenden eine gültige E-Mail-Adresse besitzen. Ich bitte alle Vereine, ihre Daten zu prüfen und ggf. ergänzen. Die Vorsitzenden können auf Wunsch weitere Vereinszugänge beantragen. Vizepräsident Michael Meier ist derzeit intensiv dabei, zusammen mit der Firma nu-datenautomaten GmbH, den Wechsel auf den Weg zu bringen.

Holger Namyslo
Mitgliederverwaltung