Kooperation Schule-Verein: Stichtag ist der 15. Mai 2022

Veröffentlicht am: 25.04.2022 von Karlheinz Vogel in: Referat Breitenschach » Hilfen Drucken

Der 15. Mai 2022 ist der Stichtag für die Beantragung der Kooperation Schule-Verein im Schuljahr 2022/23

Nach zwei Wochen Osterferien ist der 30.04.2022, gewöhnlich Stichtag für die Beantragung der Kooperation Schule-Verein beim WLSB, plötzlich ganz nah. Sehr nah sogar, wenn erst erst noch das Antragsformular ausgefüllt und die erforderlichen Unterschriften eingeholt werden müssen. Niemand von uns muss jetzt in Hektik verfallen, denn der WLSB hat in diesem Jahr sein Portal zur Beantragung einer Kooperation für das Schuljahr 2022/23 vom 15.03. bis zum 15.05.2022 geöffnet. Auch wenn die Ausschreibung des Programms etwas länger läuft, nach dem Stichtag ist keine Beantragung beim WLSB mehr möglich. Die Zuschusshöhe beträgt je nach Anzahl der Maßnahmen 250€ oder 500€, vorausgesetzt natürlich, dass das Programm mit den nötigen Mitteln aus dem Etat des Landes Baden-Württemberg unterlegt ist.

Auch den SVW-Zuschuss für Schulschach AG's gibt es weiterhin. Dieser Zuschuss aus dem Referat Breitenschach ist möglich, wenn die AG weder durch den WLSB noch durch andere Programme gefördert wird. Aktuell ist der Breitenschach-Ausschuss in der Diskussion darüber, die Beantragung anders auszugestalten. In Zeiten der Digitalisierung sind wir als SVW an der Stelle leider noch immer manuell per Mail unterwegs. Der ehrenamtliche Aufwand, um einem Verein auf diesem Weg einen Zuschuss von 50 Euro zu bewilligen, auszuzahlen und den Vorgang zu dokumentieren, ist sowohl beim Antragsteller wie auch beim SVW erheblich. Der große Wunsch, die Beantragung digital über das Portal abwickeln zu können, sei damit nochmals an das IT-Ressort adressiert, wohl wissend, dass die Umsetzung sicher noch Zeit braucht. 

Dr. Konrad Müller
Referent für Breitenschach