
Ort: Schachverein Backnang e.V. Eduard-Breuninger-Str. 13, 71522 Backnang
Modus: Mix aus je 6 Schnellschachturnieren und Blizturnieren.
Blitzturnier: Rundenturnier, doppelrundig bis 7 Teilnehmer, sonst einrundig. Zeit: 5 Min pro Partie
Schnellschachturnier: 5 Runden Schweizer System: 10 Min. + 5 Sek. pro Zug
Das Gesamtergebnis wird aus den besten 8 Ergebnissen jedes Einzelspielers ermittelt. Die Punkte für jedes Einzelturnier werden wie folgt aufgrund der Platzierung vergeben:
Platz 1 = 15 Punkte
Platz 2 = 12 Punkte
Platz 3 = 10 Punkte
Platz 4 = 9 Punkte
Platz 5 = 8 Punkte
usw.
Termine: Jeweils freitags um 19:45 im Spiellokal
Runde Blitzschach Schnellschach
1 21.11.2024 28.11.2024
2 19.12.2024 23.01.2025
3 06.02.2025 27.02.2025
4 27.03.2025 17.04.2025
5 29.05.2025 12.06.2025
6 26.06.2025 10.07.2025
Turnierleitung: Furkhan Öztürk (Blitz) und Mark Federau (Schnellschach)

Der Verband strebt eine nachhaltige Schachwelt an und richtet sein Handeln an den Dimensionen der Nachhaltigkeit aus: ökologisch, ökonomisch und sozial. Mehr dazu hier: Nachhaltigkeit
Der SVW bekennt sich zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt entschieden entgegen. Mehr dazu hier:
Der Verband bietet allen Vereinen die Möglichkeit für Turniere Schachmaterial auszuleihen. Ausleihanfragen können hier gestellt werden.
| Bezirk Neckar-Fils, Vereine KO-WAM Altbach Sa. 18.04.2026 in Bürgerzentrum, 73776 Altbach |
| Bezirk Stuttgart Bezirkstag 2026 Stuttgart Sa. 18.04.2026 in Dürrlewangstr. 65b, 70565 Stuttgart |
| Vereine 1. Offene Marbacher Schachmeisterschaft 2026 Fr. 24.04.2026 in Bürgertreff Marbach, Hauffstraße 7 Das Teilnehmerfeld ist auf 16 Spieler begrenzt. Anmeldeschluss ist der 25.02.26 |
| Vereine Offene Wimpfener Stadtmeisterschaft 2026 Fr. 24.04.2026 in Konventhaus, Langgasse 2, 74206 Bad Wimpfen Das Startgeld von 20 / 15 € wird vollständig als Preisgeld ausgeschüttet, Mindestpreisfonds 350 €, keine Reuegeld |
| WTS Bezirk Unterland WAM / WJPT Sa. 25.04.2026 in 74379 Ingersheim, Ortsteil Großingersheim, SKV-Halle, Schillerstr. 15 |