Gebührenordnung Ostalb

Die Startgebühren für die Mannschaftswettbewerbe sind bis spätestens 15. Oktober eines jeden Jahres auf das Konto der Bezirkskasse zu überweisen. Andere Start- und Reuegelder sind bis zu Beginn des jeweiligen Turnieres zu entrichten.

Die Nichteinhaltung führt gemäß § 12.3 der Geschäfts- und Spielordnung des Schachbezirks Ostalb zur Sperre der betroffenen Mannschaft bzw. des Einzelspielers.

Startgebühr für Mannschaftswettbewerbe

Startgebühr für

  • Landesliga + Bezirksliga + Bezirksklasse West + Ost je 10.- Euro
  • Kreisklasse + A-Klasse je 9.- Euro
  • B-, C- und D-Klasse je 8.- Euro

pro gemeldete Mannschaft

plus einer Grundgebühr von 10.- Euro pro Verein

Startgebühr für Bezirksturniere

Startgebühr für Mannschaftswettbewerbe

Vierer-Pokal und Mannschafts-Blitz je 5.- Euro pro gemeldete Mannschaft

Einzelwettbewerbe

  • Einzelmeisterschaft 3.- Euro, Reuegeld 15.- Euro
  • Dähne-Pokal 3.- Euro, Reuegeld 15.- Euro
  • Blitz-Einzel 3.- Euro

pro gemeldetem Spieler

Das Reuegeld erhält jeder Teilnehmer, Einzelspieler oder Mannschaft nach ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers zurück.

Gebühr für Nichtteilnahme an Kreis- und Bezirkstagen

  • Kreistage € 50,-
  • Bezirkstage € 100,-

Die Bezirksleitung behält sich Härtefallregelungen auf Antrag vor. Die Anträge sind unmittelbar nach erfolgtem Nichterscheinen zu stellen.

Gebühr für Nichtantreten von Mannschaften

Für das entschuldigte Nichtantreten werden € 50,-, für das unentschuldigte Nichtantreten werden € 100,- in Rechnung gestellt. Die entschuldigte Spielabsage muss spätestens bis Freitag, 12:00 Uhr vor dem angesetzten Spieltag telefonisch beim Gegner und Spielleiter erfolgt sein.

Die Spielleitung behält sich Härtefallregelungen auf Antrag vor. Die Anträge sind unmittelbar nach erfolgtem Nichtantreten zu stellen.

!- Debitsch: Gestrichen am 22.April 2009

 

Bezirkskonto

Kreissparkasse Ostalb
Konto-Nummer: 100 0762244
BLZ: 614 500 50
IBAN: DE34 6145 0050 1000 7622 44


Alexander Adler - Bezirkskassier